Wahlberechtigung trotz Rentenbeginn nach 5 Tagen
Wir müssen einen neuen Betriebsrtat wählen, da ich (BR-Vorsitzende) in Rente gehe und kein Ersatzmitglied mehr zur Verfügung steht. Nach der Wahl bin ich nur noch 5 Tage im Dienst. Bin ich noch wahlberechtigt? Ich möchte nicht, dass die Wählerliste angefochten werden kann.
Community-Antworten (4)
28.06.2016 um 23:07 Uhr
Hallo, ich bin mir ziemlich sicher, dass du noch wahlberechtigt bist! Wir leiten gerade auch eine Wahl ein und haben eine Kollegin, die gekündigt und freigestellt ist. Aber auch sie ist noch wahlberechtigt!
28.06.2016 um 23:37 Uhr
Natürlich darfst du noch wählen und dann ab und Rente geniessen! ;-)
29.06.2016 um 06:10 Uhr
Du bist noch wahlberechtigt (und könntest sogar noch selber gewählt werden), das BetrVG verlangt keine Mindestzeit die jemand noch im Betrieb ist.
BeiPetronellas Kollegin habe ich hingegen meine Zweifel.
29.06.2016 um 09:37 Uhr
@ Petronella
"Wir leiten gerade auch eine Wahl ein und haben eine Kollegin, die gekündigt und freigestellt ist. Aber auch sie ist noch wahlberechtigt!"
Ob die Kollegin tatsächlich vollumfänglich wahlberechtigt ist (passiv & aktiv), muss sauber geprüft werden. Entscheidend ist, ob der Tag der Stimmabgabe vor oder nach Ablauf der Kü´frist liegt etc.. Womöglich ist die Kollegin nur wählbar, darf aber keine Stimme abgeben!
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