Erstellt am 15.07.2016 um 15:40 Uhr von Pjöööng
Es wäre mir neu, dass ein Betriebsrat überhaupt einer Stellenausschreibung zustimmen muss.
Erstellt am 15.07.2016 um 19:12 Uhr von gironimo
Interessant wird es erst, wenn der AG bereits vorab für den neuen Betrieb einstellt ....
Im Übrigen sehe ich kein Problem darin, dass der AG bereits vorab Mitarbeiter sucht.
Verlangt doch gleich einmal (§ 93 BetrVG), dass die Stellen bei Euch ausgeschrieben werden.
Erstellt am 16.07.2016 um 14:46 Uhr von ganther
Ist der bestehende BR für diese Ausschreibung überhaupt zuständig? Wo wird denn eingestellt? Ist der bestehende BR zukünftig für beide Betriebe zuständig?
Erstellt am 16.07.2016 um 16:34 Uhr von Pjöööng
Wann ist denn ein BR für eine Ausschreibung zuständig???
Erstellt am 16.07.2016 um 20:41 Uhr von ganther
Ok dann anders: ist der BR gegenwärtig für den Betrieb zuständig in dem die Ausschreibung erfolgt
Erstellt am 16.07.2016 um 21:05 Uhr von Pickel
Und... Mal geprüft, ob die bereichsleiter nicht auch leitende Angestellte sein werden?
Erstellt am 17.07.2016 um 13:49 Uhr von Pjöööng
Eigentlich sollte einem Betriebsratsmitglied welches sich bereits mit den §§ 93 und 95 BetrVG beschäftigt hat die Antwort der Frage recht leicht fallen...
Die Frage ob eine Stelle auszuschreiben war und ob ggf. eine Ausschreibung erfolgt ist, stelltsich für den Betriebsrat bei der Einstellung!