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Auslandseinsatz Kriesengebiet

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HummelHummel
Jan 2018 bearbeitet

Moin, wir haben zwei Kollegen die nach Nigeria sollen. Auf nachfragen des Kollegen beim Vorgesetzten konnte man keine Firmeneigene Risikobewertung vorlegen. Lassa Fieber, Entführungen etc. Die englische Mutter Firma sagt das mit dem Versicherer alles geklärt ist. Jedoch haben die Kollegen berechtigterweise Angst und die Wischiwaschi Antworten, von wegen das nix passieren würde, reichen nicht. Darf man diese Arbeit verweigern trotz Direktionsbezirk und Weisungsrecht?

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Community-Antworten (10)

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HummelHummel

14.01.2016 um 14:27 Uhr

Direktionsrecht war gemeint, sorry für die Schreibfehler

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paula

14.01.2016 um 14:35 Uhr

für was sind die MA denn eingestellt? Was steht im Arbeitsvertrag?

H
HummelHummel

14.01.2016 um 14:36 Uhr

Servicetechniker, weltweit einsetzbar, jedoch ohne Anmerkung über Kriesengebiete

C
Challenger

14.01.2016 um 14:45 Uhr

Tach auch Hummel, Nigeria ist zweifellos ein heißes Pflaster. Schon durch die Terrormiliz Boco haram,oder wie die Scheiße sich schreibt, wird ein Tourn der zwei Kollegen nach Nigeria zu einem unkalkulierbaren Risiko für Leib und Leben. Denn was nützt eine Versicherung, wenn sie von diesen Bestien ins Jenseits befördert werden.Ich glaube kaum, daß niemand garantieren kann, daß die zwei Koolegen,wenn überhaupt,unversehrt nach Deutschland zurückkehren. Ich würde mich jedenfalls weigern.Ich glaube kaum,daß eine derartige Weigerung den Tatbestand der Arbeitsverweigerung erfüllt.

P
Pickel

14.01.2016 um 14:47 Uhr

Aus der Hüfte raus und ohne entspr. Sicherheit: Ich würde auf die Veröffentlichungen der Bundesministerien setzen, ob es hier Reisewarnungen gibt. Ein gewisses tolerierbares Risiko wird ein weltweit einsetzbarer Monteur immer tragen müssen. Ein Kranfahrer kann auch vom Kran fallen.

P
Pjöööng

14.01.2016 um 14:57 Uhr

Es gibt vom Auswärtigen Amt Teilreisewarnungen für Nigeria, Eine Reise in die dort genannten Regionen wird man sicherlich verweigern können.

Für das restliche Land gibt es Sicherheitshinweise bei denen man mit dem Arbeitgeber besprechen muss, welche Konsequenzen er daraus zieht. Dann wird mann letztendlich das Ganze bewerten müssen und eine Entscheidung treffen.

Nachtrag: Nimm mal die Antwortbeschränkung raus, sonst wird das völlig unübersichtlich.

Für mich ist es ein ganz klares MUSS, dass der Arbeitgeber hier mit einem detaillierten Reiseplan aufwartet. Welcher Flughafen, welches Hotel, welcher Kunde, wer übernimmt den Transport in was für einem Fahrzeug zu welchen Tageszeiten usw. Das ist dort nicht Disneyland! Wenn ich mir die Reisehinweise anschaue, dannist das kein Land wo man einfach sagt "Und dann nehmt Euch am Flughafen ein Taxi oder die S-Bahn."

H
HummelHummel

14.01.2016 um 14:58 Uhr

Es gibt Warnungen für 5 Bezirke, man weiß aber noch gar nicht wohin sie sollen, aber sie sollen erst mal los. Muss die Firma eine Gefährdungsbeurteilung selber nachweisen oder reicht ein Zettel vom Auswärtigen Amt, das es nicht überall unsicher ist? Die Kollegen argumentieren das sie nicht "trainiert" genug sind für Entführungen, Bombenanschläge und alles was noch so passieren kann. Und sie haben einfach nur Schiss. Ich glaub wenn einen auch zu Hause die Familie aufs Dach steigt, kann man das ablehnen. Ich soll morgen dabei sein, als BR Mitglied, wenn alles diskutiert wird. Ich will erstmals nur die Fakten sammeln, dann alles im Gremium besprechen. Jedoch wäre eine Idee was die Rechtsprechung betrifft, sehr gut aber im Netz ist alles nur Grauzone. Da geht's immer um Versetzung. Unsere Leute sind immer Offshore unterwegs, 200 tage im Jahr, jeweils immer 6 Wochen, überall.. früher ohne nun mit Krisengebieten. Die man sich gerade schön redet, da die GF ja selber nicht hin muss. Kann man einen Notplan verlangen, zb was macht die Firma im Ernstfall, wer wird aktiviert, wer holt wen wo ab usw.?

G
gironimo

14.01.2016 um 18:44 Uhr

Auch für den Einsatz der Kollegen im Ausland dürfte eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) erforderlich sein. Was nutzt mir eine gute Versicherung (Aussage der Muttergesellschaft) wenn ich unter der Erde liege?

Und §§ 3+4 ArbSchG dürfte auch von Bedeutung sein - alles insbesondere mit § 87 Abs. 1 Nr 7 BetrVG

T
Topas

14.01.2016 um 19:56 Uhr

Ach was. Wen interessieren schon Sicherheitsbedenken heutzutage. Die Kollegen sollen sich sagen, 'Wir schaffen das schon!', und dann ab nach Nigeria!

M
Moreno

14.01.2016 um 20:39 Uhr

Aber bitte nicht vergessen Pickel als Schutzschild mitnehmen der wär ein sehr guter Kugelfang :-)

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