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Kommunikationsmittel+Sachmittel des Arbeitgebers für Wahlwerbung?

T
torti
Nov 2016 bearbeitet

ich habe gerade gelesen,daß man kommunikationsmittel und sachmittel des arbeitgeber nicht benutzt werden dürfen ,für die wahlwerbung,wenn dies doch geschehen ist z.b. telefon oder pc ,wird die entsprechende liste dadurch ungültig oder nur die person die das getan hat,von der liste gestrichen ?

bzw. welche konsquenzen entstehen daraus?

2.86001

Community-Antworten (1)

O
Olaf0412

26.04.2006 um 09:09 Uhr

Das ist Unsinn, wo steht denn sowas?

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