Erstellt am 14.09.2015 um 11:59 Uhr von Pjöööng
Störung des Betriebsfriedens? Will er / wollt Ihr ein § 104 BetrVG Verfahren durchziehen? Und das auf Vorschlag des Arbeitgebers?
Ich fände das schon etwas, sagen wir mal "gewöhnungsbedürftig".
Hat der Kollege eine Schwerbehinderung oder hat er mal geprüft ob diese möglich wäre?
Erstellt am 14.09.2015 um 12:47 Uhr von gironimo
>Laut der GL ist der Entschluss dort fest, dass der Kollege in ein bestehendes Büro kommt, es sei denn wir schreiben der GL, dass wir wegen des Störungs des Betriebsfriedens arbeitsrechtliche Maßnahmen fordern.<
Und die heißen dann Kündigung!? (Oder sichert der AG dann vorab zu, dass es ein Einzelbüro gibt?)
So geht es ja nun auch nicht. Allerdings dürfte auf die Dauer ein Einzelbüro auch nicht die Lösung sein. Vielleicht sollten BR und GL gemeinsam nach Lösungshilfen für den Kollegen suchen, die seine psychischen Probleme beheben oder zumindest mildern. Sprich Therapie - aber dazu muss der Kollege dann auch bereit sein. Ihm muss bewusst sein, dass er selbst mitwirken muss, wenn er nicht auf die Dauer seine Beschäftigungsfähigkeit verlieren will.
Erstellt am 14.09.2015 um 13:12 Uhr von FeinyTCC
Eine Schwerbehinderung oder ähnliches gibt es, meines Wissens nach, nicht.
Eine Therapie ist aktuell auch am laufen, solange ist der Kollege auch nicht da.
Es geht um die Zeit danach. Aus diversen Gründen (die zu dieser Therapie nun geführt haben), kann er nicht in sein altes Büro.
Die arbeitsrechtlichen Maßnahmen werden wohl nur Kündigung lauten.
Und gerade das ist mein Problem. Ob es überhaupt rechtlich abgedeckt wäre, dass wir unsere GL dazu auffordern.
Wenn nicht, würden sich sämtliche Diskussionen erübrigen.
Gespräche mit den Kollegen haben nichts gebracht, die GL beharrt auf ihr Direktionsrecht und wir stehen dazwischen..
Erstellt am 14.09.2015 um 13:16 Uhr von Fragenmann
Ich kann nicht navollziehen was du unter "psychischen Problemen" verstehst.
Kommt er mit nem Messer an die Arbeit oder warum versucht der BR hier jemand "loszuwerden" ?
Erstellt am 14.09.2015 um 13:19 Uhr von FeinyTCC
Aus Gründen der Anomyisierung möchte ich nicht näher darauf eingehen, aber das kommt schon nahe an die Sache ran.
Erstellt am 14.09.2015 um 13:25 Uhr von Pjöööng
Zitat (FelnyTTC):
"Eine Therapie ist aktuell auch am laufen, solange ist der Kollege auch nicht da."
Das klingt doch ganz danach, dass der Kollege im vergangenen Jahr mehr als 6 Wochen in Summe AU war!
Was hat das BEM denn ergeben?
Erstellt am 14.09.2015 um 14:27 Uhr von gironimo
Nein - eine Forderung des BR nach Kündigung ist nicht zu rechtfertigen. Wenn der AG dies tun will, möge er es selbst vertreten und nicht den BR vor seinen Karren spannen.
Ihr vertretet die Interessen aller AN - auch des erkrankten. Erst müssen alle betrieblichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Und da muss sich vielleicht auch etwas bei den anderen Kollegen im bisherigen Büro ändern. Vielleicht hilft Mediation (mit einem ausgebildeten Mediator).
Vielleicht kommt auch eine Versetzung in Betracht.
Und natürlich - wie Pjöööng schon schreibt - BEM