Erstellt am 10.06.2016 um 09:27 Uhr von gironimo
Der BR sollte dem AG umgehend mitteilen, dass die Inbetriebnahme der Software zu unterbleiben hat, bis sich der AG und der BR im Zuge der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) auf die Nutzung der Software (im ganzen Hause) in einer BV geeinigt haben.
Erstellt am 10.06.2016 um 10:54 Uhr von celestro
abgesehen von dem, was Gironimo schon gesagt hat ...
"Der TeamViewer wurde so konfiguriert, dass der Admin jederzeit die Aktivitäten der MA überwachen und theoretisch sogar manipulieren kann. (Schreiben von Emails im Namen des jeweiligen MA)"
Bei der Benutzung von TeamViewer, gibt der User dem Admin aktiv die Freigabe zur "Fernwartung". Man startet die Software und die Verbindung wird ausgeführt, wenn der User dem Admin eine Zahl durchgibt, die sicherstellt, daß nur diese beiden Rechner miteinander kommunizieren sollen.
Bin zwar kein IT-Experte und auch kein Experte für Team-Viewer. Aber grundsätzlich wäre es schon einmal möglich, während dieser Fernwartung (die ein User auch unterbrechen kann), das Mailprogramm zu öffnen und eine Mail zu schicken. Das würde aber der User ja mitbekommen (sofern er dabei bleibt). Wenn man natürlich die Fernwartung "erlaubt" und dann am Telefon sagt: ich bin mal für ne Stunde in der BR-Sitzung, könnte der Admin theoretisch unbeobachtet "schalte und walten". Da könnten die BRM ja "aufpassen".
ABER ... wenn Ihr lediglich zufällig vom Vorgang Kenntnis erhalten habt, woher wollt Ihr dann solche Details kennen wie "wurde so konfiguriert, dass der Admin jederzeit die Aktivitäten der MA überwachen und theoretisch sogar manipulieren kann." Ganz abgesehen davon, daß ich an der Aussage auch ein bißchen meine Zweifel habe.
Und ganz davon abgesehen ... ein IT-Experte im Unternehmen, könnte in einem Firmennetzwerk auch ohne TeamViewer machen, wovor Ihr jetzt Angst habt. Diese Möglichkeit ist gar nicht vermeidbar. Diese Gefahr ist aber ziemlich abstrakt.
Erstellt am 10.06.2016 um 21:19 Uhr von Hoppel
@ heinzbert
Guck mal hier: https:www.datenschutzbeauftragter-info.de/teamviewer-datenschutzrechtliche-grenzen-im-unternehmenseinsatz/
Und hier: https:www.datenschutzbeauftragter-info.de/gegendarstellung-zu-teamviewer-datenschutzrechtliche-grenzen-im-unternehmenseinsatz/