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Fristlose Kündigung durch betrachten von Dateien,

B
Blubb0r0r
Okt 2024 bearbeitet

Ein Mitarbeiter bei uns wurde fristlos gekündigt, da er Dateien betrachtet hat, die zwar nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich waren (ihm auch) aber definitiv nicht für seine Augen bestimmt waren. Meines Erachtens waren die Dateien nicht ausreichend gesichert, er kam ohne außerkraftsetzen von Sicherheitsmaßnahmen dran. Ist die Kündigung rechtens?

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Community-Antworten (15)

OH
Olav HB

06.10.2024 um 21:54 Uhr

Der betroffene Mitarbeitenden soll unbedingt qualifizierte Rechtsberatung nehmen und eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Die Fragen die vor Gericht gestellt werden beziehen sich auf:

die Anhörung und die Stellungnahme des Betriebsrats ("Killerkiterium": nicht erfolgte Anhörung kippt die Kündigung sofort, ebenfalls wenn die Anhörung nicht korrekt gewesen ist).

Hat der betreffende MA diese Dateien gesucht und dann, in Kenntnis das diese nicht für ihm besimmt waren, geöffnet oder ist er zufällig gestolpert über Dateien und hat er sich gefragt, was die Dateien bedeuten?

Wie waren die betreffende Bestände gesichert? War zum Öffnen z.B. ein Password erforderlich (auch wenn das einfach zu erraten war)?

Wurde der Inhalt der Dateien (unberechtigt) mit andere Personen geteilt (innerhalb oder außerhalb des Unternehmens)

Ist eine Kündigung tatsächlich die einzige Lösung oder gäbe es auch andere Optionen? Und wenn die Kündigung unumgänglich ist, wäre dann eine ordentliche Kündigung nicht ausreichend gewesen?

Wie Du siehst, viele rechtliche Fragen die wir hier so nicht beantworten können, deswegen morgen um 8 bei ein Fachanwalt für Arbeitsrecht melden und um Beistand bitten.

R
RudiRadeberger

07.10.2024 um 11:08 Uhr

"da er Dateien betrachtet hat, die zwar nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich waren (ihm auch) aber definitiv nicht für seine Augen bestimmt waren."

Das klingt für mich widersprüchlich.

T
takkus

07.10.2024 um 11:11 Uhr

"....da er Dateien betrachtet hat, die zwar nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich waren (ihm auch) aber definitiv nicht für seine Augen bestimmt waren." -> klingt komisch. Die Dateien sind ihm zwar zugänglich aber dann doch nicht für ihn?

P
Pickel

07.10.2024 um 11:27 Uhr

Hier wird es im Kern um die Details gehen. War das Ausspähen ein einmaliger Vorgang oder hat der MA wiederholt entsprechende Dateien aufgerufen? Wie kritisch und vertraulich sind die Daten? In welcher Vertrauensposition arbeitet der AN? Mit welchem Ziel erfolgte die Einsicht? Wie verlief das bisherige Arbeitsverhältnis? ... und sicher noch einige mehr.

Je nach Antwort kann eine fristlose Kündigung berechtigt sein oder nicht. Ein nicht ausreichendes Sichern ist ein Pro-Argument des AN. Ein Freifahrtschein ist es aber selbstverständlich auch nicht.

C
celestro

07.10.2024 um 11:46 Uhr

Die wichtigste Frage wäre ja ... aufgrund welcher Tatsache konnte der MA wissen, das er diese Datei nicht hätte öffnen dürfen?

S
seehas

07.10.2024 um 12:57 Uhr

Einen Mitarbeiter dafür zu kündigen, dass er etwas angeschaut hat was offen und frei für ihn zugänglich war halte ich für ziemlich dreist. Wenn ich etwas ohne Probleme anschauen kann, dann gehe ich davon aus, dass ich das auch darf. Andernfalls wäre es nämlich so gesichert, dass ich keinen Zugriff habe.

P
Pickel

07.10.2024 um 13:22 Uhr

Seehas, dann ist deine Ansicht eben sehr merkwürdig. Nur weil eine Kasse ungesichert offensteht kann ich nicht unterstellen, dass ich darauf zugreifen darf. Nur weil ein Autoschlüssel nicht eingesperrt ist, kann ich nicht unterstellen dass ich das Auto fahren darf Und nur weil Daten nicht ausreichend gesichert sind... merkst du was?

Wie schon oben von mir geschrieben, ist der Fakt der Sicherung mitzubewerten. Deine Aussage, dass es dadurch nicht zu beanstanden sei ist hingegen Unfug.

G
gantherl

07.10.2024 um 14:10 Uhr

Kenne das Problem auch von uns. So kann ein Admin auf alles schauen. ABER er darf zb auf HR Daten nur schauen wenn er es für die Erledigung seines Jobs braucht.

S
seehas

07.10.2024 um 19:00 Uhr

@Pckel: Es gibt einen grundlegenden Unterschied zwischen Dateien und einer Kasse oder einem Autoschlüssel: Kasse und Autoschlüssel müssen zugänglich sein, damit sie ihre Funktion erfüllen. Bei einer Datei kann ich erwarten, dass sie so gesichert ist, dass nur die berechtigten Nutzer Zugang haben. Die zentrale Frage ist für mich, ob der MA wissen konnte, dass ihn die Sache nichts angeht. Nachdem der AG anscheinend in der Lage ist nachzuverfolgen wer sich die Dateien alles angeschaut hat sollte er auch zu einer Sicherung in der Lage sein. Aber vielleicht war es ja Absicht, dass die Datei nicht gesichert war?

P
Pickel

07.10.2024 um 20:48 Uhr

" Kasse und Autoschlüssel müssen zugänglich sein, damit sie ihre Funktion erfüllen."

Das wage ich mal komplett zu bezweifeln

C
celestro

07.10.2024 um 22:44 Uhr

Was wohl gemeint war:

"soll ein AN eine Kasse bedienen / ein Auto fahren, so wird man ihm den Zugang einräumen". Sprich er bekommt einen Autoschlüssel oder eine andere Möglichkeit, auf das Auto "zugreifen" zu können. Bei der Kasse genauso ... soll der AN damit arbeiten, bekommt er einen Schlüssel ... ne Keycard ... ein Passwort etc.

Anschließend hat er aber Verfügungsgewalt über das "System". Klar kann es ein paar Regeln geben, die das einschränken (nur zwischen 8 und 19 Uhr oder so) können.

Bei digitalen Dateien macht man eben entsprechende Freigabesperren. Dateien / ganze Ordner werden nur einem bestimmten Kreis von Menschen zugänglich gemacht. Und was in den Ordnern ist, die der MA sehen kann, ist eben auch für ihn vorgesehen. Das wir hier jetzt über Dateien reden, die der MA sehen kann, wo er aber nicht dran gehen darf ... ist schon ziemlich skurril.

G
gantherl

07.10.2024 um 23:04 Uhr

Wie schon gesagt, bei admins kann es genau dieses Problem geben

D
DummerHund

07.10.2024 um 23:13 Uhr

Bevor man irgendwann hier noch beim Autoscooter oder beim Kinderkaufladen landet ist es wohlratsam explizit beim Eingangsthread zu bleiben. "da er Dateien betrachtet hat, die zwar nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich waren " Und nun das endscheidende in Klammern... "(ihm auch)" Nach dem nächsten Satz spekuliere auch ich mal wie der Rest hier. "aber definitiv nicht für seine Augen bestimmt waren."

Nur laut den hiergegebenen Angaben ist der Gekündigte nicht unerlaubt an diese Dateien gelangt. Hier ist offensichtlich dem Ersteller oder Versender dieser Dateien ein Fehler unterlaufen, wenn diese Datei nicht zum lesen des Gekündigten bestimmt war. Wenn überhaupt hätte also der Ersteller oder der Verfasser dieser, der die Datei einen bestimmten Personenkreis zur Verfügung gestellt hat gekündigt werden müssen. und nicht derjenige der sie gelesen hat. Falls noch nicht zu spät sollte der Gekündigte also umgehend Kündigungsschutzklage einreichen. Ein Richter würde den AG bestimmt in die Schranken verweisen; wohl gemerkt aber nur wenn die Angaben hier so 1:1 zu treffen.

M
Moreno

07.10.2024 um 23:19 Uhr

Der Richter wird über diese Kündigung lachen wie über jeden Pickel auch!

C
celestro

08.10.2024 um 01:40 Uhr

"Wie schon gesagt, bei admins kann es genau dieses Problem geben"

Natürlich ... aber aufgrund der Beschreibung des TE glaube ich eher nicht daran, das wir hier über einen IT-Admin reden.

"Der Richter wird über diese Kündigung lachen wie über jeden Pickel auch!"

Das denke ich ebenfalls.

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