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Wirtschaftsausschuss

W
wobbel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben jetzt einen neuen Betriebsrat gewählt und ich bin neu hineingewählt worden, also ich steh erst einmal am Anfang ;-). Die konstituierende Sitzung steht erst noch an. Auf meine Fragen hin bzgl. Ausschüsse wurde mir gesagt, dass der Wirtschaftsausschuss nur dem Betriebsratsvorsitzenden vorbehalten ist und dass dies Gesetz ist. Wir haben aber viel qualifiziertere Leute im Betriebsrat, nämlich einen Kaufmann, der schon lange Jahre dabei ist und mit den Zahlen viel besser vertraut ist als der, der voraussichtlich wieder den Vorsitz übernimmt. Wenn ich mir aber §107 BetrVG angucke, kann ich dem aber nicht entnehmen, dass der Vorsitzende zwingend den Wirtschaftsausschuss übernehmen muss. Oder verstehe ich da etwas komplett falsch. Vielen Dank für eure Antworten!!

1.71009

Community-Antworten (9)

B
blackjack

20.11.2015 um 23:42 Uhr

Zwingend vorgeschrieben ist lediglich die Mitgliedschaft eines BRatMitglieds und NICHT zwingend der BRatVorsitzenden. Soll man dir die Quelle doch mal aufzeigen.

B
brolle

21.11.2015 um 00:08 Uhr

Mitglieder des WA werden im demokratischen Verfahren vom zuständigen Gremium (BR/GBR) ernannt. Einer muss Betriebsratmitglied sein, der Rest nichtmal dem Gremium angehören. Selbst leitende Angestellte könnten ernannt werden. Da will wohl ein Vorsitzender alles selber machen. Geht meistens schief. Lass dir also nicht so ein Blödsinn auftischen.

G
gironimo

21.11.2015 um 10:21 Uhr

Da kann ich Brolle nur unterstützen. Sorgt von Anfang an dafür, dass der BRV keine Chef-Allüren entwickelt. Arbeitsteilung ist das A und O. Und das Gremium entscheidet - nicht der Vorsitzende.

W
wobbel

21.11.2015 um 17:20 Uhr

Vielen vielen Dank für Eure Antworten!! Gut, dass ich auf mein Bauchgefühl gehört habe und im Netz gesucht habe. Dadurch bin ich auf diese Seite gestoßen!! Und ihr bestätigt meine Befürchtungen. Doch wollte ich gerade als Neuling auch auf Nr. Sicher gehen, bevor ich den Mund aufmache. Ist es denn zwingend, dass alle Ausschüsse, es war die Rede vom Personalausschuss, Arbeitsschutz und Wirtschaftsausschuss, auf der konstituierenden Sitzung gebildet werden müssen? Muss dazu sagen, wir sind ein 7er Betriebsrat, sind dann überhaupt diese ganzen Ausschüsse notwendig? Ich hoffe, ich nerve nicht mit meinen Fragen, ich weiß, ich muss unbedingt auch eine Schulung machen, aber nächste Woche ist die konstituierende Sitzung und ich möchte nicht ganz so dumm da hineingehen.

B
brolle

21.11.2015 um 18:14 Uhr

Zwingend auf der konstituierenden Sitzung ist nur die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters würde ich mal sagen. Den Betriebsrat scheint es ja schon vorher bei euch gegeben zu haben, so dass einige BRM auch schon wissen, welche Aufgaben bei euch schwerpunktmäßig anfallen. Daher macht es schon Sinn, die Ausschüsse wieder neu zu besetzen. Hier könnte man vielleicht überlegen, ob jeder bisher bestandene Ausschuss weiter Sinn macht. Was vielleicht noch wichtig ist, ist dass in einem 7er Gremium die Ausschüsse keine Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen bekommen dürfen.

W
wobbel

21.11.2015 um 19:55 Uhr

Klar, es gab vorher schon einen Betriebsrat. Allerdings musste durch Gerichtsbeschluss jetzt neu gewählt werden. Daher wollte ich mich nicht nur auf die Aussagen des "alten"Betriebsrates verlassen ;-). Toll, dass es so ein Forum gibt !!

B
brolle

22.11.2015 um 09:27 Uhr

Machst du schon richtig, dass du nicht einfach alles ungeprüft hinnimmst. Sind schonmal gute Voraussetzungen. Wenn du was nicht verstehst oder dir etwas komisch vorkommt was die "alten" sagen, dann hake einfach nach und lass dir ggf. die zu Grunde liegende Rechtsnorm zeigen. Nicht alles, was dir gesagt wird, wird Schwachsinn sein. Aber schaden tut es auch nicht.

W
wobbel

22.11.2015 um 15:54 Uhr

Den Rat werde ich beherzigen, danke dafür!! Ich werde bestimmt noch öfter euren Rat benötigen. Jetzt warte ich mal ab, was auf mich zukommt. Zumindest gehe ich nicht mehr ganz so unwissend in diese Sitzung.

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