Muß eine Geschäftsordnung sein, wenn ja wie sollte sie aufgebaut sein
BR-Vorsitzender möchte eine Geschäftsordnung und hat schon eine ausgearbeitet. wWie sollte sie aufgebaut sein und welche wichtigen Eckpunkte müßte sie. Ein teilweises übernehmen von BVG -Auszügen kann es doch nicht sein. Besonders interssiert mich die Fristenregelung von Benachrichtigung zu BR-Sitzungen. In der jetzigen steht etwas von kurzfristg mündlch und ohne Einhaltung von Fristen bei wichtigen Gründen.Schichtarbeiter haben so keine Chance,so kurzfristig Fahrgemeinschaften und Familie umgehend zu kontaktieren .Wären nicht 48 Stunden als Minimum angebracht . Sollten nicht die Aufgaben der einzelnen Ausschüsse im Vordergrund stehen? Vieleicht kann mir einer eine etwas umfanreichere Auskunft geben. Danke für eure Aufmerksamkeit .
Community-Antworten (1)
31.03.2014 um 11:37 Uhr
Geschäftsordnungen werden im BetrVG ausdrücklich vorgesehen (sind letztendlich aber nicht zwingend). Ob sie Sinn machen, hängt ein wenig von der Größe des Gremiums und der Struktur ab. Muster findest Du im Netz oder bekommst sie bei Seminaren (kommt natürlich auf die Anbieter des Seminars an).
Grundsätzlich muss aber auch die Möglichkeit bestehen, BR-Sitzungen sehr kurzfristig einzuberufen. Wie man das regelt, müsst Ihr in einer BR-Sitzung diskutieren und einen Weg finden.
Die Aufgaben der Ausschüsse werden nicht unbedingt in der GO geregelt. Allerdings kann man bei "Dauerausschüssen" wie z.B. Gehaltssauschuss, Personalausschuss oder ähnliches auch hierzu Aussagen in der GO machen. Ansonsten werden ja beim Beschluss einen Ausschuss zu gründen auch dessen Zuständigkeiten und Kompetenzen festgelegt.
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