Freie Stellen werden ersatzlos gestrichen
Guten Morgen, bei uns im Betrieb, mit ca 360 Angestellten, wurde in einer Abteilung
Zwei Kollegen verhaltensbedingt gekündigt. Zwei weitere haben unabhängig davon selbst gekündigt. Zwei Kollegen sind Dauerkrank seit mittlerweile über 6 Monaten, Ein weiterer geht nächstes Jahr in Rente und Eine andere Kollegin ist in Elternzeit noch mindestens 1 Jahr.
Die Abteilung in der es so aussieht umfasst ca 70 Angestellte. Es sind also aktuell auf dem Papier 10% weniger da als noch vor einem Jahr, das bei gleichem Arbeitspensum.
Gestern beim Monatsgespräch teilte man uns mit, dass die vakanten Stellen nicht neu besetzt werden würden, im Gegenteil, es wären immernoch zu viele Kollegen beschäftigt (auf dem Papier laut Betreuungsschlüssel) und man würde daher auch in Zukunft, wenn jemand in Rente geht, keinen Ersatz besorgen. Die Kollegen pfeiffen teilweise aus dem letzten Loch, fangen die Arbeit der gegangenen ab so gut es geht. Wenn jetzt eine Grippewelle o.ä. dazu kommt dann können die den Laden schließen...
Bei der Abteilung handelt es sich im eine Werkstatt für Behinderte, finanziert durch öffentliche Gelder.
Welche Möglichkeiten haben wir, außer der Belegschaft mitzuteilen, dass laut GF sie immer noch zu viele sind und die angespannte Lage weiterhin bestehen wird?
Community-Antworten (7)
02.10.2015 um 12:35 Uhr
Keine Mehrarbeit mehr genehmigen.
02.10.2015 um 12:38 Uhr
Nahezu alles volle Stellen und gearbeitet wird nur von 7:30 - 16 Uhr
02.10.2015 um 13:29 Uhr
Vielleicht geht es wenn ein großteil der kollegen in der betroffenen abteilung überlastungsanzeigen schreiben. Dann könnt ihr vielleicht über die schiene gesundheitsschutz in die mitbestimmung kommen.
02.10.2015 um 13:36 Uhr
fangen die Arbeit der gegangenen ab so gut es geht.<
Das ehrt sie - aber jeder kann nur das erledigen, was er kann. Da muss eben Arbeit liegen bleiben. So lange alles auch mit weniger AN geht, sagt der AG "Geht doch". Also sprecht mit Euren Kollegen (betriebliche Öffentlichkeitsarbeit, Betriebsversammlung usw.), dass die Arbeitnehmer nicht betrieblichen Risiken übernehmen müssen.
Zwei Kollegen verhaltensbedingt gekündigt< - ja, das ist oft das Spiel, wenn man nicht betriebsbedingt kündigen will. Schaut bei einem nächsten Fall genauer hin und schreibt auch mal in den Widerspruch, dass der AG in diesem Bereich betriebsbedingt Arbeitsplätze einsparen will.
Außerdem fragt beim Arbeitgeber konkret nach, wie viel AN er aus seiner Sicht tatsächlich einsparen will und prüft, ob eine Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) in Betracht kommt. Denkt ferner an die Möglichkeiten des § 92a BetrVG. Auch wäre hinsichtlich der Belastungsfaktoren eine Gefahrenanalyse nach dem Arbeitsschutzgesetz ins Spiel zu bringen.
02.10.2015 um 13:45 Uhr
Danke! Mitte November ist eine Betriebsversammlung, als Gastredner kommt jemand von der verdi zum Thema Überlastungsanzeige - na das passt dann ja :)
02.10.2015 um 14:49 Uhr
Wenn ihr das Thema auf euer BV habt, wäre es wichtig, dass ein paar gezielte Fragen aus dem Publikum kommen. Da könnt ihr ja ein wenig nachhelfen. Lasst ruhig eine kleine Diskussion zu, aber aufpassen, das dies nicht aus dem Ruder läuft.
03.10.2015 um 09:54 Uhr
Manchmal ist es auch gar nicht schlecht, wenn bei einer BetrVers eine Diskussion aus dem Ruder läuft. Das kann für den AG ein Wecksignal sein. Ich spreche aus Erfahrung...
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