IT-Netz aus Osteuropa
Hallo, unsere Firma hier in der BRD, mit 400 AN, wird mit dem Telefon + Internet + Netzwerk aus einem Osteuropäischen Land des Mutterkonzerns über Dt. Telekomleitungen versorgt. Alle Software Einstellungen, Speicherungen, Backups und Änderungen werden von der IT Abteilung dort durchgeführt. Die PC´s im BR-Büro und Telefone hängen an diesem Netzwerk. Wir haben keine Möglichkeit zu erfahren wer alles auf die Daten Zugriff hat oder sie kontrollieren kann. Unsere Versuche das zu erfahren werden diktatorisch ins Leere geführt. Um uns und unsere Daten zu schützen würden wir und gern einen separaten TelefonDSL-Anschluss mit eigener externer Mailadresse und Datenspeicher zulegen. Habt Ihr diesbezüglich Erfahrungen? Wie würdet Ihr handeln? -Oetschi
Community-Antworten (2)
07.11.2015 um 11:55 Uhr
Wenn Ihr nicht erfahrt, was ihr wissen wollt/müsst ( § 80 Abs. 2 BetrVG), würde ich den Diktator Diktator sein lassen und das Arbeitsgericht anrufen und dort die Informationsansprüche durchsetzen. Dazu zieht am besten einen Fachanwalt hinzu, der Eure Rechte sichern soll (Kosten § 40 BetrVG).
Zur Frage, wie kann der Datenschutz im Zusammenhang mit der BR-Arbeit sichergestellt werden, zieht Ihr am Besten noch einen Sachverständigen hinzu (§ 80 Abs. 3 BetrVG; Kostenvoranschlag einholen und den AG zur Kostenübernahme auffordern) (z.B. TBS des DGB oder TSE Hamburg oder andere)
07.11.2015 um 11:59 Uhr
Das sind jetzt aber mehrere Baustellen. Ich versuche es aber dennoch einmal in der Kurzform.
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Die Frage über die euch auferlegte Pflicht und damit zustehende Kontrolle über die Einhaltung des Datenschutzes durch den AG für alle AN.
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Die euch auch obliegende Sicherstellung der sich in eurem Besitz befindenden Daten der von euch vertretenden MA.
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Das Recht eines BR auf Störungsfreie und nicht durch dritte kontrollierbare BR-Tätigkeiten.
Zu 1: § 80 Abs. 1 Punkt 1 BetrVG gibt euch nicht nur das Recht, hier eine Einsicht zu fordern, sondern auch die Möglichkeit, diese notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.
Punkt 2 und 3 muss man auch im Zusammenhang sehen.
Ihr habt hier genau die gleichen Pflichten wie der AG. Könnt diesen aber aufgrund verweigerter oder sonstiger Gründe (Netzwerk) nicht entsprechen. Was dann dazu führt, dass es hier zwingend Änderungen geben muss.
Was dann die Grundlage für Punkt 3 wäre.
In der Regel muss zwar das im Betrieb bereits vorhandene mitbenutzt werden, wenn hierdurch aber nicht sichergestellt werden kann, dass Pflichten ev. nicht entsprochen werden weil man hierauf keinen Einfluss hat, besteht ein Rechtsanspruch auf hiervon getrennte Wege. D. h., dass ihr jetzt das Recht habt, eine vom Netzwerk des Unternehmens unabhängige Kommunikationsleitung und auch entspr. Datenträger oder gar Software zu bekommen, die diese Voraussetzungen dann auch gewährleisten bzw. sicherstellen.
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