Fusion ohne Betriebsrat
Die Vorstände beider Unternehmen (eines mit und eines ohne BR) wollen vor dem Fusionstermin (Eintrag ins Register) bereits Bereichsleiterstellen ausschreiben und haben den BR des zu übernehmenden Betriebs darüber vorab nicht in Kenntnis gesetzt. Darf der AG bereits intern Stellen für ein Unternehmen "ausschreiben" das es noch gar nicht gibt? Müssen wir der Stellenausschreibung (und deren Inhalt) zustimmen?
Community-Antworten (7)
15.07.2016 um 17:40 Uhr
Es wäre mir neu, dass ein Betriebsrat überhaupt einer Stellenausschreibung zustimmen muss.
15.07.2016 um 21:12 Uhr
Interessant wird es erst, wenn der AG bereits vorab für den neuen Betrieb einstellt ....
Im Übrigen sehe ich kein Problem darin, dass der AG bereits vorab Mitarbeiter sucht. Verlangt doch gleich einmal (§ 93 BetrVG), dass die Stellen bei Euch ausgeschrieben werden.
16.07.2016 um 16:46 Uhr
Ist der bestehende BR für diese Ausschreibung überhaupt zuständig? Wo wird denn eingestellt? Ist der bestehende BR zukünftig für beide Betriebe zuständig?
16.07.2016 um 18:34 Uhr
Wann ist denn ein BR für eine Ausschreibung zuständig???
16.07.2016 um 22:41 Uhr
Ok dann anders: ist der BR gegenwärtig für den Betrieb zuständig in dem die Ausschreibung erfolgt
16.07.2016 um 23:05 Uhr
Und... Mal geprüft, ob die bereichsleiter nicht auch leitende Angestellte sein werden?
17.07.2016 um 15:49 Uhr
Eigentlich sollte einem Betriebsratsmitglied welches sich bereits mit den §§ 93 und 95 BetrVG beschäftigt hat die Antwort der Frage recht leicht fallen...
Die Frage ob eine Stelle auszuschreiben war und ob ggf. eine Ausschreibung erfolgt ist, stelltsich für den Betriebsrat bei der Einstellung!
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