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Recht des Betriebsrats auf Teilnahme an einem Teammeeting nach Einladung durch Kollegen?

B
BRNRW
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

meine Frage lautet! Hat der Betriebsrat das Recht an einem Teammeeting das zum Termin x angesetzt ist teil zu nehmen. Es ist der Wunsch mehrerer Kollegen das ein Betriebsratsmitglied bei dem Teammeeting dabei ist. Kann der Teamleiter (Arbeitgeber) den Betriebsrat ausschließen (des Meetings verweisen)?

Danke für eine schnelle Antwort.

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

08.06.2016 um 13:41 Uhr

Das kommt auf die Inhalte des Gesprächs an. Im Grunde muss sich der Inhalt des Meetings im Sinne des § 82 Abs. 2 BetrVG (Schreibfehler korrigiert) um Verhaltens- und Leistungsfragen drehen, um den BR mit im Boot zu haben.

Der AG wird sagen, dass es nur um reine Arbeitsfragen geht.

Was wirklich ansteht, weiß man nicht so genau. Und - will man die Konfrontation?

P
Pickel

08.06.2016 um 14:26 Uhr

Gironimo, wie kommst du auf das schmale Brett, § 92 BetrVG würde dem BR ein Teilnahmerecht bei Teammeetings zusichern?

G
gironimo

08.06.2016 um 16:13 Uhr

sagt doch niemand. Es kommt immer auf die Gesprächsinhalte an - nicht auf den neudeutschen Titel eines Gesprächs.

P
Pickel

08.06.2016 um 17:52 Uhr

Welcher Satz in § 92 Abs 2 BetrVG regelt denn deiner Meinung nach das Recht auf Teilnahme von BRM an Teammeetings (oder auch gerne "Abteilungstreffen")?

G
gironimo

08.06.2016 um 18:13 Uhr

sag doch gleich, dass ich mich vertippt habe. Gemeint war natürlich § 82.2 BetrVG.

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