Hallo, wir haben jetzt einen neuen Betriebsrat gewählt und ich bin neu hineingewählt worden, also ich steh erst einmal am Anfang ;-). Die konstituierende Sitzung steht erst noch an. Auf meine Fragen hin bzgl. Ausschüsse wurde mir gesagt, dass der Wirtschaftsausschuss nur dem Betriebsratsvorsitzenden vorbehalten ist und dass dies Gesetz ist. Wir haben aber viel qualifiziertere Leute im Betriebsrat, nämlich einen Kaufmann, der schon lange Jahre dabei ist und mit den Zahlen viel besser vertraut ist als der, der voraussichtlich wieder den Vorsitz übernimmt. Wenn ich mir aber §107 BetrVG angucke, kann ich dem aber nicht entnehmen, dass der Vorsitzende zwingend den Wirtschaftsausschuss übernehmen muss. Oder verstehe ich da etwas komplett falsch. Vielen Dank für eure Antworten!!