Hallo,

ein Arbeitskollege leidet unter psychischen Problemen.
Mittlerweile möchte niemand mit ihm zusammenarbeiten und ein Büro teilen. Einzelbüros gibt es in der Regel nicht.

Wir haben unsere Geschäftsleitung gebeten, dennoch über ein Einzelbüro nachzudenken, da die gesamte Abteilung bei uns "Sturm gelaufen" ist.

Laut der GL ist der Entschluss dort fest, dass der Kollege in ein bestehendes Büro kommt, es sei denn wir schreiben der GL, dass wir wegen des Störungs des Betriebsfriedens arbeitsrechtliche Maßnahmen fordern.

Dürfen wir so etwas überhaupt?
Es geht mir hier nur um die rechtliche Seite, die moralische Seite machte mir bei dieser Aussage schon massive Bauchschmerzen, bei anderen sieht es im Gremium ähnlich aus.

Vielen Dank!