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Falsch oder Richtig!?

D
dreyer56
Mrz 2023 bearbeitet

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte sind auf ihr Verlangen hin von Mehrarbeit freizustellen (§ 207 SGB IX). Der Begriff der Mehrarbeit richtet sich dabei nach den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG, siehe dort vor allem die §§ 2-3).

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Community-Antworten (6)

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RudiRadeberger

10.03.2023 um 13:18 Uhr

Völlig richtig. Aber wir hatten schon geklärt, dass du mit 40% nicht als schwerbehindert giltst.

Schwerbehindert sind nach § 2 Abs. 2 SGB IX Menschen, bei denen ein GdB von wenigstens 50 festgestellt wurde.

D
dreyer56

10.03.2023 um 13:20 Uhr

...aber meine Ausgangsfrage ging auf die Gleichstellung hinaus....

T
titapropper

10.03.2023 um 13:47 Uhr

Habt ihr bei Start/Unterelbe eine SBV?

C
celestro

10.03.2023 um 14:22 Uhr

@RudiRadeberger

bitte beachten:

"und ihnen gleichgestellte Beschäftigte"

und gleichgestellt werden kann man ja eben "mit weniger als 50%", oder nicht?

S
sbvfrank

10.03.2023 um 14:30 Uhr

ja, mit einem GdB von 30 oder 40 kannst du von der Agentur für Arbeit gleichgestellt werden! Hast du einen Antrag gestellt? Wenn du schon gleichgestellt bist, gilt für dich das gleiche wie für einen Schwerbehinderten!

R
RudiRadeberger

10.03.2023 um 14:43 Uhr

@Celestro

korrekt. Und im anderen Thread hatte er ja bereits erwähnt, dass er gleichgestellt ist...

Ich habe die Reihenfolge von nachdenken/schreiben verwechselt.

@dreyer56: Kommando zurück, wenn du tatsächlich gleichgestellt bist, bist du nicht verpflichtet, mehr als 8 Stunden pro Tag zu arbeiten.

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