Gründung Gesamtbetriebsrat
Definition Unternehmensbegriff Definition Betriebsbegriff Wann gründe ich einen Konzernbetriebsrat? Wann gründe ich einen Gesamtbetriebsrat
Community-Antworten (1)
24.05.2005 um 18:37 Uhr
Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten, § 47 BetrVG. Diese Vorschrift ist zwingendes Recht. Einer Beschlussfassung der einzelnen Betriebsräte bedarf es nicht. Beteiligt sich ein Betriebsrat nicht an der Errichtung des Gesamtbetriebsrats, so begeht der beteiligungsunwillige Betriebsrat in aller Regel eine grobe Pflichtverletzung, § 23 Abs. 1 BetrVG.
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