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Betriebsratswahl

F
frostirot
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns sind im August Neuwahlen. Gibt es eine Frist, wann der Wahlvorstand, die konstituierte Sitzung, nach der Wahl, abhalten muß ???

1.52805

Community-Antworten (5)

L
Lealiene

23.06.2016 um 11:05 Uhr

Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag. Schau dir § 29 Abs. 1 BetrVG an, dort ist alles festgelegt:)

Liebe Grüße.....

G
gironimo

23.06.2016 um 11:10 Uhr

...... da geht es nur um die Einladung...(leider)

P
Pjöööng

23.06.2016 um 11:14 Uhr

Es ist dem Wahlvorstand hier anzuraten, die konstituierende Sitzung im unmittelbaren Anschluss an die Bekanntgabe des Wahlergebnisses anzusetzen.

H
Hoppel

23.06.2016 um 18:54 Uhr

@ frostirot

Ihr wählt aber ziemlich oft neu. ;-)

Da die Amtszeit des derzeit amtierenden BR mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses endet, sollte der Ratschlag von @ pjöööng möglichst befolgt werden.

G
Globus

23.06.2016 um 19:14 Uhr

Gibt es hierzu einen weiteren Fred den ich nciht gesehen habe? Oder warum fallen eure Antworten so aus?

Habe ich wohl übersehen...

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