Datenmissbrauch
Hallo zusammen,
in unserem Betrieb sind Dokumente geleakt, d.h. es sind Schreiben des BR an die GF in Mitarbeiterhände geraten. Das Brisante daran ist nun, dass in diesen Schreiben u.U. auszusprechende Kündigungen behandelt werden und diese Information natürlich hochvertraulich ist. Nun sind die entsprechenden Mitarbeiter verständlicherweise absolut verstört.
Da es sich um eine Stellungnahme des BR zu bestimmten Optionen handelt und hier absolut nichts spruchreif ist, handelt es sich bei dem Vorgang um eine erhebliche Störung des Betriebsfriedens!
Wir als BR wissen, das diese Info definitiv nicht aus unseren Reihen gekommen ist. Denkbar ist hier eine bewusste (aber eben geheime) Information direkt durch die GF, oder aber der (nicht legale) Abgriff und Weitergabe von Spool-Dateien (Druckdaten auf dem Weg vom Rechner zum Drucker) durch eine fachlich (IT) versierte Person.
Wie soll man mit einer solchen Situation umgehen, welche Rechtsmittel können u.U. eingesetzt werden.
Es gäbe von beiden Seiten (GF/IT) ein theoretisches Interesse, das entsprechende Schreiben zu veröffentlichen.
Community-Antworten (22)
01.10.2015 um 11:25 Uhr
Abseits der Frage nach Rechtsmitteln frage ich mich wofür:
"Da es sich um eine Stellungnahme des BR zu bestimmten Optionen handelt und hier absolut nichts spruchreif ist, handelt es sich bei dem Vorgang um eine erhebliche Störung des Betriebsfriedens!"
überhaupt gut ist ? Ihr gebt der GF schriftlich, was Ihr sagen würdet, wenn bestimmte Optionen gezogen werden würden ?
Klingt das nur für mich völlig absurd ?
01.10.2015 um 11:39 Uhr
Eigentlich ist es doch egal (in diesem Fall), ob die Daten weitergegeben wurden oder die Kopie des Schreibens.
Sprecht mit der Geschäftsführung und äußert Eure Vermutung, wie die Inhalte Eurer Stellungnahme weitergegeben werden konnten.
Wenn Du eine Störung der Friedenspflicht siehst (da muss man dann schon genau hinschauen), solltest Du den Arbeitgeber darauf hinweisen. Auch er ist dem verpflichtet. Ansonsten wäre wohl eher das zu diskutierende Thema bei Euch im Betrieb: Die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
01.10.2015 um 11:42 Uhr
Hallo Celestro,
Danke für die Antwort, aber leider passt sie nicht auf die Frage ;-)
Der konkrete Inhalt soll hier nicht Teil der Diskussion werden, nur so viel zum Verständnis in aller Kürze (und dies wird auch nicht weiter von mir vertieft werden): Der BR weist die GF in dem Schreiben darauf hin, dass bei einer durch die GF geplanten, betriebsbedingten Entlassung zunächst andere Mitarbeiter aus kündigungsschutzrechtlichen Gründen zu entlassen wären). Diese Mitarbeiter werden namentlich genannt.
Ich möchte zum Inhalt dieses Schreibens keine Diskussion! Unser Ziel ist es, alle Kündigungen zu vermeiden und dahinter steht auch eine durchdachte Strategie.
Wie sollen wir als BR jedoch mit der Situation umgehen, dass dieses Schreiben nun öffentlich geworden ist? Hier wurde unsere Strategie aktiv gestört und darüber hinaus eben auch der Betriebsfrieden geschädigt.
01.10.2015 um 11:54 Uhr
Hallo gironimo,
prinzipiell sprichst Du ein Thema an, das wir in der Tat zurzeit sehr intensiv behandeln: Die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Nun wirft uns die GF schon seit längerem vor, genau dies nicht im Sinn zu haben. Gleichzeitig verweigert sie jede Form von Schulung, informiert den BR und den WA nicht oder nur spärlich. Von einem Miteinbeziehen des BR kann nicht wirklich gesprochen werden.
Was wäre jedoch nun, wenn die GF dieses Schreiben aktiv weitergegen hat? Wie wäre dann vorzugehen? Das wäre für mich schon ein recht grober Verstoß!
Die andere Möglichkeit wäre übrigens noch dramatischer: Sollte hier ein Dritter die Daten weitergegeben haben, wird dies kaum Konsequenzen haben: Diese Person verfügt über ein so hochspezifisches Fachwissen, dass sie weder intern noch extern ersetzbar ist, und somit faktisch unkündbar!
01.10.2015 um 11:55 Uhr
Solange Ihr keine Hinweise auf den Täter habt, gibt es meiner Meinung nach nur "abhaken und weitermachen".
Und für die Zukunft könntet Ihr Euch an meiner ersten Antwort orientieren. ;-)
01.10.2015 um 12:06 Uhr
JHPrinter, celestro ist hier einer jener Teilnehmer, die sich darauf spezialisiert haben, Fehler bei dem Fragesteller zu suchen, statt sich um die Frage zu kümmern. Dass man vorab Stellung zu bestimmten Optionen der GF nimmt, halte ich nicht nur für nicht absurd, sondern grundsätzlich für völlig normal. Ich vertrete jedenfalls die Auffassung, dass man bei jedem Schritt den sich daraus ergebenden Schritt der anderen Seite und die möglichen Reaktionen auf diese einbeziehen sollte. Und z.B. alleine ein "Sollte dieser Vorschlag von Ihnen abgelehnt werden, drohen die Verhandlungen zu scheitern und die Einberufung einer Einigungsstelle wäre die Konsequenz!" würde genau diesen Sachverhalt treffen, ohne dass es "absurd" wäre.
Ob es sonderlich geschickt ist, die bei einer Sozialauswahl "herausfallenden" Kollegen bereits vorab namentlich ins Spiel zu bringen wird man nur in Kenntnis aller Details beurteilen können.
Von gironimos Vorschlag "... äußert Eure Vermutung, wie die Inhalte Eurer Stellungnahme weitergegeben werden konnten" halte ich nicht viel. Ohne konkrete Indizien sollte man keine Beschuldigungen aussprechen. Woher seid Ihr Euch eigentlich so sicher, dass der Urheber dieser Datenlücke nicht einer von Euch ist?
Ich denke man sollte einerseits im Gremium thematisieren, welche Folgerungen man aus der Angelegenheit ziehen sollte. Gegenüber der GF wäre dann zu erklären, dass Ihr überzeugt seid, dass die Datenquelle nicht im BR sitzt und letztendlich wäre über eine vernünftige Öffentlichkeitsarbeit nachzudenken. Hierbei sollten sowohl der Zeitpunkt, wie auch der Inhalt sehr genau überlegt werden.
01.10.2015 um 12:17 Uhr
Wenn Ihr eine Lücke bei einem Dritten vermutet, sprecht allgemein mit der GL, dass die Datensicherheit sichergestellt sein muss. Man muss ja niemanden direkt beschuldigen (zumal derjenige ja wahrscheinlich ein von Euch zu vertretender AN ist).
Grundsatz: Fehler dieser Art lassen sich nicht rückgängig machen und es macht wenig Sinn "Rache"-Aktivitäten zu starten. Der Fall ist gelaufen - die Frage ist, wie vermeidet man, dass es zukünftig so weiter geht. Alle Gespräche und Aktionen müssen in diese Richtung laufen.
Und dazu gehört natürlich auch, dass die Betriebsräte entsprechend geschult sind!
Gleichzeitig verweigert sie jede Form von Schulung, informiert den BR und den WA nicht oder nur spärlich ...<
Da hilft nur (nach nochmaliger Aufforderung) der Rechtsweg! Auf jeden Fall aber für die betriebliche Öffentlichkeit - nicht provozieren lassen, stets sachlich reagieren (und ggf. Informieren).
01.10.2015 um 12:42 Uhr
gironimo, pjöööng, Danke für Eure Sichtweisen.
Wir haben tatsächlich vor, das Thema in der nächsten Betriebsversammlung zur Sprache zu bringen. Dass ein Leck im BR vorliegt ist (fast) 100%ig auszuschliessen, da ein gedrucktes Exemplar öffentlich geworden ist und dieses nur 2 Personen des BR zur Verfügung stand - Beide hätten definitiv kein Interesse, die betroffenen AN auf einem solchen Weg zu "warnen".
Nun verhält es sich so:
Wäre die GF hier verantwortlich, was sagen wir den Kollegen? "Vertraut niemals der GF"?
Wäre die andere Quelle Urheber des Theaters, dann müssten (und könnten) wir das belegen. Dies hätte allerdings wie oben geschildert wohl keine Konsequenz und im Endeffekt würden wir einem Kollegen schaden, dessen Interessen wir eben auch zu vertreten haben. Kein sonderliches Gütesiegel für einen BR.
Hmmmm ....
01.10.2015 um 12:54 Uhr
Erspart Euch Schuldzuweisungen! Das Problem für die Belegschaft ist weniger, wie das Schreibeb ab die Öffentlichkeit gelangt ist, als vielmehr, warum Ihr Kollegen für die Kündigung "vorschlagt". (Ja, ich weiß dass Ihr den Vorgang anders seht, aber so ist er vermutlich in der Belegschaft angekommen).
Man kann nur hoffen dass bis dahin der ganze Vorgang positiv gelöst wurde und Ihr der Belegschaft erklären könnt, dass Eure Strategie im Sinne der Belegschaft erfolgreich war. Sollte hingegen der Arbeitgeber bis dahin Kündigungen aussprechen, dann habt Ihr echt die Ar...karte...
01.10.2015 um 14:04 Uhr
Hallo Pjöööng,
wir schlagen ja keine Kollegen zur Kündigung vor ... wir weisen nur darauf hin, dass bestimmte Mitarbeiter aus kündigungsschutzrechtlichen Gründen vor anderen Mitarbeitern zu kündigen sind. Dieses Schreiben ist (auch mit der expliziten Aufzählung von Namen) von unserem RA so empfohlen worden. Dass die betroffenen Kollegen das anders wahrnehmen ist natürlich auch verständlich. Gespräche mit den entsprechenden Abteilungen verliefen bereits sehr unproduktiv und waren mit Drohungen gespickt: "Dann sammeln wir jetzt mal Unterschriften, um Euch abzusetzen"
Zu den Zielen unserer Strategie möchte ich in einem öffentlichen Forum nichts sagen. Die Mehrheit unserer Belegschaft sieht den einzigen Sinn eines BR lediglich im Durchsetzen von Lohnerhöhungen ... was (sogar aus Sicht des BR) derzeit bei uns absolut unangebracht ist. Hier haben wir als BR vor unseren Kollegen also schon "verloren".
Darüber hinaus: Der Vorgang (Verletzung KSchG) kann ohnehin nur durch den betroffenen MA gerichtlich überprüft werden. Dies ist bereits im Gange, und eben dies haben wir als BR geprüft, als legitim erachtet und unserem AG eben genau darauf hingewiesen.
Macht irgendwie keinen Spaß gerade.
01.10.2015 um 14:24 Uhr
eine Störung des Betriebsfriedens sehe ich erst einmal nicht. Den Betriebsfrieden dadurch zu stören, dass Schreiben des BR unkommentiert weiter gegeben werden, hat damit nichts zu tun.
Sollte ein MA das Schreiben einfach abgreifen (können) habt ihr ggf. einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten, der Datenschutz könnte betroffen sein etc.
Wenn die GL dies tut ist es ggf. eine Frage der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Aber: ich kenne die Diskussion auch seit langen anders herum. Die GL informiert den BR über anstehende Umstrukturierungen und der BR geht mit solchen Schreiben in die Betriebsöffentlichkeit. Jeder BR wird zu recht sagen, dass es seine Aufgabe ist die Belegschaft hierüber zu informieren. Dass die GL hier (ggf. subversiv) ähnlich agiert ist sicher nicht schön, aber alleine noch nicht deshalb unzulässig. Der BR muss auch mit härteren Bandagen umgehen können und als GL würde ich es evtl. auch nutzen, dass ein BR mir Namen für mögliche Entlassungen vorschlägt. Ich denke da hätte man als BR (und beratender RA) geschickter agieren können.
Das Wichtige für die Zukunft: überlegt Euch was und wie ihr kommuniziert
01.10.2015 um 16:21 Uhr
@ Pjöööng
"Erspart Euch Schuldzuweisungen!"
Und Du solltest mal anfangen, Dir sinnfreie Statements zu Dingen zu sparen, die ICH hier schreibe. Zumal Du vermutlich der einzige bist der irgendwo erkennen will, daß ich Fehler suche. Und es ist nicht immer schlecht, auch die Dinge abseits der Frage zu diskutieren. Denn manchmal kann eine andere Sichtweise auch hilfreich sein. Und ggf. auch nur für die Zukunft.
@ JHPrinter
"wir schlagen ja keine Kollegen zur Kündigung vor ... wir weisen nur darauf hin, dass bestimmte Mitarbeiter aus kündigungsschutzrechtlichen Gründen vor anderen Mitarbeitern zu kündigen sind."
Auch wenn es hart klingt, aber Ihr helft dem AG bei der Kündigung. Spricht der AG Kündigungen aus und hat eine falsche Sozialauswahl getroffen, so hat der Mitarbeiter ggf. noch eine gute Chance.
Mir ist natürlich klar, das man es auch aus Sicht der Personen sehen kann, die "falsch" gekündigt werden. Das war aber auch ein großer Punkt bei unserer Schulung. Da hatte der Schulungsleiter auch mehr als einmal deutlich gemacht, daß es viele Möglichkeiten gibt und jeder BR gut überlegen muß, wie er in solchen Fällen vorgeht.
Aber gut ... Du willst keine Diskussion über die Strategie und ich kann mir nicht vorstellen, wie eine Strategie aussehen soll, bei der man dem AG andere Namen vorschlägt (in einem größeren Rahmen, den wir nicht kennen). Von daher werden wir da eh nicht zusammen kommen.
01.10.2015 um 17:32 Uhr
Ach celestro, das war kein "sinnfreies Statement zu Dingen die celestro geschrieben hat", sondern eine Erwiderung zu dem was JHPrinter geschrieben hat ("Wäre die GF hier verantwortlich ..." und "Wäre die andere Quelle Urheber des Theaters ..."). Du celestro, musst Dich nicht so ernst als Mittelpunkt der Welt sehen und meinen alle Beiträge drehen sich um Dich. Wenn ich einen Deiner Beiträge meine, dann werde ich das schon ausreichend kenntlich machen.
Allerdings das celestro, was Du dann schreibst "Auch wenn es hart klingt, aber Ihr helft dem AG bei der Kündigung. Spricht der AG Kündigungen aus und hat eine falsche Sozialauswahl getroffen, so hat der Mitarbeiter ggf. noch eine gute Chance." ist erheblich zu kurz gedacht. Damit bekommt dann jemand die Kündigung, der bei richtiger Sozialauswahl gar nicht die Kündigung bekommen dürfte. Dass er dann noch eine "gute Chance" hat ist dann nur ein geringer Trost. Wenn man Deinen Gedanken weiter spinnt, dann läuft das doch in etwa so, dass entweder der Arbeitnehmer der gar nicht hätte gekündigt werden dürfen seinen Job verliert (weil er sich z.B. nicht traut eine Kündigungsschutzklage einzureichen), oder dieser führt einen Kündigungsschutzprozess mit allen Höhen und Tiefen, behält seinen Job und der "richtige" Arbeitnehmer wird nunmehr gekündigt. Dadurch hat zwar der Arbeitnehmer welcher nach der Sozialauswahl gleich hätte gekündigt werden sollen einen gewissen zeitlichen Vorteil, dafür hat aber ein anderer Arbeitnehmer der nicht hätte gekündigt werden dürfen ein Martyrium durchlebt und hat nun ein durch einen gewonnenen Kündigungsschutzprozess belastetes Arbeitsverhältnis. Meines Wissens bestehen 2 Jahre nach einem gewonnenen Kündigungsschutzprozess weniger als 50% dieser Arbeitsverhältnisse noch. Insofern empfinde ich Deinen Standpunkt für äußerst bedenklich. Ich bin der Auffassung dass man als Betriebsrat daruaf hinzuwirken hat, dass der Arbeitgeber nicht die falschen Arbeitnehmer kündigt.
JHPrinter,
damit habt Ihr wahrlich keinen ganz einfachen Job. Letztendlich erfordert das eine sehr gezielte Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auch im "kleinen", also z.b. in der Kaffeepause, im kleinen Kreis. Eure Kollegen müssen verstehen, wofür der BR zuständig ist und wofür nicht und ihr müsst Euch vielleicht auch Gedanken darüber machen, welchen der Wortführer Ihr bei den nächsten Wahlen in drei Jahren in den BR holt Das schlimme: Eure GF weiß vermutlich von der Kluft zwischen Euch und der Belegschaft und wird sie ausnutzen.
01.10.2015 um 18:00 Uhr
Hallo JH Printer, Ihr habt da in meinen Augen verschiedene Baustellen: 1.) Schulungen: Da müsst Ihr gnadenlos sein, die stehen Euch zu und die braucht Ihr für die BR-Arbeit. Wie Du Deinen GF schilderst, wird der sicher Bemerkungen machen (lassen) zu den BRM, die sich teure Seminare am Strand gönnen (oder so) Bleibt also besser bescheiden und macht die Seminare bei Euch in der Nähe. Ich persönlich suche mir nebenbei vorzugsweise die Seminare/Seminaranbieter raus, bei denen der "Bespaßungsanteil" möglichst gering ist. Ich gehe zum Lernen auf ein Seminar und empfinde eine halbtägige Stadtrundfahrt mit anschließender Einkehr auf Kosten des Arbeitgebers als anrüchig. Aber das mögen andere anders sehen. 2.) Betriebsversammlungen, Infos an Kollegen: Der BR ist gar nicht befugt, über Lohnerhöhungen zu verhandeln. Wenn Eure Kollegen das von Euch wollen, dann müsst Ihr denen dringend erklären, was ein BR macht, wo er mitbestimmt und wo eben nicht. Für das Thema Lohnerhöhungen könnt ihr ja die Gewerkschaft zur Betriebsversammlung einladen, die werden das bestätigen. Vor allem: Macht immer klar, dass Euer AG unternehmerische Entscheidungen fällen kann, die Euch so gar nicht schmecken, gegen die Ihr aber auch nichts oder nur auf Umwegen vielleicht was unternehmen könnt. 3.) Datenschutz: Überlegt doch mal, ob Ihr Euch von der Betriebs-EDV abkoppeln wollt. Bei dem fehlenden Vertrauen wurde ich mir diese Option sehr ernsthaft überlegen.
01.10.2015 um 18:03 Uhr
@ Pjöööng
Sag mal, merkst du eigentlich, was für einen Schmarrn Du hier von Dir gibst ? Oder willst Du dem Forum hier ernsthaft einreden, daß sich:
"JHPrinter, celestro ist hier einer jener Teilnehmer, die sich darauf spezialisiert haben, Fehler bei dem Fragesteller zu suchen, statt sich um die Frage zu kümmern. Dass man vorab Stellung zu bestimmten Optionen der GF nimmt, halte ich nicht nur für nicht absurd, sondern grundsätzlich für völlig normal."
trotz Nennung meines Namens und ebenso
"Dass man vorab Stellung zu bestimmten Optionen der GF nimmt, halte ich nicht nur für nicht absurd, sondern grundsätzlich für völlig normal."
(wobei etwas absurd zu finden durch MICH eingebracht wurde), dennoch nicht auf mein Post bezieht ? Lächerlich !
Und was den Rest Deines Posts angeht, so hast Du eine andere Ansicht als ich. Das ist völlig in Ordnung. Es wäre also schön, wenn Du akzeptieren könntest, daß gerade DU nicht der Nabel der Welt bist und Deine Ansichten nicht "richtig" und die aller anderen "falsch" sind. Ich sehe auch in einem Prozess weder ein Martyrium, noch kann ich die 50% nachvollziehen, von denen Du redest. Unser AG hat bislang eine Menge Prozesse verloren und ALLE "Gewinner" laufen hier noch immer rum.
Wobei unsere GF über solche Dinge gar nicht mit uns redet. Die hauen einfach die Kündigungen raus und wir haben dann wegen fehlerhafter Sozialauswahl den Kündigungen widersprochen. Wir haben die MA beraten und letztlich haben Sie alle Kündigungsschutzklage eingereicht. Ende vom Lied war dann, daß sich der AG durch entsprechende Zahlungen aus den Klagen heraus gekauft hat.
Schade, daß der AG damit durch kam, aber wenn die MA die Klagen nicht durchziehen ...
01.10.2015 um 18:09 Uhr
celestro, Deine "sinnfreien Statements" bezogen sich doch auf das Zitat "Erspart Euch Schuldzuweisungen!". Und dieser Satz war nicht auf Dich gemünzt!
An anderer Stelle hatte ich Dich klar zitiert, aber auf diese Zitate hattest Du Dich oben klar erkennbar nicht bezogen!
Ein ziemlich plumpes Spiel welches Du hier betreibst.
Ansonsten Zitat (celestro): "Schade, daß der AG damit durch kam, aber wenn die MA die Klagen nicht durchziehen ..."
Genau das meinte ich oben ja! Aber Ihr seid stolz drauf dass Ihr dem Arbeitgeber bei den Kündigungen nicht "geholfen" habt.
01.10.2015 um 18:41 Uhr
Hmmm, wird ja eine wilde Diskussion hier ;-)
Nochmal ganz kurz: Inhalt des Schreibens soll hier nicht Thema sein. Das hat schon alles seinen Sinn und verfolgt ein ganz bestimmtes Ziel!
Blöd ist nur, wenn ein solcher "Work in Progress" aus dem Zusammenhang gerissen an die Öffentlichkeit gerät.
Blöd ist ebenfalls, dass wir nun eben gezwungen sind, eben diesen Zusammenhang und ggf. auch Strategie und Zielsetzung der Belegschaft zu erläutern - das wäre im Grunde genommen etwas kontraproduktiv.
(Ein völlig anderes BSP: Wenn jemand ein Schmerzensgeld von 100€ haben möchte, dann wird er sicher mit einer höheren Forderung die Verhandlungen starten. Gibt er vorher das Ziel bekannt, erreicht er evtl. nur die Hälfte!).
Die Offenlegung des Prozesses behindert uns jetzt massiv in der Erreichung unserer Ziele .... und darüber sind wir eben auch sehr verärgert.
Was Schulungen, Lohnerhöhungen, Gewerkschaft etc. angeht: Das sind im Prinzip separate Themen, die nur am Rande eine Rolle spielen, denn wir sind weder im Arbeitgeber-Verbang, noch haben wir eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern um eine Gewerkschaft aktiv zum handeln zu bewegen). Aber auch nicht Thema ;-)
Eine Sache noch: Wir sind von der Betriebs-EDV unabhängig! Wenn jedoch ein persönlich überreichtes Dokument im Bereich der GF als PDF gescannt wird, dann entsteht eben eine im Netzwerk abgreifbare Kopie des Ganzen.
Daher nur diese beiden Optionen als Quelle.
01.10.2015 um 18:53 Uhr
Damit stellt sich die Frage wie man einen Wiederholungsfall verhindern, bzw. im Wiederholungsfall die Beweisführung in wessen Einflusssphäre das Vergehen begangen wurde erleichtern kann.
Man könnte z.B. das Arbeitgeberexemplar von dem BR-Exemplar in einem kleinen Detail (z.B. ein zusätzliches Leerzeichen) abweichen lassen. Dann kann man an der Kopie sehr schnell erkennen, wessen Exemplar hier "geleakt" wurde.
01.10.2015 um 19:01 Uhr
Das ist natürlich eine gute Idee ... zumindest, um auszuschliessen, dass es von Seiten des BR gekommen ist.
Wie gesagt, wenn die GF das schriftliche Dokument einscannt (z.B. zur Weitergabe per Mail an den AG-Anwalt), dann läuft es eben vom Scanner über das Netzwerk zum Rechner ... da gibt es dann Abgriffsmöglichkeiten und wir können dann nicht sagen, ob GF oder IT dahinter stecken.
Whatever, ich mach für heute Feierabend ;-)
Danke erst mal an alle!
01.10.2015 um 19:11 Uhr
"celestro, Deine "sinnfreien Statements" bezogen sich doch auf das Zitat "Erspart Euch Schuldzuweisungen!". Und dieser Satz war nicht auf Dich gemünzt!"
Ich habe etwas zitiert und dazu etwas geschrieben. Wieso Du jetzt meinst, ich hätte das "auf mich gemünzt", weiß ich wirklich nicht. Kleiner Tipp ... nur weil Du etwas glaubst, ist es dadurch nicht so. Und da Du der Einzige bist, der solch krude Interpretationen meiner Posts veranstaltet, liegt der Fehler wohl recht deutlich nicht bei mir.
"Genau das meinte ich oben ja! Aber Ihr seid stolz drauf dass Ihr dem Arbeitgeber bei den Kündigungen nicht "geholfen" habt."
Unser "Fall" liegt aber etwas anders. Da hat die GF nämlich den BR informiert und 5 Minuten später die GF in die Abteilung gegangen und hat es den MA gesagt. Wir haben dann die MA beraten und den Kündigungen widersprochen.
Das höchste der Gefühle im Fall von "JHPrinter" wäre für mich (wenn überhaupt), ein allgemeines Statement a la "halten wir die Sozialauswahl für fehlerhaft". Aber helfen im Sinne von "müßte eher XYZ gehen, als ABC" ... NEVER !
Edit: "Man könnte z.B. das Arbeitgeberexemplar von dem BR-Exemplar in einem kleinen Detail (z.B. ein zusätzliches Leerzeichen) abweichen lassen. Dann kann man an der Kopie sehr schnell erkennen, wessen Exemplar hier "geleakt" wurde."
Die Idee ist klasse. Werd ich mir merken. :-)
02.10.2015 um 10:02 Uhr
Hallo celestro,
ich danke Dir für Deine Beteiligung, aber:
[...] Das höchste der Gefühle im Fall von "JHPrinter" wäre für mich (wenn überhaupt), ein allgemeines Statement a la "halten wir die Sozialauswahl für fehlerhaft". Aber helfen im Sinne von "müßte eher XYZ gehen, als ABC" ... NEVER ! [...]
... war, ist und wird nicht Thema in diesem Thread sein. Du kennst weder Inhalt noch Ziel des Schreibens. Ich bin mir sehr sicher, dass sich -würde ich das Thema hier erläutern- viel Zustimmung zu unserem Vorgehen finden würde. Da es sich aber um einen laufenden Vorgang handelt, und dieses Forum öffentlich ist, wäre es (Du wirst mir sicher zustimmen) etwas leichtsinnig, hier Details zu nennen.
Sei mir nicht böse, aber darauf musste ich noch einmal hinweisen.
04.10.2015 um 02:30 Uhr
"Sei mir nicht böse, aber darauf musste ich noch einmal hinweisen."
Bin Dir nicht böse. Und warum Du meinst, das (oben genannte) nochmal erwähnen zu müssen, verstehe ich nicht. Aber hey ... was soll´s. ;-)
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