Erstellt am 11.08.2005 um 08:31 Uhr von viktor
Meinst Du die Sitzungsprotokolle des BR? Die sind der Öffentlichkeiz nicht zugänglich. Schließlich können ja dort Dinge stehen, die der Geheimhaltung unterliegen.
Erstellt am 12.08.2005 um 00:01 Uhr von Stern
Es ist lediglich so, dass wenn Mitarbeiter zu einer Sitzung eingeladen wurden, diese den, und nur den, Auszug zu diesem Tagesordnungspunkt bekommen.
Das macht sicher auch ein gutes Bild für den BR, dass "wenn da schon jemand in der Sitzung alles protokolliert" dies an den Teilnehmer geht.
Erstellt am 28.10.2005 um 14:57 Uhr von DiggerX
Ich möchte diese Thema nochmals aufgreifen.
Mich würde schon interessieren, wo es geregelt ist wann ein Mitarbeiter das Recht hat die Protokolle der BR Sitzung einzusehen?
Es ist mir schon klar, dass persönliche bzw. Personen bezogene Daten nicht eingesehen werden dürfen.
Aber ist es denn wirklich so, dass die Interessenvertretung der Mitarbeiter zu keinerlei Information an seine Wähler verpflichtet ist?