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BRV scheidet aus, Neuwahl BRV muss stellv. zurücktreten....?

S
Soistes
Feb 2023 bearbeitet

Hallo,

unser BRV wird bald das Unternehmen verlassen. Der Stellvertreter möchte sich ggf. als BRV aufstellen lassen. Muss er dazu zuerst zurücktreten? Dann bestünde ja ggf. die Gefahr, dass er beide Posten verliert, da bereits ein Mitglied sich für die Stellvertretung interessiert. Danke

47405

Community-Antworten (5)

C
celestro

09.02.2023 um 14:15 Uhr

Der Stellvertreter lässt sich zum BRV wählen und dann muss ein neuer Stellvertreter gewählt werden (weil der alte Stelli ja nicht mehr Stelli ist).

K
Kehler

09.02.2023 um 14:18 Uhr

@ celestro genau so.

S
Soistes

09.02.2023 um 14:25 Uhr

Dankeschön für die Antworten. Also vorab kein Rücktritt des Stellis? Im Gremium wurde gesagt er müsse zuerst zurücktreten um sich aufstellen zu lassen. Dazu finde ich aber garnichts. Wenn sicher ist, dass der Stelli Stelli bleibt, wenn er kein BRV wird ist alles gut. Danke

C
celestro

09.02.2023 um 14:32 Uhr

"Im Gremium wurde gesagt er müsse zuerst zurücktreten um sich aufstellen zu lassen."

Stimmt nicht.

"Dazu finde ich aber garnichts."

Weil es Unsinn ist. Aber die Kollegen können sicher den § nennen, aus dem sie etwas derartiges ableiten, oder? ;-)

S
Soistes

09.02.2023 um 14:41 Uhr

Danke für die fixe Antwort.

Nein, natürlich können die Kollegen keinen § nennen ;-) Dann werde ich dies in der nächsten Sitzung einmal so verkünden :-)

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