Erstellt am 22.04.2016 um 08:19 Uhr von Kölner
Na dann...
Was sagt denn der BR? Was wurde denn verhandelt? Hat die Kollegin KÜSchKl eingereicht?
Weisst Du, bei solchen Fragen, fällt es mir schwer an das Wissen und das Gute eines BR zu glauben...
Erstellt am 22.04.2016 um 10:30 Uhr von Zappelmann
@Kölner: Du sprichst mir aus der Seele ...
Erstellt am 22.04.2016 um 10:48 Uhr von nicoline
prince
fragst du wirklich als BR oder als Kollege?
Erstellt am 22.04.2016 um 13:18 Uhr von Paddy
Ich weiß nicht was die Spekulationen rings rum wieder sollen.
Da stellt jemand eine Frage-gebt ihm eine Antwort und Ende !!!!
Erstellt am 22.04.2016 um 13:25 Uhr von Pjöööng
Ja, das ist rechtlich okey!
Besser?
Erstellt am 22.04.2016 um 13:43 Uhr von Paddy
Erstellt am 22.04.2016 um 17:08 Uhr von gironimo
>ist das rechtlich okey<
Kollegen - wir sind alle Rechtslaien.
Ob es o.k. ist, kann nur das Arbeitsgericht entscheiden. Also muss die Kollegin klagen. (Ich würde es Ihr raten - aber sie müsste doch selbst wissen, ob die Sozialauswahl korrekt war. Sie arbeitet(e) doch vor Ort.
Erstellt am 24.04.2016 um 03:05 Uhr von prince
Die Mitarbeiterin hat natürlich eine KüSchKl. Eingereicht .wir als Betriebsrat haben auch gegen die Kündigung gestimmt.Mir ging es nicht darum wie sich der Betriebsrat verhalten soll sonder vielmehr ob das was der Arbeitgeber getan hat rechtlich gesehen okey ist oder nicht? Vieleicht hat ja der ein oder andere auch sowas erlebt.Danke für alle Antwoten:)