Erstellt am 20.04.2016 um 08:10 Uhr von gironimo
Was stört Dich an den Aussagen?
Bei der Einstellung hat der BR bei der Höhe des tatsächlich ausgehandelten Gehalts keine Karten im Spiel. Das scheitert schon am § 77 Abs. 3 BetrVG.
Und selbst wenn Du den § 87 BetrVG betrachtest hat der BR zwar bei allgemeinen Entgeltgrundsätzen mitzubestimmen - aber eben nicht bei der Höhe des Arbeitsentgelts.
Ob Ihr es für richtig haltet, bei der Vergabe von "Nasenprämien" eine BV über die Regeln bei der Vergabe derselben mit dem Arbeitgeber auszuhandeln, könnt nur Ihr entscheiden. Ich halte eine derartige BV an dieser Stelle für weniger zielführend. Sinnvoller wäre eine BV, wie diese bei der Einstellung zwischen AG und AN ausgehandelte Zulage, in Zukunft behandelt wird. Also ob - und wenn ja wie viel - bei Tarifsprüngen, Umgruppierungen usw. angerechnet werden kann.
Ansonsten: Wenn es allein um die Frage der Höhe des Arbeitsentgelts geht - die Gewerkschaft ist zuständig. Das gilt auch für die individuellen Rechtansprüche der Mitglieder, die über die Gewerkschaft rechtsschutzversichert sind.
Erstellt am 20.04.2016 um 10:48 Uhr von Pjöööng
TheodorBR,
Du glaubst also ernsthaft dass ein Arbeitgeber der heute x Arbeitnehmer des Berufsbildes A für jeweils m Euro beschäftigt und einen weiteren "A" braucht, diesen aber wegen der Arbeitsmarktsituation nur für m+n Euro bekommt, daraufhin den anderen x Arbeitnehmern auch eine Lohnerhöhung von n Euro zukommen lassen muss?
Ihr seid zwar aufgerufen, auf Lohngerechtigkeit zu achten, aber"Gerechtigkeit" ist eben nicht "Gleichmacherei".
Zitat (gironimo):
" Sinnvoller wäre eine BV, wie diese bei der Einstellung zwischen AG und AN ausgehandelte Zulage, in Zukunft behandelt wird. Also ob - und wenn ja wie viel - bei Tarifsprüngen, Umgruppierungen usw. angerechnet werden kann."
Mitbestimmung bei individualrechtlich gewährten Zulagen? Das halte ich für ausgeschlossen.
Erstellt am 20.04.2016 um 11:28 Uhr von celestro
"Mitbestimmung bei individualrechtlich gewährten Zulagen? Das halte ich für ausgeschlossen."
Eine kollektivrechtliche Regelung über die (kollektivrechtliche) Behandlung von Zulagen halte ich für durchaus möglich. Warum auch nicht ?
P.S. Wobei ich nicht glaube, daß der AG Lust hätte, die zu unterschreiben.