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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

§90 Neubau

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hatschi2412
Feb 2023 bearbeitet

Unsere GmbH arbeitet in gemieteten Immobilien. Geschäftsführer der GmbH und der Vermieter Firma sind Identisch. Die Vermieter Firma baut jetzt für die GmbH eine neue Halle. Frage : Ist der BR bei der Planung in der Mitwirkung obwohl die Immobilien nur gemietet werden, Diese Immobilie wird extra für die GmbH gebaut.

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Community-Antworten (1)

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Muschelschubser

22.02.2023 um 14:01 Uhr

Mitbestimmung nicht, aber der BR hat ein umfassendes Informationsrecht nach §80 BetrVG. Nur so kann er z.B. die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften bei der neuen Betriebsstätte überwachen. Hier ist erstmal unerheblich, ob gebaut oder gemietet wird.

Nun ist die Frage, auf wessen Rechnung der Bau erfolgt, bzw. wie die rechtlichen Verquickungen gestrickt sind. Gehört der Geschäftsführer bzw. der Eigentümer des Baus in irgend einer Form zum Firmenkonstrukt? Dann wäre im speziellen in §90 BetrVG nochmal die explizite Informationspflicht unter Beibringung entsprechender Unterlagen geregelt, wenn der Arbeitgeber Bautätigkeiten aufnimmt.

Vielleicht würde ich in dem Zusammenhang mal die rechtliche Stellung des Bauträgers prüfen lassen.

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