Datenmissbrauch?
Wenn ein Wahlvorstandsmitglied sich eine Wählerliste aneignet , um für seine eigene Person - seine eigene Bewerberliste für den Betriebsrat über die Daten der Wählerliste Mitbewerber zu aquirieren ohne die anderen Wahlvorstandsmitglieder darüber in Kenntnis zu setzen - ist das nicht eine Art von Amtsmissbrauch oder Datenmissbrauch?
Community-Antworten (1)
05.05.2018 um 00:05 Uhr
Die Wählerliste hängt doch betriebsöffentlich aus und jeder hat also die Möglichkeit, Informationen daraus zu ziehen.
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