Erstellt am 25.01.2016 um 11:59 Uhr von Erbsenzähler
Komplette Neuwahl, wenn ihr weniger als 7 BRMs seit.
Die Wahl muss unverzüglich eingeleitet werden.
Erstellt am 25.01.2016 um 13:52 Uhr von gironimo
Also BR-Sitzung einberufen und einen Wahlvorstand bestellen.
Bis zur Neuwahl bleibt Ihr im Amt.
Erstellt am 25.01.2016 um 13:55 Uhr von Pjöööng
Zitat (Ralpf):
"Unsere Vorsitzende will aus BR austreten."
Dann ist bis auf Weiteres überhaupt nichts zu veranlassen!
Hier einen Wahlvorstand zu bestellen wäre meines Erachtens rechtswidrig!
Erstellt am 25.01.2016 um 14:12 Uhr von jorojo
Hallo Pjöööng
Keine Nachrücker und nur noch 6 BRM.
In der zwischenzeit sind es nur noch 5 BRM. Das habe ich vorher überlesen
Hast du das überlesen ?
Gruß jorojo
Erstellt am 25.01.2016 um 14:40 Uhr von Pjöööng
Ok, habe ich (möglicherweise) überlesen, dass es tatsächlich einen Rücktritt eines BRM gab. Damit sind dann tatsächlich Neuwahlen einzuleiten.
Aber nur der Wunsch des BRV aus dem Amt auszuscheiden führt noch nicht zu Neuwahlen.
Erstellt am 25.01.2016 um 15:58 Uhr von celestro
Der Teil:
"Nun ist auch eine weiteres Mitglied zurück getreten.
Wir sind jetzt nur noch ein 5er Gremium!
Was sollte wir nun als erstes veranlassen?"
kam erst später hinzu und war in der ursprünglichen Frage nicht enthalten.
Erstellt am 25.01.2016 um 16:05 Uhr von jorojo
Hallo Pjöööng
Beim Auscheiden aus dem Amt, hast du recht.
Du selbst hast Ralph richtig zitiert
Aber der erste Satz lautet: Unser Vorsitzender will aus dem BR austreten !
Nicht zurücktreten.
Gruß jorojo
Erstellt am 25.01.2016 um 16:23 Uhr von Pjöööng
Sorry, aber ich verstehe nicht, worauf Du hinaus willst.
Erstellt am 25.01.2016 um 18:46 Uhr von Zappelmann
ZURÜCKtreten als Vorsitzender: Er bleibt als BR erhalten
AUStreten aus dem BR: Er ist nicht mehr dabei
Er WILL: Willenserklärung und der Fragende wollte wissen, wie es denn, im Falle der Fälle dann weitergeht.
Da sein Wille geschehen ist und kein Ersatz weiter da ist: Na, was machen wir denn da nun?
Jaaaaa, Neuwahlen.
Erstellt am 26.01.2016 um 09:50 Uhr von celestro
"ZURÜCKtreten als Vorsitzender: Er bleibt als BR erhalten
AUStreten aus dem BR: Er ist nicht mehr dabei"
Es gibt den Rücktritt des BR bzw. einzelner BRM bzw. die Amtsniederlegung. Also sollte man sich nicht auf solche bescheuerten Wortspiele einlassen. Denn dabei kann man nur verlieren.