Erstellt am 01.07.2016 um 23:07 Uhr von gironimo
Dann diskutiert doch mal mit dem AG den Paragraph 96 BetrVG. BR+AG haben. ...... zu fördern.
Erstellt am 02.07.2016 um 09:22 Uhr von Hoppel
@ Aleksander
Wenn sich die Kollegin beruflich weiterbilden will, kann sie das in ihrer Freizeit jederzeit tun, ohne dass der AG etwas dagegen haben kann.
Unabhängig davon haben AN in fast allen Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub; hier muss der AG im Regelfall bezahlt freistellen!
Die Kollegin sollte prüfen, ob sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen kann, sich eine anerkannte Maßnahme aussuchen und die Freistellung beim AG beantragen.
Ein BR kann und sollte hier unterstützend tätig werden!
Mehr dazu auf dieser Seite: http://www.bildungsurlaub.de/home.html
Erstellt am 02.07.2016 um 12:23 Uhr von Challenger
Tach auch,
perfekte Antwort von Hoppel.