externe Speichermedien (z.B. Dropbox) zur Ablage BR-Dateien?
Hallo, wir sind ein noch recht junger Betriebsrat mit 7 Mitgliedern und überlegen derzeit wie wir ein geeignetes Ablagesystem entwickeln. Wir haben zwar einen Speicherplatz auf dem Firmenlaufwerk zugewiesen bekommen sind aber unsicher ob unsere Geschäftsleitung diesen nicht doch irgendwie einsehen kann bei Bedarf. Wir haben deshalb in unserer letzten Sitzung über externe Speichermedien gesprochen konkret über DropBox. Da unsere Mitglieder auch nicht alle an einem Einsatzort sind, teilweise auch in anderen Einsatzbetrieben wäre es natürlich super wir einen Speicherort hätten auf den jeder, jederzeit von überall zugreifen kann.
Wie sieht es aus wenn der BR z.B. Dropbox für seine Unterlagen (Protokolle, Mitarbeiter/Überstundenlisten) verwenden möchte? Ist das datenschutzrechtlich bedenklich bzw. überhaupt erlaubt? Wie regelt Ihr das in euren Unternehmen gegenüber der klassischen Variante das auf einem Firmenlaufwerk abzulegen?
Grüße Tisean
Community-Antworten (2)
06.10.2015 um 17:25 Uhr
Ich denke, die Daten sollten im Betrieb bleiben. Das dürfte auch der Anspruch des Arbeitgebers sein.
Verlangt Zugriffsschutzmechanismern. Bedenkt zwei Aspekte: Eine Büroschrank unbemerkt zu öffnen und darin herum zu spionieren, ist auch sehr einfach. Und - aus meiner Sicht - externe Speicher sind mindestens ebenso unsicher wie interne.
Irgendwo muss man da auch ein wenig auf Vertrauen ujnd die Berufsehre von IT-ler bauen.
Der Zugriffsaspekt aller BR-Kollegen dürfte sich bei dem internen Speicher noch am bequemsten lösen lassen.
06.10.2015 um 19:25 Uhr
Dropbox und andere Filehoster gehen in meinen Augen gar nicht. Frag mal den Datenschützer. Der wird ähnlich jubeln wie der AG.
Wenn ihr Bedenken habt: schon mal über Verschlüsselung nachgedacht?
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