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echter Verhinderungsgrund?

L
laubach
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, morgen ist unsere nächste BR Sitzung. Ein BR Mitglied teilte mir gerade mit, dass er morgen nicht zur Sitzung kommen kann, wiel er einen privaten Termin beim Anwalt hat. Muss denn jetzt ein Ersatzmitglied geladen werden? Ist das ein echter Verhinderungsgrund?

LG

1.881015

Community-Antworten (15)

J
jorojo Akzeptiert

25.01.2016 um 13:14 Uhr

Hallo laubach

Das ist ein echter Verhinderungsgrund. Es muss ein Ersatzmitglied geladen werden.

Ein privater Termin ist ein Verhinderungsgrund, und auch wenn er wärend der AZ nur 1 Std oder mehr frei nimmt. Wenn dies in der Firma möglich ist.

Gruß jorojo

A
AlterMann

25.01.2016 um 12:57 Uhr

Hallo laubach, ein privater Termin ist an sich kein Verhinderungsgrund. Hätte der Kollege denn ohne die Sitzung frei gehabt? Wenn nicht, dann müsste er sich für den Anwaltstermin evtl. Urlaub nehmen oder eine andere Form der Arbeitsbefreiung in Anspruch nehmen - und dann gäbe es auch einen echten Verhinderungsgrund.

Z
Zappelmann

25.01.2016 um 13:09 Uhr

Natürlich ist er verhindert, oder soll er den Anwalt mit zur Sitzung bringen?

N
nicoline

25.01.2016 um 13:12 Uhr

ja genau! Und wenn meine Mutter beerdigt wird, an einem Tag, an dem ich sowieso frei habe, nehm ich da lieber einen Tag Urlaub, damit ich einen wirklichen Verhinderungsgrund biete!

laubach Auszug aus einer Kommentierung zum BetrVG: Das BR-Mitglied ist nicht nur verhindert, wenn ihm die Amtsausübung objektiv unmöglich ist, sondern auch, wenn ihm die Teilnahme an einer BR-Sitzung unzumutbar ist, Ladet ein Ersatzmitglied! Ich bin der Ansicht, dass es dem BRM nicht zumutbar ist, an der Sitzung teilzunehmen.

L
laubach

25.01.2016 um 13:54 Uhr

Vielen Dank euch allen!!!

LG

A
AlterMann

25.01.2016 um 14:10 Uhr

Ich sehe die Verhinderung weiterhin als sehr fraglich. Einen Anwaltstermin kann man in der Regel so legen, dass er nicht mit der regelmäßigen Sitzung kollidiert. Es ist hier auch nichts davon gesagt, dass eine andere Terminvereinbarung unzumutbar wäre. Ich würde den Kollegen deshalb nicht so ohne weiteres als verhindert ansehen.

@ nicoline: Bei der Beerdigung der Mutter ist das doch eine ganz andere Nummer, oder?

C
celestro

25.01.2016 um 14:24 Uhr

@ AlterMann

Die Beerdigung kann man auch so legen, das Sie nicht mit der Sitzung kollidiert. Oder in was genau soll der Unterschied bestehen ?

P.S. Man sollte sich von dem Gedanken lösen, das ein verlegbarer Termin die Verhinderung "aushebelt".

N
nicoline

25.01.2016 um 14:47 Uhr

@celestro So ist es!!!

G
gironimo

25.01.2016 um 14:49 Uhr

Ich würde eher sagen "Es kommt darauf an". Wahrscheinlich würde ich auch ein Ersatz laden, wenn der Kollege versichert, der Termin war anders nicht möglich. Aber: Ich würde an diesem Tag lieber keine Beschlüsse fassen, die den AG reizen und ihn dazu bewegen, die Beschlüsse wegen Ladungsfehler juristisch anzugreifen.

P
Pjöööng

25.01.2016 um 14:59 Uhr

Weder ist ein privater Termin grundsätzlich ein Verhinderungsgrund, noch ist man nur dann verhindert wenn sich der Termin nicht anders legen, bzw. nicht verschieben lässt. Ein BRM kann sich immer dann als verhiondert erklären, wenn ihm die Teilnahme nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht zumutbar ist. Bei einem Anwaltstermin wird das in der Regel so sein.

Als BRV sollte man die Gründe auch nicht zu genau erforschen, sondern die BRM nur erklären lassen, ob sie verhindert sind. Dann gibt es in der Regel auch keine Ladungsfehler.

Und in einer Sitzung keine kritischen Beschlüsse fassen, weil evtl. ein Ladungsfehler vorliegen könnte, geht überhaupt nicht. Wenn man solche Zweifel bezüglich der korrekten Ladung hat, dann darf man die Sitzung gar nicht stattfinden lassen.

G
Globus

25.01.2016 um 18:17 Uhr

Und weiter, eine fehlerhafte Einladung bewirkt nicht zwangsläufig rechtsungültige Beschlüsse...

H
Hartmut

26.01.2016 um 17:12 Uhr

Ich würde mich hier gironimo's Ansicht anschließen wollen, und lieber vorsichtig-besonnen agieren. Denn auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand.

C
celestro

26.01.2016 um 17:22 Uhr

oder man macht den Beschluss 2 Mal ... einmal mit und einmal ohne Ersatzmitglied. So hat man den richtigen Beschluss in jedem Fall auch gefaßt. ;-)

P
Pjöööng

26.01.2016 um 21:24 Uhr

Zitat (celestro): "oder man macht den Beschluss 2 Mal ... einmal mit und einmal ohne Ersatzmitglied. So hat man den richtigen Beschluss in jedem Fall auch gefaßt. ;-)"

Es gibt einfachere Wege sich lächerlich zu machen.

G
Globus

26.01.2016 um 21:27 Uhr

ich wiederhole: "Und weiter, eine fehlerhafte Einladung bewirkt nicht zwangsläufig rechtsungültige Beschlüsse... Antwort 11 Erstellt am 25.01.2016 um 17:17 Uhr von Globus 267735"

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