Hallo zusammen,

wir haben folgende Frage hier im Gremium; Die Betriebsratstätigkeit ist ein Ehrenamt etc. was passiert eigentlich mit der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Tätigkeiten aus dem Arbeitsverhätnis? Wer übernimmt die liegenbleibenden Arbeiten ? Die Kollegen oder muss der AG für Abhilfe sorgen? Steht irgndwo etwas dazu geschrieben? § 37 BetrVG ist ja maßgeblich aber wir finden in den Randnummern dazu nicht wirklich viel.. Für Eure Antworten vorab schon mal vielen Dank..

Monk