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Leiharbeitnehmer und MA Versammlung

S
sheila
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, dürfen Leiharbeiternehmer an einer Mitarbeiterversammlung (nicht Betriebsversammlung) teilnehmen und wird dies als Arbeitszeit gezählt? Bei einer Betriebsversammlung ist mir das klar, aber bei einer MA-Versammlung weiß ich nicht ob das selbe gilt. Danke für die Info. Grüsse Hildegard

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Community-Antworten (5)

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gironimo

03.11.2015 um 09:28 Uhr

Was ist denn aus Deiner Sicht eine Mitarbeiterversammlung?

Wenn Du eine Versammlung meinst, die der AG einberuft, dann hat er auch das sagen, wer daran teilnehmen darf oder muss. Bei "Teilnahmepflicht" muss der AG auch die Zeit bezahlen.

S
Sheila

03.11.2015 um 09:46 Uhr

Ja, ich meine eine Versammlung welche der AG einberuft. Es gab keine Erklärung wer teilnehmen darf und wer nicht. Ein Vorgesetzter hat einen Zeitarbeiter darauf hingewiesen, dass er diese Zeit nicht als Arbeitszeit vergütet bekommt. Daher meine Frage.

S
sheila

03.11.2015 um 10:53 Uhr

Leider kann ich noch nicht aus der Antwort ersehen ob der Leiharbeitnehmer nun die Zeit erstattet bekommt oder nicht. Bitte noch einmal um eine kurze Info. Danke euch.

G
gironimo

03.11.2015 um 10:57 Uhr

Ich würde zum Telefon greifen und den AG fragen, ob er mit "Mitarbeiter" auch die Leih-AN angesprochen hat.

Mitarbeiter aus Sicht des Arbeitgebers ist etwas anderes als Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG.

Wenn er will, dass alle kommen - auch die Leih-AN - muss er auch die Zeit bezahlen.

N
nicoline

03.11.2015 um 11:31 Uhr

*und den AG fragen, * Betonung liegt auf AG, nicht Vorgesetzten!

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