Erstellt am 20.11.2015 um 22:42 Uhr von blackjack
Zwingend vorgeschrieben ist lediglich die Mitgliedschaft eines BRatMitglieds und NICHT zwingend der BRatVorsitzenden.
Soll man dir die Quelle doch mal aufzeigen.
Erstellt am 20.11.2015 um 23:08 Uhr von Brolle
Mitglieder des WA werden im demokratischen Verfahren vom zuständigen Gremium (BR/GBR) ernannt. Einer muss Betriebsratmitglied sein, der Rest nichtmal dem Gremium angehören. Selbst leitende Angestellte könnten ernannt werden.
Da will wohl ein Vorsitzender alles selber machen. Geht meistens schief. Lass dir also nicht so ein Blödsinn auftischen.
Erstellt am 21.11.2015 um 09:21 Uhr von gironimo
Da kann ich Brolle nur unterstützen. Sorgt von Anfang an dafür, dass der BRV keine Chef-Allüren entwickelt. Arbeitsteilung ist das A und O. Und das Gremium entscheidet - nicht der Vorsitzende.
Erstellt am 21.11.2015 um 16:20 Uhr von Wobbel
Vielen vielen Dank für Eure Antworten!! Gut, dass ich auf mein Bauchgefühl gehört habe und im Netz gesucht habe. Dadurch bin ich auf diese Seite gestoßen!! Und ihr bestätigt meine Befürchtungen. Doch wollte ich gerade als Neuling auch auf Nr. Sicher gehen, bevor ich den Mund aufmache. Ist es denn zwingend, dass alle Ausschüsse, es war die Rede vom Personalausschuss, Arbeitsschutz und Wirtschaftsausschuss, auf der konstituierenden Sitzung gebildet werden müssen? Muss dazu sagen, wir sind ein 7er Betriebsrat, sind dann überhaupt diese ganzen Ausschüsse notwendig? Ich hoffe, ich nerve nicht mit meinen Fragen, ich weiß, ich muss unbedingt auch eine Schulung machen, aber nächste Woche ist die konstituierende Sitzung und ich möchte nicht ganz so dumm da hineingehen.
Erstellt am 21.11.2015 um 17:14 Uhr von Brolle
Zwingend auf der konstituierenden Sitzung ist nur die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters würde ich mal sagen. Den Betriebsrat scheint es ja schon vorher bei euch gegeben zu haben, so dass einige BRM auch schon wissen, welche Aufgaben bei euch schwerpunktmäßig anfallen. Daher macht es schon Sinn, die Ausschüsse wieder neu zu besetzen. Hier könnte man vielleicht überlegen, ob jeder bisher bestandene Ausschuss weiter Sinn macht.
Was vielleicht noch wichtig ist, ist dass in einem 7er Gremium die Ausschüsse keine Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen bekommen dürfen.
Erstellt am 21.11.2015 um 17:58 Uhr von DummerHund
http://www.arbeitsrecht-berlin.de/betriebsratswahl/nach-dem-wahltag/konstituierende-sitzung
Erstellt am 21.11.2015 um 18:55 Uhr von Wobbel
Klar, es gab vorher schon einen Betriebsrat. Allerdings musste durch Gerichtsbeschluss jetzt neu gewählt werden. Daher wollte ich mich nicht nur auf die Aussagen des "alten"Betriebsrates verlassen ;-). Toll, dass es so ein Forum gibt !!
Erstellt am 22.11.2015 um 08:27 Uhr von Brolle
Machst du schon richtig, dass du nicht einfach alles ungeprüft hinnimmst. Sind schonmal gute Voraussetzungen. Wenn du was nicht verstehst oder dir etwas komisch vorkommt was die "alten" sagen, dann hake einfach nach und lass dir ggf. die zu Grunde liegende Rechtsnorm zeigen. Nicht alles, was dir gesagt wird, wird Schwachsinn sein. Aber schaden tut es auch nicht.
Erstellt am 22.11.2015 um 14:54 Uhr von Wobbel
Den Rat werde ich beherzigen, danke dafür!! Ich werde bestimmt noch öfter euren Rat benötigen. Jetzt warte ich mal ab, was auf mich zukommt. Zumindest gehe ich nicht mehr ganz so unwissend in diese Sitzung.