Noch mal zum Tarifgehalt...
Vielleicht könnt ihr hierzu noch mal was sagen, ich kann das einfach nicht glauben... http://www.betriebsrat.com/br-forum?qid=56379&keyword=&Nav=alle&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show
Ok, ich weiß, ich bin im BR und nicht in der Kirche :-)
Vielen Dank!
Theo
Community-Antworten (3)
20.04.2016 um 10:10 Uhr
Was stört Dich an den Aussagen?
Bei der Einstellung hat der BR bei der Höhe des tatsächlich ausgehandelten Gehalts keine Karten im Spiel. Das scheitert schon am § 77 Abs. 3 BetrVG.
Und selbst wenn Du den § 87 BetrVG betrachtest hat der BR zwar bei allgemeinen Entgeltgrundsätzen mitzubestimmen - aber eben nicht bei der Höhe des Arbeitsentgelts.
Ob Ihr es für richtig haltet, bei der Vergabe von "Nasenprämien" eine BV über die Regeln bei der Vergabe derselben mit dem Arbeitgeber auszuhandeln, könnt nur Ihr entscheiden. Ich halte eine derartige BV an dieser Stelle für weniger zielführend. Sinnvoller wäre eine BV, wie diese bei der Einstellung zwischen AG und AN ausgehandelte Zulage, in Zukunft behandelt wird. Also ob - und wenn ja wie viel - bei Tarifsprüngen, Umgruppierungen usw. angerechnet werden kann.
Ansonsten: Wenn es allein um die Frage der Höhe des Arbeitsentgelts geht - die Gewerkschaft ist zuständig. Das gilt auch für die individuellen Rechtansprüche der Mitglieder, die über die Gewerkschaft rechtsschutzversichert sind.
20.04.2016 um 12:48 Uhr
TheodorBR,
Du glaubst also ernsthaft dass ein Arbeitgeber der heute x Arbeitnehmer des Berufsbildes A für jeweils m Euro beschäftigt und einen weiteren "A" braucht, diesen aber wegen der Arbeitsmarktsituation nur für m+n Euro bekommt, daraufhin den anderen x Arbeitnehmern auch eine Lohnerhöhung von n Euro zukommen lassen muss?
Ihr seid zwar aufgerufen, auf Lohngerechtigkeit zu achten, aber"Gerechtigkeit" ist eben nicht "Gleichmacherei".
Zitat (gironimo): " Sinnvoller wäre eine BV, wie diese bei der Einstellung zwischen AG und AN ausgehandelte Zulage, in Zukunft behandelt wird. Also ob - und wenn ja wie viel - bei Tarifsprüngen, Umgruppierungen usw. angerechnet werden kann."
Mitbestimmung bei individualrechtlich gewährten Zulagen? Das halte ich für ausgeschlossen.
20.04.2016 um 13:28 Uhr
"Mitbestimmung bei individualrechtlich gewährten Zulagen? Das halte ich für ausgeschlossen."
Eine kollektivrechtliche Regelung über die (kollektivrechtliche) Behandlung von Zulagen halte ich für durchaus möglich. Warum auch nicht ?
P.S. Wobei ich nicht glaube, daß der AG Lust hätte, die zu unterschreiben.
Verwandte Themen
Änderungsvereinbahrung
ÄlterHallo,eine Kollegin hat eine Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag bekommen. Der Satz lautet: Übersteigert das vereinbarte Gesamtbruttogehalt das Tarifgehalt bzw. erhält der Mitarbeiter übertarif
Umgruppierung mit Besitzstand?
ÄlterHallo zusammen, wir haben ein kleines Problem bei einer Umgruppierung. Ein Kollege wird zum Schichtführer befördert und bekommt somit die nächst höhere Lohngruppe. Diese Lohngruppe teil sich in 3 St
Haustarifvertrag - wer weiß Bescheid über einen Haustarifvertrag?
ÄlterHallo,wer weiß Bescheid über einen Haustarifvertrag? Wir wurden von einem anderem Unternehmen aufgekauft. Wir haben auf unser Weihnachtsgeld verzichtet, aber mit Gutscheinen.Jetzt sind sie aus dem Arb
Bruttolohn - wie hoch ist das Tarifgehalt?
Älterwie hoch ist das Tarifgehalt für eine weibl. Angestellte, keine leitende Funktion nach 20 Jahren? Kann mir jemand einen ca. Wert für Brutto mitteilen?
Betriebsratsgehalt freigestelltes BR-Mitglied - Gleichbehandlung?
ÄlterIst es möglich sich auf Gleichbehandlung zu berufen bei der Gehaltshöhe von freigestellten Betriebsratsmitgliedern? Folgender Fall: Freigestelltes BR-Mitglied seit 4 1/2 Jahren, bezieht ein recht üppi