gibt es in der Rechtsprechung eine Begrenzung der Anzahl von Betriebsratsmitgliedern
die einen externen Betriebsteil besuchen wollen ?
Hintergrund:
11er Betriebsrat
Betriebsstätten über 3 Bundenländer verteilt
Betriebsrat möchte einen dieser Betriebsstätten mit 2 BR-Mitgliedern besuchen zwecks Abteilungsversammlung
(vor Ort ist auch ein BR-Mitglied) beschäftigt.
Arbeitgeber verweigert die Dienstreise für 2 BR Mitglieder mit dem Hinweis, das 1 BR Mitglied ausreichend sei, da vor Ort ja noch ein BR Mitglied arbeitet.
Gruß
Der Ostseemann
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