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Was passiert mit bestehenden Betriebsrat?

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DJCarlo
Nov 2016 bearbeitet

Was passiert mit bestehenden Betriebsrat? Guten Tag wir sind ein Betrieb mit Ca. 260 Mitarbeiter und haben ein 9er Gremium. Nun sollen 2 Abteilungen mit Ca. 90 Mitarbeitern in eine Tochterfirma verschoben werden. Aus diesen 2 Abteilungen kommen 6 Betriebsratsmitglieder. bleibt der Betriebsrat bestehen in dieser Form und ist für Mutter und Tochter zuständig oder müssen 2 Betriebsräte neu gewählt werden? Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

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Community-Antworten (5)

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Elbsegler

26.07.2016 um 12:39 Uhr

Das wäre dann eine Spaltung des Betriebes. Ich gehe mal davon aus, dass in der Tochterfirma kein Betriebsrat vorhanden ist. Dann habt ihr ein vollumfängliches Übergangsmandat (§ 21a BetrVG). Im Rahmen des Übergangsmandates bleiben die übergehenden BR-Mitglieder Mitglied in eurem Gremium. In der Tochterfirma leitet der Übergangs-BR Neuwahlen ein.

Ob im Altbetrieb Wahlen durchzuführen sind, kommt drauf an. Aufgrund von § 13 (2) 1 sicherlich nicht. Aufgrund von § 13 (2) 2 könnte es sein.

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Pjöööng

26.07.2016 um 14:30 Uhr

Zuerst einmal wäre zu prüfen, ob es sich um eine Abspaltung oder um eine Aufspaltung handelt.

Wenn es sich um eine Abspaltung handelt, so bleibt der gewählte BR im Ursprungsbetrieb im Amt, ist aber um die ausgeschiedenen BRM reduziert.

Bei der Tochterfirma ist dann zu klären, ob die Arbeitnehmer in den bestehenden Betrieb eingegliedert werden und ob in diesem bereits ein BR besteht. In diesem Falle werden die AN übergangslos von dem dort gewählten BR vertreten.

Werden die AN in einen bestehenden Betrieb einbgegliedert in dem es keinen BR gibt, ist die Frage ob ein Übergangsmandat besteht laut Fitting umstritten. Fitting vertritt aber die Auffassung dass in diesem Falle ein Übergangsmandat bestehen solle.

Werden die ausscheidenden Arbeitnehmer mit den Arbeitnehmern des Tochterbetriebes zu einem neuen Betrieb zusammengefasst, so entsteht ein Übergangsmandat für den größeren BR der beiden beteilgten Betrieb(steil)e.

Handelt es sich hingegen um eine Aufspaltung, dann entsteht auch für den Ursprungsbetrieb ein Übergangsmandat.

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gironimo

26.07.2016 um 14:31 Uhr

Für die BR-Mitglieder : § 15 KSchG wäre anzuwenden

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DJCarlo

26.07.2016 um 16:58 Uhr

Danke schonmal für euer Interesse ich habe vergessen zu erwähnen das die Tochterfirma neu gegründet wird nur für den Zweck das dort die Mitarbeiter nicht mehr tariflich gebunden sind.

P
Pjöööng

26.07.2016 um 17:01 Uhr

Dann sollten alle übergehenden AN vor dem Übergang noch der Gewerkschaft beitreten...

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