Erstellt am 23.06.2016 um 09:05 Uhr von Lealiene
Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag. Schau dir § 29 Abs. 1 BetrVG an, dort ist alles festgelegt:)
Liebe Grüße.....
Erstellt am 23.06.2016 um 09:10 Uhr von gironimo
...... da geht es nur um die Einladung...(leider)
Erstellt am 23.06.2016 um 09:14 Uhr von Pjöööng
Es ist dem Wahlvorstand hier anzuraten, die konstituierende Sitzung im unmittelbaren Anschluss an die Bekanntgabe des Wahlergebnisses anzusetzen.
Erstellt am 23.06.2016 um 16:54 Uhr von Hoppel
@ frostirot
Ihr wählt aber ziemlich oft neu. ;-)
Da die Amtszeit des derzeit amtierenden BR mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses endet, sollte der Ratschlag von @ pjöööng möglichst befolgt werden.
Erstellt am 23.06.2016 um 17:14 Uhr von Globus
Gibt es hierzu einen weiteren Fred den ich nciht gesehen habe? Oder warum fallen eure Antworten so aus?
Habe ich wohl übersehen...