Mitarbeiter Rabatte im Werksladen Mitbestimmungspflichtig?
Hallo,
wir haben heute erfahren das unsere neue GF ohne uns zu informieren die Mitarbeiter Rabatte von 50% auf 25% im Werksverkauf reduziert hat.
Ist dies in Ordnung oder muss man uns hier anhörenß sind geteilter Meinung!
Gruß
Community-Antworten (3)
23.08.2016 um 13:45 Uhr
nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtig. ABER Vorsicht ... die Einführung oder Abschaffung des Rabattes kann der AG selbst bestimmen. Man sollte hier also ziemlich vorsichtig vorgehen.
23.08.2016 um 15:05 Uhr
Ich würde erst einmal nach dem Grund fragen
24.08.2016 um 09:31 Uhr
Hallo Rabatte, da es sich um eine freiwillige Leistung des AG handelt, könntet ihr probieren eine freiwillige BV abzuschließen um wenigstens noch ein bisschen zu retten. Wir sind gerade dabei und haben fast 1 Jahr dazu gebraucht unseren GF davon zu überzeugen. Bei uns wurden in 2 Bereichen einfach die Rabatte gestrichen, um aber für alle anderen Bereiche noch was zu retten gab es sehr viele Diskussionen mit dem GF aber auch und gerade in den Betriebsversammlungen. Das hat den Druck für den GF ganz schön erhöht. Ich wünsche Euch viel Glück
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