Erstellt am 23.08.2016 um 11:45 Uhr von celestro
nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtig. ABER Vorsicht ... die Einführung oder Abschaffung des Rabattes kann der AG selbst bestimmen. Man sollte hier also ziemlich vorsichtig vorgehen.
Erstellt am 23.08.2016 um 13:05 Uhr von ickederdicke
Ich würde erst einmal nach dem Grund fragen
Erstellt am 24.08.2016 um 07:31 Uhr von Xantippe
Hallo Rabatte,
da es sich um eine freiwillige Leistung des AG handelt, könntet ihr probieren eine freiwillige BV abzuschließen um wenigstens noch ein bisschen zu retten. Wir sind gerade dabei und haben fast 1 Jahr dazu gebraucht unseren GF davon zu überzeugen.
Bei uns wurden in 2 Bereichen einfach die Rabatte gestrichen, um aber für alle anderen Bereiche noch was zu retten gab es sehr viele Diskussionen mit dem GF aber auch und gerade in den Betriebsversammlungen. Das hat den Druck für den GF ganz schön erhöht.
Ich wünsche Euch viel Glück