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Wahlberechtigung trotz Rentenbeginn nach 5 Tagen

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SusanvR
Nov 2016 bearbeitet

Wir müssen einen neuen Betriebsrtat wählen, da ich (BR-Vorsitzende) in Rente gehe und kein Ersatzmitglied mehr zur Verfügung steht. Nach der Wahl bin ich nur noch 5 Tage im Dienst. Bin ich noch wahlberechtigt? Ich möchte nicht, dass die Wählerliste angefochten werden kann.

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Community-Antworten (4)

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Petronella

28.06.2016 um 23:07 Uhr

Hallo, ich bin mir ziemlich sicher, dass du noch wahlberechtigt bist! Wir leiten gerade auch eine Wahl ein und haben eine Kollegin, die gekündigt und freigestellt ist. Aber auch sie ist noch wahlberechtigt!

M
Moreno

28.06.2016 um 23:37 Uhr

Natürlich darfst du noch wählen und dann ab und Rente geniessen! ;-)

P
Pjöööng

29.06.2016 um 06:10 Uhr

Du bist noch wahlberechtigt (und könntest sogar noch selber gewählt werden), das BetrVG verlangt keine Mindestzeit die jemand noch im Betrieb ist.

BeiPetronellas Kollegin habe ich hingegen meine Zweifel.

H
Hoppel

29.06.2016 um 09:37 Uhr

@ Petronella

"Wir leiten gerade auch eine Wahl ein und haben eine Kollegin, die gekündigt und freigestellt ist. Aber auch sie ist noch wahlberechtigt!"

Ob die Kollegin tatsächlich vollumfänglich wahlberechtigt ist (passiv & aktiv), muss sauber geprüft werden. Entscheidend ist, ob der Tag der Stimmabgabe vor oder nach Ablauf der Kü´frist liegt etc.. Womöglich ist die Kollegin nur wählbar, darf aber keine Stimme abgeben!

http://www.gloistein-partner.de/betriebsratswahl-wahlberechtigung-und-waehlbarkeit-nach-kuendigung-des-arbeitsverhaeltnisseswahlanfechtung

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