Bpersvg Ersatzmitglied einladen
Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Ein Mitglied im PR ist aus einer Liste ausgetreten, aber er hat sein Mandat im PR behalten. Muss im Vertretungsfall ein Ersatzmitglied aus der Liste geladen werden, wo er ausgetreten ist oder gibt es, weil er aus der Liste ausgetreten ist, kein Ersatz?
Community-Antworten (3)
19.09.2022 um 11:09 Uhr
gewählt wurde die Liste am Wahltag, so dass der Wählerwille auch auf diesen Tag bezogen ist, d.h. wenn jemand "die Liste" wechselt oder verlässt und dann ausscheidet, dann wird der "Nachrücker" gem dem Wahltag bestimmt. somit würde selbst bei "Listenwechsel" der Nachrücker für diese Person immer aus der alten Liste kommen (solange dort Nachrücker sind) rechtlich gesehen hat das BRM seine Liste nicht verlassen, weil die Liste die zur Wahl stand noch unverändert besteht, das BRM hat nur seine "Einstellung und seine Abstimmverhalten" geändert. wenn man gewählt ist gehört man keiner Wahlliste mehr an, man ist rechtlich gesehen ein unabhängiges BRM. Die Liste ist nur ein Mittel zur Wahl, deshalb ist das eine Kandidatenliste.
--> ansonsten wäre der Wählerwille nicht gewahrt
19.09.2022 um 11:34 Uhr
keine Ahnung, ob man im Rahmen der Personalvertretung aus einer Liste austreten kann. Im BetrVG geht das nicht.
19.09.2022 um 15:38 Uhr
@Relfe Was bedeutet das jetzt ? Ist das eine Sichtweise von Ihnen oder stützt es auf bestimmte Paragraphen ? Vor allem würde mich folgende Aussage von Ihnen interessieren "...wenn man gewählt ist gehört man keiner Wahlliste mehr an, man ist rechtlich gesehen ein unabhängiges BRM. Die Liste ist nur ein Mittel zur Wahl, deshalb ist das eine Kandidatenliste."
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