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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Jubiläumszuwendung

S
spiri
Jan 2018 bearbeitet

Jubiläumszuwendungen

Wenn eine BV darüber erstellt wird - findet Auszahlung der Zuwendung auch rückwirkend statt?

Was habt Ihr für Beträge für 10, 15, 20, 25, 30 Jahre Zugehörigkeit vereinbart?

Gibt es bei Euch die Regelung eines Tages Zusatzurlaub ab 15 Jahre Zugehörigkeit?

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Community-Antworten (7)

C
celestro

14.03.2016 um 16:41 Uhr

"Wenn eine BV darüber erstellt wird - findet Auszahlung der Zuwendung auch rückwirkend statt?"

Wenn man es rein schreibt, Ja ... wenn nicht, Nein. Grundsätzlich fände ich das aber eher ungewöhnlich. Welcher AG sollte unterschreiben, daß er jetzt noch größere Summen nachzahlen darf ?

"Was habt Ihr für Beträge für 10, 15, 20, 25, 30 Jahre Zugehörigkeit vereinbart?"

Bei uns gibt es 1 bzw. 1,5 Monatsgehälter ... fängt aber auch erst nach 25 Jahren an. Nach 10 Jahren bereits ne zusätzliche Prämie ? Naja ... wenn es jemand unterschreibt ...

"Gibt es bei Euch die Regelung eines Tages Zusatzurlaub ab 15 Jahre Zugehörigkeit?"

Bei uns bekommt man den Tag des Jubiläums frei. Oder was meinst Du ?

P.S. Man bekommt bei uns nicht "jedes Jahr" mehr Urlaub, nur weil man mal ein Jubiläum hatte.

R
rolfo

14.03.2016 um 17:03 Uhr

Wir haben eine Jubiläumsprämie für 10 Jahre und 25 Jahre Betriebszugehörigkeit. Jeweils fester Betrag, dass nicht der höherbezahlte auch noch zusätzlich mehr bekommt, also alle gleich. Tariflich gibt's dann für 25 Jahre einmalig 2 Tage Sonderurlaub.

G
gironimo

14.03.2016 um 19:58 Uhr

Gibt es bei Euch schon Jubiläumsgelder? Wenn ja wäre die Frage, ob man überhaupt eine BV dazu abschließt.

Bei uns gibt es für 10 Jahre ein halbes Gehalt und für 25 Jahre 2 Gehälter.

Ohne BV.

S
spiri

15.03.2016 um 01:01 Uhr

Es gibt keine BV und noch keinen TV.

Ne, nicht fürs Jubiläum frei, sondern einen Zusatz-Urlaubstag pro Jahr.

Wir möchten auch unbedingt mit Festbeträgen arbeiten.

K
Kölner

15.03.2016 um 09:37 Uhr

@spiri Ich verstehe Deine Frage noch nicht so ganz, bzw. sind mir die Beweggründe suspekt. Ihr wollt eine BV oder der AG?

Und: Man kann sich - je nach Verhandlungslage - mit dem AG auch auf eine rückwirkende Anerkennung der Jubilarien einigen.

S
samahan

15.03.2016 um 12:45 Uhr

Wir haben keinen Tarifvertrag und auch keine BV für Jubiläen.

Bei uns gibt es für 10 Jahre 300 Euro netto, Blumen, kleiner "Umtrunk". Für 25 Jahre eine Jubiläumsfeier, Urkunde, Blumen, 1000 Euro netto, Jubiläumstag bezahlt frei und ab Jubiläumsjahr einen zusätzlichen Urlaubstag/Jahr.

W
Widder

15.03.2016 um 14:07 Uhr

In einer BV geregelt;

  • 10 Jahre: 500 € + kleine Feier, Urkunde und Silbermünze

  • 25 Jahre: 2 Monatsgehälter, Urkunde und Goldmünze + 1 Tag Urlaub für immer + Feier am Jubiläumstag und Jahresende

  • 40 Jahre: 3 Monatsgehälter, Urkunde und Goldmünze + 2 Tage Urlaub für immer + Feier am Jubiläumstag und Jahresende

  • 50 Jahre: 3,5 Monatsgehälter, Urkunde und Goldmünze + 3 Tage Urlaub für immer + Feier am Jubiläumstag und Jahresende.

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