Verlängerung einer Dienstbesprechung
Hallo, Unser Arbeitgeber hat eine Dienstbesprechung für den Zeitraum von 16:30 bis 17:15 angekündigt. Allerdings auch gesagt, dass es etwas länger dauern könnte. Wie lange darf der Arbeitgeber in einem solchen Fall die Besprechung überziehen, bzw. ab wann dürfen die Arbeitnehmer diese zur Wahrnehmung privater Termine verlassen? Im voraus vielen Dank für alle sachdienlichen Antworten.
Community-Antworten (1)
28.01.2023 um 10:20 Uhr
Haben MA vor der Dienstbesprechung ganz normal ihren 8 Stunden Dienst verrichten, dann sind die Stunden der Dienstbesprechung Überstunden und Genehmigungspflichtig vom BR. Einfach einseitig Anordnen kann der AG dies so nicht. Was die Zeit betrifft, sollte man sich schon flexibel halten. Sie sollte aber 2 Stunden nicht überschreiten, wegen der Gesamtzeit von 10 Std.
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