Hallo, wir sind ein noch recht junger Betriebsrat mit 7 Mitgliedern und überlegen derzeit wie wir ein geeignetes Ablagesystem entwickeln. Wir haben zwar einen Speicherplatz auf dem Firmenlaufwerk zugewiesen bekommen sind aber unsicher ob unsere Geschäftsleitung diesen nicht doch irgendwie einsehen kann bei Bedarf. Wir haben deshalb in unserer letzten Sitzung über externe Speichermedien gesprochen konkret über DropBox. Da unsere Mitglieder auch nicht alle an einem Einsatzort sind, teilweise auch in anderen Einsatzbetrieben wäre es natürlich super wir einen Speicherort hätten auf den jeder, jederzeit von überall zugreifen kann.

Wie sieht es aus wenn der BR z.B. Dropbox für seine Unterlagen (Protokolle, Mitarbeiter/Überstundenlisten) verwenden möchte? Ist das datenschutzrechtlich bedenklich bzw. überhaupt erlaubt? Wie regelt Ihr das in euren Unternehmen gegenüber der klassischen Variante das auf einem Firmenlaufwerk abzulegen?

Grüße
Tisean