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Streichung der Überstundenzuschläge

P
Pumba
Jan 2018 bearbeitet

Moin, uns im Personalrat erreichte die Mitteilung das die Werkleitung nach TVÖD Paragraf 7 Abs. 7 Überstunden innerhalb einer Woche ausgeglichen werden müssen und die Überstundenuchläge nicht mehr bezahlt werden. Wir haben bis jetzt immer eine Gleitzeitregelung gehabt mit einem Saldo von 40 Stunden zur freien vergügung. Kann der Arbeitgeber ohne den Personalrat einzubinden einfach so den Zeitpunkt des Ausgleichs bestimmen? Verstößt dieses Vorgehen nicht gegen die Dienstvereinbarung Gleitzeit? Wir haben feste Dienstzeiten, waren aber trotzdem in der Dienstvereinbarung eingegliedert. ( als gesonderte Dienstpläne)

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Community-Antworten (4)

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gironimo

25.08.2016 um 18:08 Uhr

Mir erschließt sich nicht, warum der AG meint, der Paragraph sei anzuwenden.

Ich würde an eurer Stelle die Gewerkschaft ins Boot holen.

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Pumba

25.08.2016 um 19:26 Uhr

Hatte noch vergessen hinzuzufügen das es nur die Kollegen betrifft die Sonderdienste ( Bereitschaftsdienst und Winterdienst ) machen müssen.

G
gironimo

25.08.2016 um 21:56 Uhr

Bid zur Klärung des Sachverhalts würde ich dann als BR keinen Sonderdiensten mehr zustimmen.

P
Pumba

26.08.2016 um 00:10 Uhr

Jetzt stelle ich gerade fest das in der Dienstvereinbarung eine merkwürdige Satzstellung steht: Die Dienstvereinbarung gilt grundsätzlich für alle Angestellten ... Für die Bereiche ... Gibt es gesonderte Dienstpläne. Heißt das jetzt das die Bereiche mit den gesonderten Dienstplänen aus der Vereinbarung ausgeschlossen sind? Mich verwirrt das Wort grundsätzlich.

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