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Gründung Gesamtbetriebsrat

M
müller
Apr 2018 bearbeitet

Definition Unternehmensbegriff Definition Betriebsbegriff Wann gründe ich einen Konzernbetriebsrat? Wann gründe ich einen Gesamtbetriebsrat

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Community-Antworten (1)

T
thomas

24.05.2005 um 18:37 Uhr

Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten, § 47 BetrVG. Diese Vorschrift ist zwingendes Recht. Einer Beschlussfassung der einzelnen Betriebsräte bedarf es nicht. Beteiligt sich ein Betriebsrat nicht an der Errichtung des Gesamtbetriebsrats, so begeht der beteiligungsunwillige Betriebsrat in aller Regel eine grobe Pflichtverletzung, § 23 Abs. 1 BetrVG.

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