Sanierung / Gründung Betriebsrat
Unser Arbeitgeber plant diverse Sanierungsmaßnahmen im Unternehmen. Jetzt wollen wir schnell einen Betriebsrat gründen. Ab wann ist dann die Personallleitung verpflichtet, den Betriebsrat zu den Änderungen anzuhören.
Vielen Dank.
Community-Antworten (5)
20.05.2016 um 15:06 Uhr
Der Arbeitgeber kann und muss den Betriebsrat erst einbeziehen wenn dieser sich konstituiert hat. Er hat es dann in der Regel erstmal mit einem zusmmengewürfelten Haufen zu tun, der von Tuten und Blasen wenig bis gar keine Ahnung hat. Eine wirkliche Beteiligung des Betriebsrates ist vor Ablauf eines jahres eher nicht zu erwarten.
20.05.2016 um 16:54 Uhr
Heißt das dann, dass mein Arbeitgeber mir wie bisher ( ohne den noch nicht vorhandenen Betriebsrat fragen zu müssen ) auf dem direkten Wege Entgelt kürzen kann und Arbeitszeit erhöhen kann ? Habe schon einen entsprechenden neuen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen. Das wäre schlimm.
Vielen Dank.
20.05.2016 um 17:12 Uhr
Können ja ... und wenn der AN unterschreibt, hat der AG gewonnen.
20.05.2016 um 18:04 Uhr
Auch mit BR könnte er Dir einen solchen Vertrag vorlegen. Du musst ihn ja nicht unterschreiben. Vielleicht suchst Du in dieser Angelegenheit den Rat eines Fachanwalts.
Ihr solltet dennoch einen BR wählen. Es gibt genügend Punkte, bei denen der BR mitbestimmen und mitgestalten kann.
Schnell? Wie viele AN habt Ihr denn?
22.05.2016 um 18:53 Uhr
gironimo, das wort änderungskündigung ist dir geläufig?
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