Kann der AG berufliche Weiterbildung versagen?
Eine langjährige (> 10 Jahre) Mitarbeiterin (nicht BR) möchte eine berufliche Weiterbildung machen, die sie auch selbst bezahlen würde. Bislang hat sie noch nie eine Weiterbildung beantragt. Der AG hat den Antrag abgelehnt, sinngemäß mit der Begründung, sie sei derzeit unabkömmlich. Was kann der BR da machen? Danke und noch ein schönes Wochenende.
Community-Antworten (3)
02.07.2016 um 01:07 Uhr
Dann diskutiert doch mal mit dem AG den Paragraph 96 BetrVG. BR+AG haben. ...... zu fördern.
02.07.2016 um 11:22 Uhr
@ Aleksander
Wenn sich die Kollegin beruflich weiterbilden will, kann sie das in ihrer Freizeit jederzeit tun, ohne dass der AG etwas dagegen haben kann.
Unabhängig davon haben AN in fast allen Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub; hier muss der AG im Regelfall bezahlt freistellen! Die Kollegin sollte prüfen, ob sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen kann, sich eine anerkannte Maßnahme aussuchen und die Freistellung beim AG beantragen. Ein BR kann und sollte hier unterstützend tätig werden!
Mehr dazu auf dieser Seite: http://www.bildungsurlaub.de/home.html
02.07.2016 um 14:23 Uhr
Tach auch,
perfekte Antwort von Hoppel.
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