Erstellt am 25.02.2016 um 10:52 Uhr von ickederdicke
Warum denn nicht ?
Ist immer nett, wenn ein Abt.leiter weiss wann er seinen MA zu was gratulieren kann
Erstellt am 25.02.2016 um 10:56 Uhr von moreno
@Emylie meinst Du wirklich, dass ein Abteilungsleiter kein Recht drauf hat, zu wissen, wann seine AN Geburtstag oder Jubiläum haben??????
Erstellt am 25.02.2016 um 11:00 Uhr von Emylie
Danke für die schnellen Antworten.
Bin halt noch nicht sicher im Datenschutz :-)
Erstellt am 25.02.2016 um 11:42 Uhr von deMaddin
Das ist mir als Begründung zu dünn. Wenn es nur ums Gratulieren zum Geburtstag geht, finde ich, geht es den Vorgesetzten nichts an. Das hat nichts mit Datensparsamkeit im Sinne von §3a BDSG zu tun.
Wohl aber, wenn es um Nachfolgeplanung für ältere Beschäftigte geht. Dann sollte der Vorgestzte schon das Geburtsdatum wissen.
Kommt also immer drauf an.
Erstellt am 25.02.2016 um 12:10 Uhr von Belveda
Das Eintrittsdatum fände ich okay, das Geburtsdatum nicht unbedingt.
Bei uns wird das Geburtsdatum (ohne Geburtsjahr) nur dann "veröffentlicht", wenn man es vorher genehmigt hat, wenn man das nicht möchte, taucht man nicht in der Firmen-Geburtstagsliste auf.
Erstellt am 25.02.2016 um 16:31 Uhr von Globus
Schade das der Fragesteller mir einer so falschen Antwort als mit der von ihm gewählten besten hier nun raus ist...
Erstellt am 25.02.2016 um 16:35 Uhr von celestro
sowas läßt sich leider niemals gänzlich verhindern. Aber schade ist es natürlich, das stimmt.