Zwei Chefs, zwei Meinungen, was tun
Hallo in die Runde, A ist der Chef von B, B ist der Chef von C. A erteilt C eine Arbeitsanweisung. Auch B erteilt C eine Arbeitsanweisung, eine andere. Beides steht im Widerspruch, d.h. C kann nicht beides machen und muss sich entscheiden. Eine Vermittlung/Verständigung ist gescheitert. Wessen Anweisung soll C befolgen? Dankö! :)
Community-Antworten (26)
11.04.2016 um 11:49 Uhr
Beim Bund zählt der letzte Befehl, im normalen Berufsleben das was der höchste sagt.
Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten. Wenn A über B steht und er dir auch somit weisungsbefugt ist zählt seine Anweisung.
Ich würde eine Mail an A schreiben, das du die Anweisung ausführen wirst, das dies aber im Wiederspruch zu B steht. B setzt du in CC oder schreibst ihn auch eine Mail, das du anders lautende Anweisungen erhalten hast.
Mach nicht das Problem der beiden Hähne zu deinem.
11.04.2016 um 14:55 Uhr
sehe ich auch so - wenn das der Dauerzustand ist, würde ich das Thema ins Monatsgespräch bringen.
11.04.2016 um 18:51 Uhr
hmmm, wie es sich liest, gibt es ein Organigramm. Demzufolge ist erstmal grundsätzlich der direkte Vorgesetzte für Arbeitsanweisungen zuständig. Sollte dessen Vorgesetzter ein Problem damit haben, kann er sich ja an seinen untergebenen wenden - es sei denn in der Tat es gibt keine Vertreterregelung und der direkte ist nicht anwesend, dann ist selbstverständlich dessen Vorgesetzter in erster Linie Weisungsbefugt.
Im übrigen ist das alles mitbestimmungspflichtig im Sinne des Gesetzes...
12.04.2016 um 11:03 Uhr
@globus: In wie weit sind Arbeitsanweisungen und Organigramm nach §87 Mitbestimmungspflichtig?
12.04.2016 um 20:20 Uhr
Das Organigramm als solches nicht - Arbeitsanweisungen ja...
13.04.2016 um 10:29 Uhr
Arbeitsanweisungen? Warum?
13.04.2016 um 18:30 Uhr
87,1,1 und 87,1,7
14.04.2016 um 01:32 Uhr
Viel Spaß mit deiner Meinung vor Gericht. Eine normale Arbeitsanweisung ist nicht mitbestimmt
14.04.2016 um 17:33 Uhr
Was ist für dich eine "normale" Arbeitsanweisung? Und wieso vor Gericht?
14.04.2016 um 17:51 Uhr
ganther meint sicher, wenn es mal zum Äußersten kommt und die Sache vor Gericht landet (oder halt der Einigungsstelle).
Ich kann in einer Arbeitsanweisung aber auch nichts erkennen, bei dem der BR mitzupupen hätte.
14.04.2016 um 18:12 Uhr
@Globus weißt Du wirklich nicht was eine normale Arbeitsanweisung ist?
,,Herr Hausmeister bitte fegen sie heut morgen den Eingang wir bekommen Besuch!''
Was soll da der Betriebsrat mitzubestimmen haben?
Wenn jetzt noch ein anderer Chef kommt und sagt bitte mähen sie heut morgen den Rasen dann sollte der Angestellte vielleicht mal fragen was er denn zuerst machen soll.
na und beim Arbeitsgericht könnte es landen, wenn der Hausmeister gekündigt wird weil er den Eingang nicht fegt solange der Betriebrat nicht zugestimmt hat ;-)
14.04.2016 um 18:15 Uhr
Oh doch... kleines Beispiel:
"Beim Umfüllen von Säuren ist folgendes zu beachten..." "Bei ...arbeiten ist die PSA anzulegen..." "Sollte ein Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit nicht zum Dienst erscheinen können, hat er sich wie folgt zu verhalten..." "Pakete sind mit den betriebsüblichen "Kuttermessern" zu öffnen..." "Sollte im Betrieb ein Feuer ausbrechen haben sich alle Mitarbeiter wie folgt zu verhalten..."
Soll ich noch ein paar nennen?
14.04.2016 um 18:24 Uhr
"Beim Umfüllen von Säuren ist folgendes zu beachten..."
ist keine Arbeitsanweisung. Formuliert man das aber um:
"Bitte füllen Sie die Salzsäure aus der Plastikflasche in diese Glasflasche um. Sie soll verschickt werden."
Hat der BR da ein MBR ? NEIN ! Bei mehreren anderen Deiner Beispiele ist das genauso.
Nimmt man aber Deine Beispiele a la "Sollte ein Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit nicht zum Dienst erscheinen können, hat er sich wie folgt zu verhalten..."
dann hat der BR hier zwar ein MBR, es ist aber auch dieses keine normale Arbeitsanweisung, sondern eine Regelung hinsichtlich "1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb".
14.04.2016 um 18:26 Uhr
@moreno
Na, bist du dir sicher, dass das eine Arbeitsanweisung ist? Gib mal Definition Arbeitsanweisung bei google ein... dann findest du unter anderem folgendes von Wikipedia:
"Eine Arbeitsanweisung ist eine verbale Anweisung oder ein Dokument, womit mehr oder weniger detailliert geregelt wird, wie bestimmte Arbeitsaufgaben durchzuführen sind. Arbeitsanweisungen sind an einen bestimmten Prozess bzw. ein Produkt oder einen Arbeitsplatz gebunden. ..."
Und ganz ehrlich, so kenne ich das auch sowohl bei uns, im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Iso usw usw usw...
celestro, na, wenn du dich da mal nicht irrst ;-)
14.04.2016 um 21:43 Uhr
Na Globus Du machst Dir Deine Welt so wie Dir gefällt aber selbst wenn der Hausmeister gesagt bekommt wie er den Eingang zu fegen hat ist der Betriebsrat immer noch nicht in der Mitbestimmung!
14.04.2016 um 22:54 Uhr
Doch, gerade dann....
14.04.2016 um 22:59 Uhr
und ich mach mir die welt nicht wie sie mir gefällt - im gegenteil...
fakt ist, dass eine arbeitsanweisung mitbestimmungspflichtig ist.... das habe ich aufgezeigt - und darum ging es in der frage... nicht mehr nciht weniger... wenn ihr das anders sehtr - weil ihr Begrifflichkeiten nicht auseinander halten könnt, ist das mitunter euer Probelem aber nciht zielführend...
Für meine Ausdrucksweise entschuldige ich mich, sollte ich jemanden damit beleidigt haben.....
In aller Form übrigens - bitte keine Anzeige, ich erwarte schon noch einige andere - siehe BR - Talk :-D
14.04.2016 um 23:13 Uhr
Und für alle die es noch nciht verstanden haben...
",,Herr Hausmeister bitte fegen sie heut morgen den Eingang wir bekommen Besuch!"""
ist keine Arbeitsanweisung!
,,Herr Hausmeister bitte fegen sie heut morgen den Eingang mit einer Zahnbürste wir bekommen Besuch!" schon eher - und da fängt die Mitbestimmung des Gremiums an...
Aber vermutlich will man mich gerade nciht verstehen...
14.04.2016 um 23:58 Uhr
Na weil es mal wieder kein Sinn macht was Du schreibst...bekommst aber trotzdem keine Anzeige von mir ..was ist da los wieder die alten Drogenprobleme bei Dir??? ;-)
15.04.2016 um 21:26 Uhr
Was ja echt wieder typisch ist für dich - sachlich hast du nichts entgegen zu setzen, also wirst du persönlich. Vermutlich aus einer von dir angenommenen Machtebene auszugehen, welche du eindeutig über mich nciht besitzt... tse tse tse...
15.04.2016 um 23:35 Uhr
Sachlich nichts entgegenzusetzen? Jedes Arbeitsgericht sieht keinerlei Mitbestimmung bei reinen Arbeitsanweisungen aber Du machst Dir hier Deine Welt und gibst anderen Betriebsräten Tips die völlig verkehrt sind nur weil Du es gern hättest!
16.04.2016 um 07:44 Uhr
Na, dann hat der Vorsitzende unserer Einigungsstelle, der im Übrigen Richter ist, wohl keine Ahnung.... Dann ist es so... und du scheinst eine wesentliche Fachkompetenz zu haben wie der... Als Erklärung: wir haben eine ständige Einigungsstelle was Gefährdungsbeurteilungen angeht. Und Arbeitsanweisungen sind halt nun mal Bestandteil dessen... Aber wie gesagt, du bist klüber und rechtssicherer als ein Richter eines LAG
16.04.2016 um 07:59 Uhr
Ich frage mal ganz blöd, kann es sein, dass hier die Frage eventuell falsch verstanden wurde? Es geht doch augenscheinlich nicht um einen Arbeitsauftrag, also soll heißen, A sagt, feg den Hof und B sagt reinige die Toiletten...
Das gäre ja kein Widerspruch - es geht also darum, wie er welche Arbeit zu machen hat, und hier ist nun mal 87,1,7 entsprechend...
16.04.2016 um 11:30 Uhr
In deiner lila Traumwelt vielleicht!
16.04.2016 um 13:04 Uhr
hmmm wenn du mein real live mit lila Traumwelt gleichsetzt, gebe ich dir absolut recht...
Vielleicht leben wir in einer Lila Traumwelt, aber ganz ehrlich, das war erstens eine Menge Arbeit und sie könnte dennoch noch schöner sein :-D
16.04.2016 um 15:35 Uhr
Globus,
Du wirst den Unterschied zwischen einer Arbeitsanweisung und Ordnung und Verhalten im Betrieb vermutlich nie verstehen.
Arbeitsanweisungen sind nicht mitbestimmungspflichtig!
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