Erstellt am 11.03.2016 um 16:23 Uhr von gironimo
Ich denke, Ihr seht das ein wenig zu eng. Die Assistentin schreibt spätestens nach der Sitzung ein Gesprächsprotokoll und erfährt alles, was Ihr besprochen habt. Und ja - der Chef kann auch jemanden mitbringen. Ihr seit ja auch 3,5,7,9 .....
Und wenn Ihr wirklich bedenken habt, solltet Ihr das offen ansprechen
Erstellt am 11.03.2016 um 16:32 Uhr von Hartmut
Strenggenommen könnt ihr (der BR) euch die Gäste immer dann aussuchen, wenn ihr das Hausrecht habt. Das ist regelmäßig zu euren Gremiumssitzungen so, aber auch bei der Betriebsversammlung. Aber wirklich, dafür solltet ihr kein Fass aufmachen.
Erstellt am 11.03.2016 um 17:15 Uhr von Kölner
Hartmut?
In diesem Fall ist das also nicht möglich, die Assistentin abzulehnen!
Erstellt am 12.03.2016 um 08:12 Uhr von Hartmut
Korrekt, Kölner. Aber was ich eigentlich sagen will: Man sollte nicht so ungalant sein, egal ob man darf oder nicht. :D
Erstellt am 12.03.2016 um 12:30 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hartmut):
"Man sollte nicht so ungalant sein"
Wo lebst Du denn? Im 18. Jahrhundert?
Selten so eine unsinnige Begründung gelesen.
Erstellt am 12.03.2016 um 13:42 Uhr von Jakarta
Diese Besprechungen sollten ja in einer konstruktiven Atmosphäre stattfinden und sind dazu da, bereits im Vorfeld div. Problemchen zu besprechen.
Da die Durchführung an keine Form gebunden ist und hier sowohl der BR, wie auch der AG einladender sein kann, wäre es nicht unbedingt hilfreich, wenn hier durch das Ablehnen einer Person bereits im Vorfeld Reibereien entstehen.
Dass einem BR hier aber nicht jeder vorgesetzt werden kann, hat das Arbeitsgericht Bad Hersfeld bereits im Jahr 1987 rechtskräftig entschieden (08.01.1987 – 1 BV 11/86).
Weiter Urteile haben diese dann auf der Arbeitgeberseite auf Verbandsvertreter und sachdienliche MA beschränkt. Den Parteien steht es aber frei, hierzu betriebliche Vereinbarungen zu treffen.