Erstellt am 27.04.2016 um 18:39 Uhr von celestro
Auch wenn es nicht unbedingt eine direkte Antwort auf Deine Frage ist:
Zitat: "Umlageverbot
Die Erhebung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig(§ 41 BetrVG). Das Umlageverbot gegenüber den Arbeitnehmern gilt aus Gründen der Wahrung der Unabhängigkeit des Betriebsrats gleichermaßen für Zuwendungen von Seiten der Gewerkschaften oder des Arbeitgebers. Es gehört auch nicht zu den betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben des Betriebsrats, Kassen zu führen oder Gelder zu verwalten (z.B. „Freud- und Leidkasse des Betriebs“, Einnahmen aus Getränkeautomaten usw.)."
Erstellt am 27.04.2016 um 18:42 Uhr von Zappelmann
Mal kurz und knapp: Der BR hat keine Kasse zu haben!
Frag in der nächsten Betriebsversammlung, was das für eine Kasse ist und verlange, dass diese aufgelöst wird.
Erstellt am 27.04.2016 um 20:00 Uhr von Globus
diese frage ist mal wieder mega geil...
"Unser Betriebsrat hat eine Kasse über die allem Anschein nach nur die Vorsitzend einen Übernlick bezüglich Ein- und Ausgängen hat."
Wer fragt das? und wesen Anschein?
"Welche Möglichkeit und welches Recht habe ich als Mitarbeiter bezüglich eines Rechenschaftsberichts und einer Überprüfung? "
Und nun bekomme ich das Grinsen nciht mehr aus dem Gesicht :-D
Danke Kölner oder wer auch immer das reingestellt hat - Auf sowas muss man echt ermal kommen :-D
Erstellt am 27.04.2016 um 20:45 Uhr von NorbertSch
Globus
ist ja toll dich erheitert zu haben. Es wäre aber hilfreicher gewesen mich an deinem allumfassenden Wissen teilhaben zu lassen.
Eine nichts sagende Bemerkung als "Antwort" zu deklarieren .... na ja nicht sehr ideenreich. Tut mir leid wenn du die Formulierung "allem Anschein nach" nicht verstehst. Zur erläuterung sei angemerkt, dass bis zum heutigen Tag nicht erklärt wurde woher das Geld kommt, wofür Geld ausgegeben wurde und in welcher Höhe und auch nicht wie der aktuelle Kassenstand ist. Es stimmt ich hätte vorab vielleicht ersteinmal fragen sollen ob der betriebsrat eine Kasse haben darf.
Erstellt am 27.04.2016 um 22:23 Uhr von Pjöööng
Der Betriebsrat ist nicht vermögensfähig.
Allerdings ist es den Arbeitnehmer die ein Betriebsratsamt inne haben nicht verwehrt irgendwelche Kassen zu führen.
Ein BRM kann sich natürlich auch eine Barkasse zulegen und in seiner Freizeit Hafenrundfahrten durchführen.
Erstellt am 27.04.2016 um 22:46 Uhr von Ernsthaft
„diese frage ist mal wieder mega geil...“
Ja, aber noch geiler sind die hierzu Gelieferten, qualitativ verdammt hochwertigen Antworten dazu.
Nachtrag: Ausnahme Pjöööng, wobei bei nicht vermögensfähig, über die interne vs externe gestritten werden könnte.
Warum sollte ein BR auch keine Kasse führen dürfen?
Hier geht es doch nicht um das Finanzieren eines BR, sondern vielmehr um das Sammeln für Jubiläums- oder Geburtstagsgeschenke, Kranzspenden, Betriebsausflüge, Opfer von Katastrophen, Aussperrungen etc. Derartiges hat auch nichts mit dem Umlageverbot des § 41BetrVG zu tun. Portokassen z. B. sind eher die Regel und werden auch vom BAG als normal angesehen.
Um hier Unklarheiten zu vermeiden, sollten aber eher einzelne BRM die Angelegenheit in die Hand nehmen, und nicht der BR als Organ. Aber selbst wenn er es als Organ täte, ist nichts Verwerfliches dabei.
Und NEIN! Einen Arbeitnehmer geht dieses rein gar nichts an. Er hat hier weder ein Info noch ein Kontrollrecht. Warum auch sollte er ein solches Recht beanspruchen dürfen?
Erstellt am 28.04.2016 um 08:38 Uhr von Titapropper
Wir im BR haben such eine Kasse: ne Kaffeekasse! Darüber wache ich als BRV auch, denn wir zahlen immer kleine Beträge ein und ich hole dann Kaffee, Milch, etc. damit die Sitzungen nicht zu "trocken " werden.
So wie Zappelmann sagt: Erstmal nachfragen um was für Geld es sich handelt. Achja: sollte irgendwer verlangen das ich die Kaffeekasse auflöse, würde ich ihn schon fragen ob er einen Kolbenklemmer hat- Herr zappelmann!!
Erstellt am 28.04.2016 um 08:44 Uhr von moreno
Also ich geb Zappelmann Recht! Hab grad mal unsere Kasse durchgezählt und muss jetzt jedem Mitarbeiter 6,2 Cent geben....bin dann mal weg Kleingeld holen ;-)
Erstellt am 28.04.2016 um 10:45 Uhr von celestro
"Warum sollte ein BR auch keine Kasse führen dürfen?
Hier geht es doch nicht um das Finanzieren eines BR, sondern vielmehr um das Sammeln für Jubiläums- oder Geburtstagsgeschenke, Kranzspenden, Betriebsausflüge, Opfer von Katastrophen, Aussperrungen etc. Derartiges hat auch nichts mit dem Umlageverbot des § 41BetrVG zu tun. Portokassen z. B. sind eher die Regel und werden auch vom BAG als normal angesehen."
Es kommt darauf an, woher die Gelder für die Kasse kommen. Wir hatten z.B. mal eine solche Kasse, in die der AG Geld eingezahlt hat und dort gab es dann für die Mitarbeiter Geld bei Hochzeit, Geburt eines Kindes etc.
Als ein Steuerprüfer dann Wind davon bekommen hat, bekam der AG fett einen drüber und die Kasse verschwand schneller, als jemand hätte "Piep" sagen können.
Erstellt am 28.04.2016 um 15:39 Uhr von gironimo
Also ganz einfach - in einer Betriebsversammlung danach fragen.
Erstellt am 28.04.2016 um 17:18 Uhr von Ernsthaft
@celestro
Das kommt immer darauf an, um was es bei einer Kasse geht. Und klar sollte auch sein, dass hier steuerrechtliches beachtet werden muss.
Wenn man natürlich beigeht und alles hortet was einem so zufällt und es dann auch in Besitz nimmt, sollte man sich nicht Wundern, wenn dann auch noch andere ihre Ansprüche anmelden.
Generell sollte es so sein, dass ein BR nur der Verwalter von virtuellen Geldern ist und dieses bis zum Gebrauch im Besitz der gebenden verbleibt. Das gilt sogar bei Sammlungen oder Spenden, die ein BR ja auch nur treuhänderisch behandeln sollte.
Bei uns z. B. erwerben die MA durch div. Verhalten div. Anteile an Veranstaltungskosten, die dann vom BR als virtuelle Kasse geführt wird. Sind die Kosten für eine Veranstaltung angespart, führt der BR eine solche auf Kosten des AG durch.
Möglichkeiten dieses auch steuerrechtlich hinzubekommen, gibt es hier zuhauf.
Erstellt am 28.04.2016 um 17:26 Uhr von Globus
Hier zeigt sich immer wieder, das ein Zitieren gefährlich sein kann. Ist das Absicht, oder weil man sich nur profilieren möchte? Keine Ahnung - Mein Statement drückte was anderes aus, als für das es gemacht wurde... Pfui!!!
Erstellt am 28.04.2016 um 17:49 Uhr von celestro
@ Ernsthaft
Im Eingangsposting ist aber definitiv von einer Barkasse die Rede. Und natürlich geht es darum, was mit der Kasse gemacht werden soll. Aber genau das will ja der Fragesteller ergründen.
Nur ist das Verwalten von virtuellen Geldern für Kranzspenden etc. eigentlich nicht Aufgabe des BR.
@ Globus
Fängst Du jetzt auch noch an, Sachen zu posten, wo man erstmal raten muß, was damit gemeint ist ?
Erstellt am 28.04.2016 um 17:55 Uhr von Globus
nee, eigentlich kann es wirklich noch jeder lesen... aber du hast Recht... zur Vervollständigung.
ich schrieb: "diese frage ist mal wieder mega geil...
"Unser Betriebsrat hat eine Kasse über die allem Anschein nach nur die Vorsitzend einen Übernlick bezüglich Ein- und Ausgängen hat."
Wer fragt das? und wesen Anschein?
"Welche Möglichkeit und welches Recht habe ich als Mitarbeiter bezüglich eines Rechenschaftsberichts und einer Überprüfung? "
Und nun bekomme ich das Grinsen nciht mehr aus dem Gesicht :-D
Danke Kölner oder wer auch immer das reingestellt hat - Auf sowas muss man echt ermal kommen :-D
Antwort 3 Erstellt am 27.04.2016 um 20:00 Uhr von Globus 271901 Antwort bearbeiten"
Hier das Zitat "diese frage ist mal wieder mega geil..." rauszusuchen, und damit indirekt mitzuteilen, dass ich nichts weiteres schrieb, ist einfach peinlich und unzutreffend...
Ich habe mich vollends erklärt...
Erstellt am 28.04.2016 um 18:14 Uhr von celestro
Du redest jetzt aber nicht von dem Posting von Ernsthaft, oder ?
Zitat: "„diese frage ist mal wieder mega geil...“
Ja, aber noch geiler sind die hierzu Gelieferten, qualitativ verdammt hochwertigen Antworten dazu.
Nachtrag: Ausnahme Pjöööng, wobei bei nicht vermögensfähig, über die interne vs externe gestritten werden könnte."
Falls doch, finde ich Deine Empörung allerdings ziemlich lächerlich.
Erstellt am 28.04.2016 um 18:27 Uhr von Globus
super... ich sage dazu nichts mehr, wenn hier so aggiert wird... bildet euch eure Meinung - alles gut - ist mir eh wurscht...
Erstellt am 28.04.2016 um 18:46 Uhr von celestro
Ne tut mir leid, aber: "und damit indirekt mitzuteilen, dass ich nichts weiteres schrieb, ist einfach peinlich und unzutreffend..."
ist einfach bloß absurd. Wer (außer Dir) kommt bitte auf so eine abstruse Idee ?
Sorry für die Bezeichnung "lächerlich". Aber zumindest finde ich Deine Empörung in keinster Weise nachvollziehbar.
Erstellt am 28.04.2016 um 19:00 Uhr von Globus
Mag sein - dann ist das so... Ein BR hat in meinen Augen keine KAsse zu haben und erst recht keine Bar Kasse...
Erstellt am 28.04.2016 um 21:19 Uhr von NorbertSch
Hallo allen die sich an diesem Gespräch beteiligen.
Ich hatte nicht vor, dass es hier zu gegenseitigen Vorwürfen kommt. Um die Situation bei unserem Betriebsrat kurz zu erleutern:
Es geht hier nicht um ein Kaffeekasse oder Kleingeldkasse
Nur zwei Beispiele
- ein Mitarbeiter schied, wenn auch nicht ganz freiwillig, aus dem Unternehmen aus; es wurde für ein Abschiedsgeschenk gesammelt (BRV); ca. 15 Spender á 5,00 € (65 €); es wurde ein Abschiedsgeschenk für ca. 130 € gekauft; die Differenz zwischen gesammelter Summe und Preis wurde aus der Barkasse des BR bestritten
- der Getränkeautomat wurde aus dem Unternehmen wieder vom Getränkelieferanten abgeholt; es war noch eine Restmiete offen die ebenfalls aus der Barkasse beglichen wurde
dieses geschah beides in einem Zeitraum von 5 Monaten, mir stellte sich da die Frage wo dieses Geld hergekommen ist und wer und wie diese Barkasse verwaltet wird.
Erstellt am 29.04.2016 um 16:32 Uhr von Globus
ist sowas eine betriebsverfassungsrechtliche Pflicht des BR? ich denke nicht...
Woher hat der BR das Geld? Es gibt laut Gesetz keine Kasse des BR, weil, wer zahlt da ein? die BRM? Alle AN?
Finger von sowas...