Seit ca. 19 Jahren stellen sich Kolegen mit Migrationshintergrund zur Betriebswahl auf
und werden nicht gewählt. Sie sind in der Minderheit mit ca. 85 Mitarbeitern in einem
Betrieb von ca. 1800 Mitarbeitern. Trifft hier kein Minderheitsgesetz zu?

Vielen Dank