Erstellt am 20.09.2016 um 10:36 Uhr von Catweazle
Auch wenn ihr euch neu konstituieren müsst reicht eine normale Sitzung. Schriftführer kann jeder sein.
Erstellt am 20.09.2016 um 10:39 Uhr von gironimo
>Kann man als stellvertretender Vorsitzender auch gleichzeitig Schriftführer sein?<
Kann schon - ihr solltet aber die Aufgaben möglichst weit im Gremium verteilen. So ist die BR-Arbeit einfach effektiver.
Erstellt am 20.09.2016 um 10:52 Uhr von celestro
"Auch wenn ihr euch neu konstituieren müsst reicht eine normale Sitzung."
Da gibt es nichts zu konstituieren, es ist nur der Vorsitzende zurückgetreten. Die Konstituierung des BR wird davon nicht beeinträchtigt.
"Kann schon - ihr solltet aber die Aufgaben möglichst weit im Gremium verteilen. So ist die BR-Arbeit einfach effektiver."
Sofern man den Stellvertreter jetzt nicht zum Vorsitzenden ernennt, sehe ich da kein Problem. Eine möglichst weite Verteilung kann dagegen sogar hinderlich sein. Das kommt wohl eher auf das jeweilige Gremium an.
Erstellt am 20.09.2016 um 11:22 Uhr von paffi
Vielen lieben Dank für die Antworten, damit ist uns schon geholfen.
Erstellt am 27.09.2016 um 14:37 Uhr von bürgermeister
Meines Erachtens nach hätte euer alter BRV auf einer ordentlichen Sitzung von seinem Amt und aus dem Gremium zurück treten können/ müssen als TOP. und dann nächster TOP Neuwahl BRV. War zumindest bei mir so. Mein Vorgänger trat zurück und auf der gleichen Sitzung als TOP Neuwahl des Vorsitzenden.
Erstellt am 27.09.2016 um 15:10 Uhr von celestro
das wäre sicherlich die erstrebenswerte Variante gewesen. Aber man bekommt es nun einmal leider nicht immer so, wie es am komplikationslosesten wäre.