Gleichstellung - von Kollegen mit Migrationshintergrund zur Betriebswahl?
Seit ca. 19 Jahren stellen sich Kolegen mit Migrationshintergrund zur Betriebswahl auf und werden nicht gewählt. Sie sind in der Minderheit mit ca. 85 Mitarbeitern in einem Betrieb von ca. 1800 Mitarbeitern. Trifft hier kein Minderheitsgesetz zu?
Vielen Dank
Community-Antworten (3)
03.03.2010 um 18:29 Uhr
Nein, hier nicht.
03.03.2010 um 18:31 Uhr
Nein, Das mit den Minderheiten bezieht sich auf das Geschlecht des Menschen und nicht auf seiner Herkunft. Hier hilft auch nur für diese MA, sich in der Belegschaft bekannt zu machen und genau zu begründen warum sie sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung stellen.
04.03.2010 um 00:32 Uhr
Es wäre natürlich wünschenswert, wenn alle im Betrieb vertretenen Personengruppen entsprechend im BR vertreten wären. Aber ich fürchte, es wäre zu kompliziert, dies alles gesetzlich in Form einer Minderheitenregelung festzuhalten. Viele Betriebsräte kommen schon beim Einladungsprozedere der Minderheitengeschlechter nicht klar; wie sollte das erst werden, wenn noch mehr Gruppen berücksichtigt werden müssen.
Und davon abgesehen: bei den vor dir genannten Zahlen würde auch für das Minderheitengeschlecht noch KEIN Platz im BR herauskommen.
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