Erstellt am 15.10.2015 um 19:10 Uhr von sonderlings
Wir haben das in unserer Geschäftsordnung festgelegt wie viele Personen im Betriebsausschuß nötig sind zur Beschlußfähigkeit. Einfach praxisbezogen.
Erstellt am 15.10.2015 um 19:25 Uhr von gironimo
Eigentlich führt der BA nur die Geschäfte. Er braucht doch da keine Beschlüsse fassen. Bekommt er von der Mehrheit der Betriebsräte (bei Euch also von mindestens 6) Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen, muss der BR die Aufgaben, Zuständigkeiten usw.) schriftlich niederlegen - da bietet sich tatsächlich die GO an.
Seit sparsam mit dem Übertragen von Aufgaben.
Erstellt am 15.10.2015 um 19:30 Uhr von Isildur
Bei uns erledigt der BA Urlaube also er lehnt es ab oder stimmt zu...
oder Widerspricht Einsatzplänen von Teilzeitkräften usw
also werden auch Beschlüsse gefasst!
Erstellt am 15.10.2015 um 20:38 Uhr von Hoppel
@ Isildur
§ 27 Abs.2 BetrVG: "Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Die Übertragung bedarf der Schriftform."
Wo hast Du denn gelesen, dass der amtierende BR einen solchen Beschluss gefasst hat?
Falls nicht beschlossen und SCHRIFTLICH festgehalten worden ist, welche Aufgaben dem BA zur selbständigen Erledigung übertragen worden sind, musst Du Dir auch keine Gedanken über die Beschlussfähigkeit eines BA machen.
Und seit wann fällt die Genehmigung von Urlauben zum Aufgabenbereich eines BR???
Erstellt am 15.10.2015 um 21:00 Uhr von moreno
Na dem Betriebsrat würd ich aber was erzählen der meinen Urlaub ablehnt....Wiederwahl ausgeschlossen! ;-)
Erstellt am 16.10.2015 um 09:04 Uhr von Pjöööng
Zitat (sonderlings):
"Wir haben das in unserer Geschäftsordnung festgelegt wie viele Personen im Betriebsausschuß nötig sind zur Beschlußfähigkeit. Einfach praxisbezogen."
Das mag ja praxisbezogen sein, aber vermutlich unzulässig. Aus Fitting folgere ich, dass der BR zwar abweichende Mehrheitsverhältnisse festlegen kann (also z.B. Einstimmigkeit für die Abstimmung im BA fordern kann wo für den BR-Beschluss eine einfache Mehrheit ausreicht), aber nicht wann der BA beschlussfähig ist.