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Zwei Chefs, zwei Meinungen, was tun

E
EberhardF
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in die Runde, A ist der Chef von B, B ist der Chef von C. A erteilt C eine Arbeitsanweisung. Auch B erteilt C eine Arbeitsanweisung, eine andere. Beides steht im Widerspruch, d.h. C kann nicht beides machen und muss sich entscheiden. Eine Vermittlung/Verständigung ist gescheitert. Wessen Anweisung soll C befolgen? Dankö! :)

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Community-Antworten (26)

M
Mattes

11.04.2016 um 11:49 Uhr

Beim Bund zählt der letzte Befehl, im normalen Berufsleben das was der höchste sagt.

Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten. Wenn A über B steht und er dir auch somit weisungsbefugt ist zählt seine Anweisung.

Ich würde eine Mail an A schreiben, das du die Anweisung ausführen wirst, das dies aber im Wiederspruch zu B steht. B setzt du in CC oder schreibst ihn auch eine Mail, das du anders lautende Anweisungen erhalten hast.

Mach nicht das Problem der beiden Hähne zu deinem.

G
gironimo

11.04.2016 um 14:55 Uhr

sehe ich auch so - wenn das der Dauerzustand ist, würde ich das Thema ins Monatsgespräch bringen.

G
Globus

11.04.2016 um 18:51 Uhr

hmmm, wie es sich liest, gibt es ein Organigramm. Demzufolge ist erstmal grundsätzlich der direkte Vorgesetzte für Arbeitsanweisungen zuständig. Sollte dessen Vorgesetzter ein Problem damit haben, kann er sich ja an seinen untergebenen wenden - es sei denn in der Tat es gibt keine Vertreterregelung und der direkte ist nicht anwesend, dann ist selbstverständlich dessen Vorgesetzter in erster Linie Weisungsbefugt.

Im übrigen ist das alles mitbestimmungspflichtig im Sinne des Gesetzes...

B
bürgermeister

12.04.2016 um 11:03 Uhr

@globus: In wie weit sind Arbeitsanweisungen und Organigramm nach §87 Mitbestimmungspflichtig?

G
Globus

12.04.2016 um 20:20 Uhr

Das Organigramm als solches nicht - Arbeitsanweisungen ja...

G
ganther

13.04.2016 um 10:29 Uhr

Arbeitsanweisungen? Warum?

G
Globus

13.04.2016 um 18:30 Uhr

87,1,1 und 87,1,7

G
ganther

14.04.2016 um 01:32 Uhr

Viel Spaß mit deiner Meinung vor Gericht. Eine normale Arbeitsanweisung ist nicht mitbestimmt

G
Globus

14.04.2016 um 17:33 Uhr

Was ist für dich eine "normale" Arbeitsanweisung? Und wieso vor Gericht?

C
celestro

14.04.2016 um 17:51 Uhr

ganther meint sicher, wenn es mal zum Äußersten kommt und die Sache vor Gericht landet (oder halt der Einigungsstelle).

Ich kann in einer Arbeitsanweisung aber auch nichts erkennen, bei dem der BR mitzupupen hätte.

M
Moreno

14.04.2016 um 18:12 Uhr

@Globus weißt Du wirklich nicht was eine normale Arbeitsanweisung ist?

,,Herr Hausmeister bitte fegen sie heut morgen den Eingang wir bekommen Besuch!''

Was soll da der Betriebsrat mitzubestimmen haben?

Wenn jetzt noch ein anderer Chef kommt und sagt bitte mähen sie heut morgen den Rasen dann sollte der Angestellte vielleicht mal fragen was er denn zuerst machen soll.

na und beim Arbeitsgericht könnte es landen, wenn der Hausmeister gekündigt wird weil er den Eingang nicht fegt solange der Betriebrat nicht zugestimmt hat ;-)

G
Globus

14.04.2016 um 18:15 Uhr

Oh doch... kleines Beispiel:

"Beim Umfüllen von Säuren ist folgendes zu beachten..." "Bei ...arbeiten ist die PSA anzulegen..." "Sollte ein Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit nicht zum Dienst erscheinen können, hat er sich wie folgt zu verhalten..." "Pakete sind mit den betriebsüblichen "Kuttermessern" zu öffnen..." "Sollte im Betrieb ein Feuer ausbrechen haben sich alle Mitarbeiter wie folgt zu verhalten..."

Soll ich noch ein paar nennen?

C
celestro

14.04.2016 um 18:24 Uhr

"Beim Umfüllen von Säuren ist folgendes zu beachten..."

ist keine Arbeitsanweisung. Formuliert man das aber um:

"Bitte füllen Sie die Salzsäure aus der Plastikflasche in diese Glasflasche um. Sie soll verschickt werden."

Hat der BR da ein MBR ? NEIN ! Bei mehreren anderen Deiner Beispiele ist das genauso.

Nimmt man aber Deine Beispiele a la "Sollte ein Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit nicht zum Dienst erscheinen können, hat er sich wie folgt zu verhalten..."

dann hat der BR hier zwar ein MBR, es ist aber auch dieses keine normale Arbeitsanweisung, sondern eine Regelung hinsichtlich "1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb".

G
Globus

14.04.2016 um 18:26 Uhr

@moreno

Na, bist du dir sicher, dass das eine Arbeitsanweisung ist? Gib mal Definition Arbeitsanweisung bei google ein... dann findest du unter anderem folgendes von Wikipedia:

"Eine Arbeitsanweisung ist eine verbale Anweisung oder ein Dokument, womit mehr oder weniger detailliert geregelt wird, wie bestimmte Arbeitsaufgaben durchzuführen sind. Arbeitsanweisungen sind an einen bestimmten Prozess bzw. ein Produkt oder einen Arbeitsplatz gebunden. ..."

Und ganz ehrlich, so kenne ich das auch sowohl bei uns, im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Iso usw usw usw...

celestro, na, wenn du dich da mal nicht irrst ;-)

M
Moreno

14.04.2016 um 21:43 Uhr

Na Globus Du machst Dir Deine Welt so wie Dir gefällt aber selbst wenn der Hausmeister gesagt bekommt wie er den Eingang zu fegen hat ist der Betriebsrat immer noch nicht in der Mitbestimmung!

G
Globus

14.04.2016 um 22:54 Uhr

Doch, gerade dann....

G
Globus

14.04.2016 um 22:59 Uhr

und ich mach mir die welt nicht wie sie mir gefällt - im gegenteil...

fakt ist, dass eine arbeitsanweisung mitbestimmungspflichtig ist.... das habe ich aufgezeigt - und darum ging es in der frage... nicht mehr nciht weniger... wenn ihr das anders sehtr - weil ihr Begrifflichkeiten nicht auseinander halten könnt, ist das mitunter euer Probelem aber nciht zielführend...

Für meine Ausdrucksweise entschuldige ich mich, sollte ich jemanden damit beleidigt haben.....

In aller Form übrigens - bitte keine Anzeige, ich erwarte schon noch einige andere - siehe BR - Talk :-D

G
Globus

14.04.2016 um 23:13 Uhr

Und für alle die es noch nciht verstanden haben...

",,Herr Hausmeister bitte fegen sie heut morgen den Eingang wir bekommen Besuch!"""

ist keine Arbeitsanweisung!

,,Herr Hausmeister bitte fegen sie heut morgen den Eingang mit einer Zahnbürste wir bekommen Besuch!" schon eher - und da fängt die Mitbestimmung des Gremiums an...

Aber vermutlich will man mich gerade nciht verstehen...

M
Moreno

14.04.2016 um 23:58 Uhr

Na weil es mal wieder kein Sinn macht was Du schreibst...bekommst aber trotzdem keine Anzeige von mir ..was ist da los wieder die alten Drogenprobleme bei Dir??? ;-)

G
Globus

15.04.2016 um 21:26 Uhr

Was ja echt wieder typisch ist für dich - sachlich hast du nichts entgegen zu setzen, also wirst du persönlich. Vermutlich aus einer von dir angenommenen Machtebene auszugehen, welche du eindeutig über mich nciht besitzt... tse tse tse...

M
Moreno

15.04.2016 um 23:35 Uhr

Sachlich nichts entgegenzusetzen? Jedes Arbeitsgericht sieht keinerlei Mitbestimmung bei reinen Arbeitsanweisungen aber Du machst Dir hier Deine Welt und gibst anderen Betriebsräten Tips die völlig verkehrt sind nur weil Du es gern hättest!

G
Globus

16.04.2016 um 07:44 Uhr

Na, dann hat der Vorsitzende unserer Einigungsstelle, der im Übrigen Richter ist, wohl keine Ahnung.... Dann ist es so... und du scheinst eine wesentliche Fachkompetenz zu haben wie der... Als Erklärung: wir haben eine ständige Einigungsstelle was Gefährdungsbeurteilungen angeht. Und Arbeitsanweisungen sind halt nun mal Bestandteil dessen... Aber wie gesagt, du bist klüber und rechtssicherer als ein Richter eines LAG

G
Globus

16.04.2016 um 07:59 Uhr

Ich frage mal ganz blöd, kann es sein, dass hier die Frage eventuell falsch verstanden wurde? Es geht doch augenscheinlich nicht um einen Arbeitsauftrag, also soll heißen, A sagt, feg den Hof und B sagt reinige die Toiletten...

Das gäre ja kein Widerspruch - es geht also darum, wie er welche Arbeit zu machen hat, und hier ist nun mal 87,1,7 entsprechend...

M
Moreno

16.04.2016 um 11:30 Uhr

In deiner lila Traumwelt vielleicht!

G
Globus

16.04.2016 um 13:04 Uhr

hmmm wenn du mein real live mit lila Traumwelt gleichsetzt, gebe ich dir absolut recht...

Vielleicht leben wir in einer Lila Traumwelt, aber ganz ehrlich, das war erstens eine Menge Arbeit und sie könnte dennoch noch schöner sein :-D

P
Pjöööng

16.04.2016 um 15:35 Uhr

Globus,

Du wirst den Unterschied zwischen einer Arbeitsanweisung und Ordnung und Verhalten im Betrieb vermutlich nie verstehen.

Arbeitsanweisungen sind nicht mitbestimmungspflichtig!

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