Recht des Betriebsrats auf Teilnahme an einem Teammeeting nach Einladung durch Kollegen?
Guten Morgen,
meine Frage lautet! Hat der Betriebsrat das Recht an einem Teammeeting das zum Termin x angesetzt ist teil zu nehmen. Es ist der Wunsch mehrerer Kollegen das ein Betriebsratsmitglied bei dem Teammeeting dabei ist. Kann der Teamleiter (Arbeitgeber) den Betriebsrat ausschließen (des Meetings verweisen)?
Danke für eine schnelle Antwort.
Community-Antworten (5)
08.06.2016 um 13:41 Uhr
Das kommt auf die Inhalte des Gesprächs an. Im Grunde muss sich der Inhalt des Meetings im Sinne des § 82 Abs. 2 BetrVG (Schreibfehler korrigiert) um Verhaltens- und Leistungsfragen drehen, um den BR mit im Boot zu haben.
Der AG wird sagen, dass es nur um reine Arbeitsfragen geht.
Was wirklich ansteht, weiß man nicht so genau. Und - will man die Konfrontation?
08.06.2016 um 14:26 Uhr
Gironimo, wie kommst du auf das schmale Brett, § 92 BetrVG würde dem BR ein Teilnahmerecht bei Teammeetings zusichern?
08.06.2016 um 16:13 Uhr
sagt doch niemand. Es kommt immer auf die Gesprächsinhalte an - nicht auf den neudeutschen Titel eines Gesprächs.
08.06.2016 um 17:52 Uhr
Welcher Satz in § 92 Abs 2 BetrVG regelt denn deiner Meinung nach das Recht auf Teilnahme von BRM an Teammeetings (oder auch gerne "Abteilungstreffen")?
08.06.2016 um 18:13 Uhr
sag doch gleich, dass ich mich vertippt habe. Gemeint war natürlich § 82.2 BetrVG.
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