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saitist
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein kleiner Betrieb mit einem einköpfigen BR. Der Geschäftsführer stellt dem BR jetzt den Bürocomputer zur Verfügung. In der Praxis bedeutet dies, dass der BR und Sekretärin den gleichen PC benutzen. Sicher man kann mehrere Benutzer anlegen. Aber wo soll in der Zeit dann die Sekretärin hin, da wir auch einen häuslichen Arbeitsplatz nutzen können. Wie komme ich an die Daten von zu Hause aus ran?

Ich finde den Vorschlag wenig praktikabel, aber von euch möchte ich wissen, ob dies rechtlich überhaupt in Ordnung geht.

Vielen Dank.

1.32208

Community-Antworten (8)

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Mattes

15.04.2016 um 10:19 Uhr

Wenn du begründen kannst, das du einen eigenen PC brauchst muss der AG dir einen stellen. §40 BetrVG. Die Begründungen hat man nach ein paar Tagen einer doppelten PC-Nutzung...

I
Irminsul

15.04.2016 um 10:44 Uhr

Ich schließe mich da Mattes an. Ein paar Tage an denen du den PC sehr häufig und zu unmöglichen Zeiten für die Sekretärin brauchst und benutzt und dem Chef sollte ganz schnell klar werden das ein eigener PC für die BR-Arbeit besser wäre damit die Sekretärin ihre Arbeit ordentlich schaffen kann.

P
Pickel

15.04.2016 um 11:09 Uhr

Ergänzend: Die BR-Unterlagen haben nichts bei dir zu Hause zu suchen.

M
Moreno

15.04.2016 um 11:38 Uhr

,,Aber wo soll in der Zeit dann die Sekretärin hin, da wir auch einen häuslichen Arbeitsplatz nutzen können''

Den Satz versteh ich nicht!

S
saitist

15.04.2016 um 12:30 Uhr

@moreno Es muss heißen: "Aber wo soll in der Zeit dann die Sekretärin hin. Da wir auch einen häuslichen Arbeitsplatz nutzen können, wie komme ich an die Daten von zu Hause aus?"

@Pickel in bin teilzeitbeschäftigt und nur zwei Tage vor Ort und erledige die BR Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz. Wie könnte ich sonst irgendwelche Fristen einhalten oder zeitnah Anfragen beantworten?

Z
Zappelmann

15.04.2016 um 14:56 Uhr

+++Aber wo soll in der Zeit dann die Sekretärin hin. Kaffee trinken?

+++ Wie könnte ich sonst irgendwelche Fristen einhalten oder zeitnah Anfragen beantworten? Indem Du es während der Arbeitszeit machst, genau so, wie der Gesetzgeber sich das vorgestellt hat. Zu Hause --> No Go!

P
Pickel

15.04.2016 um 14:57 Uhr

Saitist, so blöd es klingt, aber dann hast du dich notfalls regelmäßig im UNternehmen blicken zu lassen oder die Geschäfte eben vertrauensvoll in die Hände eines evtl. EBRM legen.

Da dies natürlich für alle Beteiligten albern wäre, kannst du aber doch auch mit dem AG schriftlich vereinbaren, dass er dich bei Frist-Sachen kurzfristig unter einer vereinbarten Nummer informiert. Bei einem 1er-BR düften nicht allzu viele Themen anfallen, die ein fristgerechtes Handeln innerhalb von zB 3 Tagen erfordern....

G
gironimo

15.04.2016 um 18:04 Uhr

Naja - Home-Office ist ja quasi "Im Betrieb". Ich gehe mal davon aus, dass Ihr eine BV "Home-Office" habt. Und auf der Basis müsste man doch auch klären können, wie die Datenvernetzung läuft.

Dennoch meine ich, gehört der BR schon persönlich in den Betrieb und ich rate vom Home-Office ab. Und wenn ein zweiter PC "erforderlich" ist, muss der BR das mit zwei bis drei Sätzen plausibel darlegen. Und die regelmäßige BR-Arbeit machst Du in den zwei Tagen, in denen Du im Betrieb bist. Das sehe ich auch so.

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