Im Zuge der Umstellung auf Windows 10 installiert unser AG nach und nach bei allen Mitarbeitern die Fernwartungssoftware TeamViewer auf die PCs. Der TeamViewer wurde so konfiguriert, dass der Admin jederzeit die Aktivitäten der MA überwachen und theoretisch sogar manipulieren kann. (Schreiben von Emails im Namen des jeweiligen MA)
Die Fernwartungssoftware wird/wurde auch auf den PC´s der Betriebsratsmitglieder installiert. Nur durch Zufall ist dem BR der Vorgang bekannt geworden.
Wie sollte der BR jetzt vorgehen?
Ist der o.g. Vorgang bereits als Behinderung BR- Arbeit zu werten (Straftat)?