Erstellt am 15.04.2016 um 08:19 Uhr von Mattes
Wenn du begründen kannst, das du einen eigenen PC brauchst muss der AG dir einen stellen. §40 BetrVG. Die Begründungen hat man nach ein paar Tagen einer doppelten PC-Nutzung...
Erstellt am 15.04.2016 um 08:44 Uhr von Irminsul
Ich schließe mich da Mattes an. Ein paar Tage an denen du den PC sehr häufig und zu unmöglichen Zeiten für die Sekretärin brauchst und benutzt und dem Chef sollte ganz schnell klar werden das ein eigener PC für die BR-Arbeit besser wäre damit die Sekretärin ihre Arbeit ordentlich schaffen kann.
Erstellt am 15.04.2016 um 09:09 Uhr von Pickel
Ergänzend: Die BR-Unterlagen haben nichts bei dir zu Hause zu suchen.
Erstellt am 15.04.2016 um 09:38 Uhr von moreno
,,Aber wo soll in der Zeit dann die Sekretärin hin, da wir auch einen häuslichen Arbeitsplatz nutzen können''
Den Satz versteh ich nicht!
Erstellt am 15.04.2016 um 10:30 Uhr von saitist
@moreno
Es muss heißen:
"Aber wo soll in der Zeit dann die Sekretärin hin. Da wir auch einen häuslichen Arbeitsplatz nutzen können, wie komme ich an die Daten von zu Hause aus?"
@Pickel
in bin teilzeitbeschäftigt und nur zwei Tage vor Ort und erledige die BR Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz. Wie könnte ich sonst irgendwelche Fristen einhalten oder zeitnah Anfragen beantworten?
Erstellt am 15.04.2016 um 12:56 Uhr von Zappelmann
+++Aber wo soll in der Zeit dann die Sekretärin hin.
Kaffee trinken?
+++ Wie könnte ich sonst irgendwelche Fristen einhalten oder zeitnah Anfragen beantworten?
Indem Du es während der Arbeitszeit machst, genau so, wie der Gesetzgeber sich das vorgestellt hat. Zu Hause --> No Go!
Erstellt am 15.04.2016 um 12:57 Uhr von Pickel
Saitist, so blöd es klingt, aber dann hast du dich notfalls regelmäßig im UNternehmen blicken zu lassen oder die Geschäfte eben vertrauensvoll in die Hände eines evtl. EBRM legen.
Da dies natürlich für alle Beteiligten albern wäre, kannst du aber doch auch mit dem AG schriftlich vereinbaren, dass er dich bei Frist-Sachen kurzfristig unter einer vereinbarten Nummer informiert. Bei einem 1er-BR düften nicht allzu viele Themen anfallen, die ein fristgerechtes Handeln innerhalb von zB 3 Tagen erfordern....
Erstellt am 15.04.2016 um 16:04 Uhr von gironimo
Naja - Home-Office ist ja quasi "Im Betrieb".
Ich gehe mal davon aus, dass Ihr eine BV "Home-Office" habt. Und auf der Basis müsste man doch auch klären können, wie die Datenvernetzung läuft.
Dennoch meine ich, gehört der BR schon persönlich in den Betrieb und ich rate vom Home-Office ab. Und wenn ein zweiter PC "erforderlich" ist, muss der BR das mit zwei bis drei Sätzen plausibel darlegen. Und die regelmäßige BR-Arbeit machst Du in den zwei Tagen, in denen Du im Betrieb bist. Das sehe ich auch so.