Erstellt am 19.04.2016 um 22:27 Uhr von celestro
§ 29 Absatz 1 BetrVG, auch wenn da lediglich beschrieben ist, bis wann die "Einladung" zu der Sitzung zu erfolgen hat.
Erstellt am 20.04.2016 um 07:33 Uhr von Kölner
Celestro
Also? Was ist denn deine Antwort? Gibt es eine Frist oder nicht bis wann die konst. Sitzung erfolgen muss?
Soll ich dir einen Tipp geben?
Erstellt am 20.04.2016 um 07:39 Uhr von Zappelmann
Das eine (Frist zur Einladung) hat mit dem anderen (Termin der Konstituierung) nichts zu tun.
Ihr könnt euch Zeit lassen, bis zur nächsten Wahl, wenn ihr Bock auf Betriebsratslose Zeit habt. Denn wenn die Amtszeit des alten BR beendet ist, wird Chef den Sekt servieren lassen ...
Erstellt am 20.04.2016 um 10:50 Uhr von celestro
"Celestro
Also? Was ist denn deine Antwort? Gibt es eine Frist oder nicht bis wann die konst. Sitzung erfolgen muss? Soll ich dir einen Tipp geben?"
Meine Antwort kannst Du doch lesen, oder nicht ?
Erstellt am 20.04.2016 um 11:20 Uhr von Pjöööng
Herrlisch!
Noch gestern meinte "celestro"mich darüber belehren zu müssen, wie ich Fragen zu beantworten habe.Seine eigene Antwort hier fällt damit wohl unter die Kategorie "blöde Spielchen" ("... dann ist es selbstredend ein blödes Spielchen (wenn ich den Fehler der Leute nicht so deutlich mache, daß Sie verstehen was Sache ist).")
Zappelmanns Antwort kann man auch wahlweise in der Pfeife rauchen, oder den Hasen geben.
Ein Wahlvorstand der das Datum der konstituierenden unnötig hinausschiebt wird eine grobe Pflichtverletzung begehen.
Im Falle der regelmäßigen Wahl wird der Wahlvorstand ohne wichtigen Grund das Datum der konstituierenden Sitzung nicht hinter das Amtsende des amtierenden BR legen dürfen.
Im Falle der außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes stattfindenden Wahl wird der Wahlvorstand die konstituierende Sitzung unverzüglich anzuberaumen haben.
Eine feste Frist zu nennen ist nicht möglich, da ja beider regelmäßigen BR-Wahl zwischen dem Wahltag und dem Ablauf der Amtszeit bis zu drei Monate liegen können. Diese drei Monate können selbstverständlich genutzt werden.
Erstellt am 20.04.2016 um 11:25 Uhr von celestro
Schön, das jemand bemerkt wie ich den Pjöööng mache. Wenigstens etwas, auf das man sich in so einem Forum verlassen kann.
Erstellt am 21.04.2016 um 07:44 Uhr von Zappelmann
+++ Im Falle der regelmäßigen Wahl wird der Wahlvorstand ohne wichtigen Grund
+++ das Datum der konstituierenden Sitzung nicht hinter das Amtsende des amtierenden BR legen dürfen.
+++ ... Diese drei Monate können selbstverständlich genutzt werden.
Und jeder Tag drüber ist BR-lose Zeit.
Nichts anderes habe ich gesagt, und liest man auch, mit einem Hauch Humor im Bauch. Nicht alle gehen zum Schmunzeln in den Keller.
Aber lassen wir das, ist ja Dein Forum.
Erstellt am 21.04.2016 um 07:49 Uhr von Pjöööng
Zappelmann,
ich wäre sehr glücklich darüber, wenn ich mich hier mehr zurückhalten könnte, weil weniger Unsinn gepostet wird.
Erstellt am 21.04.2016 um 09:06 Uhr von Kölner
Pjöööng
Dafür gibt es autogenes Training. Für alles andere celestro!