Erstellt am 25.01.2016 um 11:57 Uhr von AlterMann
Hallo laubach,
ein privater Termin ist an sich kein Verhinderungsgrund. Hätte der Kollege denn ohne die Sitzung frei gehabt? Wenn nicht, dann müsste er sich für den Anwaltstermin evtl. Urlaub nehmen oder eine andere Form der Arbeitsbefreiung in Anspruch nehmen - und dann gäbe es auch einen echten Verhinderungsgrund.
Erstellt am 25.01.2016 um 12:09 Uhr von Zappelmann
Natürlich ist er verhindert, oder soll er den Anwalt mit zur Sitzung bringen?
Erstellt am 25.01.2016 um 12:12 Uhr von nicoline
ja genau! Und wenn meine Mutter beerdigt wird, an einem Tag, an dem ich sowieso frei habe, nehm ich da lieber einen Tag Urlaub, damit ich einen wirklichen Verhinderungsgrund biete!
laubach
Auszug aus einer Kommentierung zum BetrVG:
*Das BR-Mitglied ist nicht nur verhindert, wenn ihm die Amtsausübung objektiv unmöglich ist, sondern auch, wenn ihm die Teilnahme an einer BR-Sitzung unzumutbar ist,*
Ladet ein Ersatzmitglied! Ich bin der Ansicht, dass es dem BRM nicht zumutbar ist, an der Sitzung teilzunehmen.
Erstellt am 25.01.2016 um 12:14 Uhr von jorojo
Hallo laubach
Das ist ein echter Verhinderungsgrund.
Es muss ein Ersatzmitglied geladen werden.
Ein privater Termin ist ein Verhinderungsgrund, und auch wenn er wärend der AZ nur 1 Std oder mehr frei nimmt. Wenn dies in der Firma möglich ist.
Gruß jorojo
Erstellt am 25.01.2016 um 12:54 Uhr von laubach
Vielen Dank euch allen!!!
LG
Erstellt am 25.01.2016 um 13:10 Uhr von AlterMann
Ich sehe die Verhinderung weiterhin als sehr fraglich. Einen Anwaltstermin kann man in der Regel so legen, dass er nicht mit der regelmäßigen Sitzung kollidiert. Es ist hier auch nichts davon gesagt, dass eine andere Terminvereinbarung unzumutbar wäre. Ich würde den Kollegen deshalb nicht so ohne weiteres als verhindert ansehen.
@ nicoline: Bei der Beerdigung der Mutter ist das doch eine ganz andere Nummer, oder?
Erstellt am 25.01.2016 um 13:24 Uhr von celestro
@ AlterMann
Die Beerdigung kann man auch so legen, das Sie nicht mit der Sitzung kollidiert. Oder in was genau soll der Unterschied bestehen ?
P.S. Man sollte sich von dem Gedanken lösen, das ein verlegbarer Termin die Verhinderung "aushebelt".
Erstellt am 25.01.2016 um 13:47 Uhr von nicoline
Erstellt am 25.01.2016 um 13:49 Uhr von gironimo
Ich würde eher sagen "Es kommt darauf an". Wahrscheinlich würde ich auch ein Ersatz laden, wenn der Kollege versichert, der Termin war anders nicht möglich.
Aber: Ich würde an diesem Tag lieber keine Beschlüsse fassen, die den AG reizen und ihn dazu bewegen, die Beschlüsse wegen Ladungsfehler juristisch anzugreifen.
Erstellt am 25.01.2016 um 13:59 Uhr von Pjöööng
Weder ist ein privater Termin grundsätzlich ein Verhinderungsgrund, noch ist man nur dann verhindert wenn sich der Termin nicht anders legen, bzw. nicht verschieben lässt. Ein BRM kann sich immer dann als verhiondert erklären, wenn ihm die Teilnahme nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht zumutbar ist. Bei einem Anwaltstermin wird das in der Regel so sein.
Als BRV sollte man die Gründe auch nicht zu genau erforschen, sondern die BRM nur erklären lassen, ob sie verhindert sind. Dann gibt es in der Regel auch keine Ladungsfehler.
Und in einer Sitzung keine kritischen Beschlüsse fassen, weil evtl. ein Ladungsfehler vorliegen könnte, geht überhaupt nicht. Wenn man solche Zweifel bezüglich der korrekten Ladung hat, dann darf man die Sitzung gar nicht stattfinden lassen.
Erstellt am 25.01.2016 um 17:17 Uhr von Globus
Und weiter, eine fehlerhafte Einladung bewirkt nicht zwangsläufig rechtsungültige Beschlüsse...
Erstellt am 26.01.2016 um 16:12 Uhr von Hartmut
Ich würde mich hier gironimo's Ansicht anschließen wollen, und lieber vorsichtig-besonnen agieren. Denn auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand.
Erstellt am 26.01.2016 um 16:22 Uhr von celestro
oder man macht den Beschluss 2 Mal ... einmal mit und einmal ohne Ersatzmitglied. So hat man den richtigen Beschluss in jedem Fall auch gefaßt. ;-)
Erstellt am 26.01.2016 um 20:24 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"oder man macht den Beschluss 2 Mal ... einmal mit und einmal ohne Ersatzmitglied. So hat man den richtigen Beschluss in jedem Fall auch gefaßt. ;-)"
Es gibt einfachere Wege sich lächerlich zu machen.
Erstellt am 26.01.2016 um 20:27 Uhr von Globus
ich wiederhole:
"Und weiter, eine fehlerhafte Einladung bewirkt nicht zwangsläufig rechtsungültige Beschlüsse...
Antwort 11 Erstellt am 25.01.2016 um 17:17 Uhr von Globus 267735"