Erstellt am 06.11.2015 um 19:23 Uhr von Lowrider
Handelt es sich denn um eine neue "Stelle" oder macht sie ihre Arbeit weiter nur in größerem Umfang?
Erstellt am 06.11.2015 um 19:30 Uhr von Teufel
Erstellt am 06.11.2015 um 19:30 Uhr von alterMann
Hallo Teufel,
die Notwendigkeit einer Stellenausschreibung ist bei uns in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Ich wüsste jetzt auch nicht, aus welcher Vorschrift der AG sonst noch zu Ausschreibungen verpflichtet wäre.
Du müsstest also bei Euch in der betreffenden BV schauen. Wenn Ihr die nicht habt oder der Fall dort nicht geregelt ist, dann braucht der AG auch nicht auszuschreiben.
Erstellt am 06.11.2015 um 21:14 Uhr von Kölner
Noch nicht einmal der BR muss um Zustimmung gebeten werden. Das kann der AG allein e entscheiden.
Erstellt am 06.11.2015 um 21:24 Uhr von moreno
Ne Kölner da muss ich Dir wiedersprechen eine Stundenerhöhung von 10 oder mehr Wochenstunden ist wie eine Einstellung nach 99BetrVG zu behandeln und bedarf der Zustimmung des Betriebsrates.
Erstellt am 06.11.2015 um 21:32 Uhr von Kölner
Und? Wie viel Stunden sind es?
Erstellt am 06.11.2015 um 21:34 Uhr von moreno
Von 20 auf 30 sind in meiner Rechnung 10 Stunden und wieviel sind das in Köln? ;-)
Erstellt am 06.11.2015 um 21:36 Uhr von Kölner
Eben. Aber nicht mehr als 10...
Erstellt am 06.11.2015 um 21:39 Uhr von moreno
Äh Kölner ab 10 Stunden :-) also alles was über 9,5 Stunden ist!
Erstellt am 07.11.2015 um 09:42 Uhr von gironimo
Wenn der BR die Ausschreibung aller Stellen gefordert hat, muss der AG jede Stelle neu ausschreiben (auch Teilzeitstellen). Ob der BR dann mal ein Auge zudrückt und sagt "hier mal nicht", ist allein Eure Entscheidung. Sicher ist die Erhöhung der Stundenzahl einer Teilzeitbeschäftigung eher weniger geeignet für eine Ausschreibung. Sie würde auch nicht das Problem lösen, dass bei Dir anklingt.
Grundsätzlich werdet Ihr feststellen, dass die pauschale Forderung im Sinne des § 93 BetrVG oft realitätsfremd ist. Darum macht es, wie oben bereits beschrieben. Vereinbart mit dem AG in einer freiwilligen BV, wie die Regeln der Ausschreibung sind.
Erstellt am 08.11.2015 um 11:51 Uhr von Hoppel
@ Kölner
Moreno hat Recht!
BAG, Beschluss vom 9. 12. 2008 – 1 ABR 74/07: "Eine für die Dauer von mehr als einem Monat vorgesehene Erhöhung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von mindestens zehn Stunden pro Woche ist eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung."
@ Teufel
Wenn Euer BR die innerbetriebliche Ausschreibung gem. § 93 BetrVG verlangt hat, solltet Ihr den AG auf die o.g. Entscheidung hinweisen und auch die Ausschreibung dieser 10 Stunden verlangen.
@ gironimo
"Sicher ist die Erhöhung der Stundenzahl einer Teilzeitbeschäftigung eher weniger geeignet für eine Ausschreibung. Sie würde auch nicht das Problem lösen, dass bei Dir anklingt."
Du scheinst die Fragestellung nicht wirklich verstanden zu haben.
Das Problem wird erst recht nicht gelöst, wenn z.B. diese 10 Stunden NICHT ausgeschrieben werden.
Wenn das Dein Verständnis von BR Arbeit ist, dass zu besetzende Stundenvolumina von mind. 10 Stunden nicht auszuschreiben sind, solltest Du Deine Einstellung mal ganz dringend hinterfragen.
Da Du ansonsten gerne auf ´zig §§ verweist, bin ich sowieso mehr als erstaunt, dass Du ausgerechnet hier Abstand von Rechten eines BR nehmen willst und auch den § 9 TzBfG locker flockig ignorierst!
Was an der Forderung eines BR, dass alle Arbeitsplätze auszuschreiben sind, realitätsfremd sein soll, ist für mich ebenso in keinster Weise nachvollziehbar!