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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fusion ohne Betriebsrat

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spaghetti
Jan 2018 bearbeitet

Die Vorstände beider Unternehmen (eines mit und eines ohne BR) wollen vor dem Fusionstermin (Eintrag ins Register) bereits Bereichsleiterstellen ausschreiben und haben den BR des zu übernehmenden Betriebs darüber vorab nicht in Kenntnis gesetzt. Darf der AG bereits intern Stellen für ein Unternehmen "ausschreiben" das es noch gar nicht gibt? Müssen wir der Stellenausschreibung (und deren Inhalt) zustimmen?

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Community-Antworten (7)

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Pjöööng

15.07.2016 um 17:40 Uhr

Es wäre mir neu, dass ein Betriebsrat überhaupt einer Stellenausschreibung zustimmen muss.

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gironimo

15.07.2016 um 21:12 Uhr

Interessant wird es erst, wenn der AG bereits vorab für den neuen Betrieb einstellt ....

Im Übrigen sehe ich kein Problem darin, dass der AG bereits vorab Mitarbeiter sucht. Verlangt doch gleich einmal (§ 93 BetrVG), dass die Stellen bei Euch ausgeschrieben werden.

G
ganther

16.07.2016 um 16:46 Uhr

Ist der bestehende BR für diese Ausschreibung überhaupt zuständig? Wo wird denn eingestellt? Ist der bestehende BR zukünftig für beide Betriebe zuständig?

P
Pjöööng

16.07.2016 um 18:34 Uhr

Wann ist denn ein BR für eine Ausschreibung zuständig???

G
ganther

16.07.2016 um 22:41 Uhr

Ok dann anders: ist der BR gegenwärtig für den Betrieb zuständig in dem die Ausschreibung erfolgt

P
Pickel

16.07.2016 um 23:05 Uhr

Und... Mal geprüft, ob die bereichsleiter nicht auch leitende Angestellte sein werden?

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Pjöööng

17.07.2016 um 15:49 Uhr

Eigentlich sollte einem Betriebsratsmitglied welches sich bereits mit den §§ 93 und 95 BetrVG beschäftigt hat die Antwort der Frage recht leicht fallen...

Die Frage ob eine Stelle auszuschreiben war und ob ggf. eine Ausschreibung erfolgt ist, stelltsich für den Betriebsrat bei der Einstellung!

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