Fristenregelung
Hallo zusammen. Ein Azubi möchte die Ausbildung verkürzen. Aufgrund der schulischen Bildung (Abitur) ist das auch laut IHK kein Problem. Wegen ständiger Probleme mit dem Chef möchte der Azubi so schnell wie möglich den Betrieb verlassen und die Prüfung notfalls auf eigene Kosten ablegen. Was ist hier zu beachten?
Community-Antworten (3)
11.02.2016 um 23:50 Uhr
Der Antrag ist spätesten ein Jahr vor Ausbildungsende gestellt werden aber von beiden Azubi und Ausbildungsbetrieb. Also wenn der AG sich quer stellt geht es nicht. Steht im Paragraf 8 BBiG.
11.02.2016 um 23:52 Uhr
Muss spätestens....mit Brille gehts besser :-)
12.02.2016 um 08:03 Uhr
@ captain
Der Azubi soll sich mit dem zuständigen Ausbildungsberater der IHK/HWK in Verbindung setzen und Lösungsmöglichkeiten suchen.
Mir ist nicht klar, ob tatsächlich darum geht, dass die Ausbildungszeit VERKÜRZT werden soll oder ob es vielleicht nur um die frühere Zulassung zur Prüfung geht!
Weitere Infos findet man auf jeder IHK Seite, z.B. hier: https:www.ihk-berlin.de/aus_und_weiterbildung/Ausbildung/Infos_fuer_Ausbildungsbetriebe/Der_Ausbildungsbetrieb/ausbildungsvertrag/Ausbildungszeit_Verkuerzung/2282178
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