Erstellt am 20.01.2016 um 13:10 Uhr von celestro
Es reicht ein neues Mitglied zu wählen. Allerdings sollte es Ersatzmitglieder (auch für die Ausschüsse) geben, oder nicht ?
Erstellt am 20.01.2016 um 13:15 Uhr von antonia
Gibt es da eine Gesetzesvorlage? Ersatzmitglieder gibt es leider nicht.
Erstellt am 20.01.2016 um 13:38 Uhr von celestro
Es gibt die Paragraphen 27 und 28 BetrVG. Da wird die Wahl der Ausschussmitglieder geregelt. Es steht nur eben nirgendwo, das sich der Ausschuss komplett auflöse nmuß, nur weil ein Mitglied ausscheidet.
Ergibt sich aber schon daraus, das dies selbst beim Betriebsrat so nicht ergibt, sondern eben nur jemand nachrückt.
Also für Euch ... ein neues Mitglied wählen und gleich noch ein paar Ersatzmitglieder dazu. Damit man nicht bei Ausscheiden gleich immer ne neue Wahl ansetzen muß.