Stellenausschreibung ?
Hallo,
Meine Frage.
Wir haben eine Kollegin , der zur Zeit 20 Std arbeitet. Nun sollte auf 30 Std. Hochgesetzt werden. Für ein halbes Jahr.
Muss eine Stellenausschreibung gemacht werden? Es haben mehrere Kolleginnen Interesse länger zu arbeiten.
Community-Antworten (11)
06.11.2015 um 20:23 Uhr
Handelt es sich denn um eine neue "Stelle" oder macht sie ihre Arbeit weiter nur in größerem Umfang?
06.11.2015 um 20:30 Uhr
Keine neue Stelle
06.11.2015 um 20:30 Uhr
Hallo Teufel,
die Notwendigkeit einer Stellenausschreibung ist bei uns in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Ich wüsste jetzt auch nicht, aus welcher Vorschrift der AG sonst noch zu Ausschreibungen verpflichtet wäre.
Du müsstest also bei Euch in der betreffenden BV schauen. Wenn Ihr die nicht habt oder der Fall dort nicht geregelt ist, dann braucht der AG auch nicht auszuschreiben.
06.11.2015 um 22:14 Uhr
Noch nicht einmal der BR muss um Zustimmung gebeten werden. Das kann der AG allein e entscheiden.
06.11.2015 um 22:24 Uhr
Ne Kölner da muss ich Dir wiedersprechen eine Stundenerhöhung von 10 oder mehr Wochenstunden ist wie eine Einstellung nach 99BetrVG zu behandeln und bedarf der Zustimmung des Betriebsrates.
06.11.2015 um 22:32 Uhr
Und? Wie viel Stunden sind es?
06.11.2015 um 22:34 Uhr
Von 20 auf 30 sind in meiner Rechnung 10 Stunden und wieviel sind das in Köln? ;-)
06.11.2015 um 22:36 Uhr
Eben. Aber nicht mehr als 10...
06.11.2015 um 22:39 Uhr
Äh Kölner ab 10 Stunden :-) also alles was über 9,5 Stunden ist!
07.11.2015 um 10:42 Uhr
Wenn der BR die Ausschreibung aller Stellen gefordert hat, muss der AG jede Stelle neu ausschreiben (auch Teilzeitstellen). Ob der BR dann mal ein Auge zudrückt und sagt "hier mal nicht", ist allein Eure Entscheidung. Sicher ist die Erhöhung der Stundenzahl einer Teilzeitbeschäftigung eher weniger geeignet für eine Ausschreibung. Sie würde auch nicht das Problem lösen, dass bei Dir anklingt.
Grundsätzlich werdet Ihr feststellen, dass die pauschale Forderung im Sinne des § 93 BetrVG oft realitätsfremd ist. Darum macht es, wie oben bereits beschrieben. Vereinbart mit dem AG in einer freiwilligen BV, wie die Regeln der Ausschreibung sind.
08.11.2015 um 12:51 Uhr
@ Kölner
Moreno hat Recht!
BAG, Beschluss vom 9. 12. 2008 – 1 ABR 74/07: "Eine für die Dauer von mehr als einem Monat vorgesehene Erhöhung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von mindestens zehn Stunden pro Woche ist eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung."
@ Teufel
Wenn Euer BR die innerbetriebliche Ausschreibung gem. § 93 BetrVG verlangt hat, solltet Ihr den AG auf die o.g. Entscheidung hinweisen und auch die Ausschreibung dieser 10 Stunden verlangen.
@ gironimo
"Sicher ist die Erhöhung der Stundenzahl einer Teilzeitbeschäftigung eher weniger geeignet für eine Ausschreibung. Sie würde auch nicht das Problem lösen, dass bei Dir anklingt."
Du scheinst die Fragestellung nicht wirklich verstanden zu haben. Das Problem wird erst recht nicht gelöst, wenn z.B. diese 10 Stunden NICHT ausgeschrieben werden.
Wenn das Dein Verständnis von BR Arbeit ist, dass zu besetzende Stundenvolumina von mind. 10 Stunden nicht auszuschreiben sind, solltest Du Deine Einstellung mal ganz dringend hinterfragen.
Da Du ansonsten gerne auf ´zig §§ verweist, bin ich sowieso mehr als erstaunt, dass Du ausgerechnet hier Abstand von Rechten eines BR nehmen willst und auch den § 9 TzBfG locker flockig ignorierst!
Was an der Forderung eines BR, dass alle Arbeitsplätze auszuschreiben sind, realitätsfremd sein soll, ist für mich ebenso in keinster Weise nachvollziehbar!
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