verlängerter Kündigungsschutz beiderseitig?
Hallo!
Wir haben das erste Mal den Fall, dass uns ein Kollege, der eingestellt werden soll (vorher als Leiher in der Firma) seinen Arbeitsvertrag gezeigt hat und fragt, ob das alles so okay ist.
Bei einigen Punkten, die uns falsch vorkamen (z.B. "den Urlaub plant die Arbeitgeberin"), konnten wir sicher sagen "juck dich nicht drum, es gibt dazu eine BV, die zählt mehr als dein AV").
Was uns aber stutzig macht: unser AG scheint den neuen Leuten in den Vertrag zu schreiben, dass ein auf Grund der Betriebszugehörigkeit erhöhter Kündigungsschutz BEIDERSEITIG gilt. Unserer Meinung nicht; der Arbeitnehmer soll doch geschützt werden, nicht der Arbeitgeber!?
Kennt ihr das aus Eurer Praxis? Sollten wir dem Kollegen raten, dagegen vorzugehen?
Community-Antworten (1)
07.06.2016 um 16:25 Uhr
Kommt eben darauf an. Der § 622 BGB sieht durchaus auch einzelvertragliche Regelungen vor. Zu hinterfragen wäre, ob es tarifliche Regelungen zur Kündigungsfrist bei Euch gibt.
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