Sachmittel zur BR Arbeit
Hallo,
da wir neu geründet worden sind stellen sich für uns nun immer wieder Fragen: Muss man für jede Anschaffung an Sachmittel für die Br Arbeit einen eigenen Beschluss fassen, bzw. für jedes Buch / Regelwerk usw.. einzeln?
Community-Antworten (6)
06.05.2015 um 01:17 Uhr
Nein <== ....
06.05.2015 um 09:21 Uhr
Ihr könnt in einem Beschluss alles zusammenfassen, was gebraucht wird. Sollte sich nach einer gewissen Zeit herausstellen, dass noch "ein Buch" zusätzlich gebraucht wird, muss auch für dieses eine Buch ein Beschluss gefasst werden.
06.05.2015 um 11:12 Uhr
Der Arbeitgeber hat die Kosten zu tragen, das ist unstrittig. Allerdings könnt ihr ohne Beschluss nicht nachweisen, dass der Betriebsrat (als Gremium) den Erwerb als erforderlich betrachtet hat. Das kann auch mal nach hinten losgehen wenn ihr Bücher für 400€ bestellt und der Chef bekommt die Rechnung und zweifelt die Erforderlichkeit an... Ich würde immer sicher handeln, beschließen dass der BR folgende Mittel als erforderlich erachtet: [Liste] den Beschluss dem GF mitteilen mit dem Vermerk, die Liste in Kopie dem Einkauf zu übergeben oder die Bestellung selbst auszulösen (was bei uns gegen die ISO wäre)
06.05.2015 um 12:02 Uhr
hallo und danke für die schnelle info :-)
könnt ihr mir ein paar tips geben was für bücher und nachschlagewerke wir generell haben sollten ( BetrVG nach Fitting) haben wir schon, wie gesagt wir sind neu geründet und bei uns in der firma gab es noch nie einen betriebsrat.
lg upstart
06.05.2015 um 12:38 Uhr
@Fragenmann: merkst du eigentlich, dass du mit deinen Antworten (das hier ist die 3., die ich heute morgen von dir lese und bei der ich wieder die Augenbrauen zusammenziehen muss) voll am Thema bzw. der eigentlichen Fragestellung vorbei gehst? Da fragt einer, ob er dem Chef 10 Beschlüsse für 10 Bücher etc. in die Hand drücken muss und du kommst auf das Thema "Erforderlichkeit" und die Handhabung von Sachmittelbestellung in eurem Betrieb zu sprechen. Vllt solltest du deinen Nicknamen ehren und auch eher nur Fragen stellen...
06.05.2015 um 16:13 Uhr
Die benötigten Sachmittel sind eindeutig (wenn etwas bestimmtes angeschafft werden soll) oder in allen benötigten Eigenschaften beschrieben (wenn es nicht wichtig ist, was genau beschafft werden soll, z.B. "1 Drucker, USB-Anschluss") in einen Beschluss aufzuführen. Aber wie oben schon gesagt, was Ihr alles in einen Beschluss packt ist Eure Sache.
"Der BR beschließt, die nächste Betriebsversammlung am 1.7. durchzuführen, den AG dazu aufzufordern, keine ungenehmigten Überstunden anzuordnen, das BRM Hans Mustermann auf die Schulung XY (...) zu schicken, sich an der Finanzierung des Sommerfestes mangels Vermögen nicht zu beteiligen, keine Bedenken gegen die fristlose Kündigung des Kollegen Klaus Klaumeier zu haben, und den AG daran zu erinnern, dass der vom Ex-Kollegen Klaumeier entwendete BR-Bürocontainer immer noch nicht ersetzt wurde."
Verwandte Themen
Kommunikationsmittel+Sachmittel des Arbeitgebers für Wahlwerbung?
ich habe gerade gelesen,daß man kommunikationsmittel und sachmittel des arbeitgeber nicht benutzt werden dürfen ,für die wahlwerbung,wenn dies doch geschehen ist z.b. telefon oder pc ,wird die entspr
Sachmittel
hat evtl. schon jemand von euch ein laptop als sachmittel eingefordert?? wie lief das?
Sachmittel BR Bücher - wer bestellt BR oder AG
Hallo liebe Kollegen, Eine kurze Frage Bitte, wer bestellt die Sachmittel für den BR. Beschluss wurde gemacht und vom Arbeitgeber nicht wiedersprochen. Wer bestellt: Der BR selber oder der Arbeitgeb
Geld- und Sachmittel für BR-Arbeit - hat der BR Anspruch auf eine sogenannte Handkasse?
Guten Abend, hat der BR Anspruch auf eine sogenannte Handkasse, damit er nicht für jede Kleinigkeit, die es für die BR-Arbeit zu besorgen gilt, die Beträge privat verauslagen muss, sondern im vorher
Pausenraum als Betriebsratbüro
Hallo zusammen, habe ich als ein köpfiger Betriebsrat einen Anspruch auf ein Betriebsratsbüro ? Bisher werde ich mangels Platz von meinem AG auf den Pausenraum verwiesen. Alle anfallenden Betriebsr